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Formen der Anerkennung des freiwilligen Engagements und Ehrenamtes

Mehr Anerkennung für das Ehrenamt - eine immer wiederkehrende Forderung an die Politik und Gesellschaft. Ohne Zweifel ist sie berechtigt, denn wenn auf der einen Seite ein stärkeres freiwilliges und ehrenamtliches Engagement gewünscht und verlangt wird, dann setzt auf der anderen Seite dieses Engagement auch die adäquate Anerkennung und die notwendigen Rahmenbedingungen voraus. Letzteres wird dabei zumeist in den Vordergrund gerückt, und so beschränkt sich der Ruf nach stärkerer Anerkennung des Ehrenamts häufig auf solche Bereiche wie Regelung der Unfall- und Haftpflichtversicherung, Sonderurlaub und Steuerfreibeträge. Mitunter wird dabei aber übersehen, dass

  • Ehrenamt auch Spaß machen soll;
  • der Ehrenamtliche mit seiner Leistung im wahrsten Sinne des Wortes anerkannt und ernst genommen werden will;
  • es einer guten "Arbeitsatmosphäre" für das ehrenamtliche Engagement bedarf.

Die Stiftung Bürger für Bürger hat sich zum Ziel gesetzt, das freiwillige Engagement und Ehrenamt zu fördern und für das Ehrenamt Öffentlichkeit zu schaffen. Öffentlich machen, welche Anerkennungsformen es gibt, um Menschen für und in ihrem freiwilligen Engagement zu motivieren - dazu will die Stiftung mit ihrer Recherche beitragen. Zugleich wird sie damit ihren Zielen - zu moderieren sowie Erfahrungen und Wissen zu sammeln - gerecht, indem sie Möglichkeiten der Anerkennung aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft zusammenträgt, sie anderen auf Wunsch vermittelt und zum Einsatz "neuer", im Sinne von noch nicht genutzten Formen anregt.

Verzichtet wurde bei der Übersicht der Anerkennungsformen auf eine Gliederung nach den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen (Politik, Organisationen, Bund, Länder usw.), weil es sonst zu zahlreichen Doppelungen kommen würde. Zum Beispiel werden Ehrennadeln und Urkunden für besondere ehrenamtliche Leistungen sowohl von Städten und Ländern als auch von Verbänden verliehen, ebenso unspezifisch - natürlich immer auch konkret - sind Aufwandsentschädigungen.
Die vorgenommene Gliederung - Ideelle Anerkennung, Materielle Anerkennung, Praktische Vergünstigungen und Privilegien - abstrahiert dagegen von der "Stelle", wo eine ehrenamtliche Leistung gewürdigt wird. Dies hat den Vorteil, dass ähnliche Formen vergleichbarer sind und nicht der Eindruck erweckt wird, Anerkennung des Ehrenamtes würde vor allem vom speziellen gesellschaftlichen Bereich abhängen, in dem sie stattfindet. Bei "Mischformen" - wo beispielsweise eine öffentliche Ehrung mit einer finanziellen Zuwendung verbunden ist - wird die Zuordnung nach der Bedeutung der einzelnen "Komponente" vorgenommen.
Die dargestellten Möglichkeiten der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements umfassen gleichfalls (gesetzliche) Rahmenbedingungen, wenn sie unmittelbare Formen der Würdigung der Tätigkeit von Ehrenamtlichen sind.

Die hier veröffentlichte Übersicht ist eine Zusammenfassung der Recherche. Daher werden zu einzelnen Punkten nur ausgewählte Beispiele aufgezeigt. Für detailliertere Auskünfte sowie für Hinweise und Ergänzungsvorschläge stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stiftung gern zur Verfügung (Tel. 030/2431490, E-Mail info@buerger-fuer-buerger.de).


Ideelle Anerkennung

Ehrungen und Auszeichnungen

  • Verdienstmedaillen und -orden, Ehrennadeln, Ehrenzeichen, Urkunden
  • (ideelle) Preise
  • Ernennungen zum Ehrenbürger

Anerkennung durch Öffentlichkeitsarbeit

  • Berichte über die Arbeit/Leistung von Ehrenamtlichen in öffentlichen und verbandlichen Medien sowie Publikationen
  • Grußworte, Ansprachen usw. von namhaften Persönlichkeiten
  • (öffentliche) Dankeschön-Veranstaltungen
  • Empfänge bei Politikern, Kontaktgespräche
  • Veranstaltungen zum Tag des Ehrenamts am 5.12.
  • Plakataktionen
  • öffentliche Auswertung von Wettbewerben und Preisverleihungen

Direkte persönliche Anerkennung

  • ständige Kontakte und Gespräche zwischen den Haupt- und Ehrenamtlichen
  • "Geselligkeit", u.a. Einladung zu Organisationsfeiern
  • "Lob" für geleistete Arbeit
  • Übergabe von Verantwortung, Regelungen für die Mitsprache
  • Vertrauensbeweise, z.B. eigener Etat, eigene Schlüssel für die Räumlichkeiten einer Organisation, Mitspracheregelungen
  • Gratulationen zu Geburtstagen und Feiertagen (z.B. Glückwunschkarten)
  • Dankesschreiben

Nachweise zur Dokumentation der Tätigkeit und der Qualifikation

  • Ehrenamts-"Ausweise", z.B. Jugendleiter-Card, Übungsleiterlizenzen, Plaketten
  • Abzeichen zur Dokumentation des Ausbildungsstandes, z.B. bei den Pfadfindern
  • Verleihung von Diensträngen, z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr
  • Eintrag von ehrenamtlichem Engagement von Schülern ins Zeugnis oder in ein entsprechendes Beiblatt (Bayern, Berlin, NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz)
  • Nachweis über ehrenamtliches Engagement bei verschiedenen kirchlichen und Wohlfahrtsorganisationen (z.B. Deutscher Kinderschutzbund, Katholischer Deutscher Frauenbund, Kolpingwerk)


Materielle Anerkennung

Finanzielle Leistungen

  • Erstattung von Verdienstausfall bei Freistellung (z.B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit in der Jugendarbeit durch gesetzliche Regelungen in Großteil der Bundesländern)
  • Aufwandsentschädigungen
  • Erstattung von Fahr-, Telefon-, Porto- und ähnliche Kosten
  • Geld-Preise bei Wettbewerben für Einzelpersonen und Organisationen (z.B. Generationenpreis des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Lorenz-Werthmann-Preis der Caritas, Freiherr-vom-Stein-Preis der Alfred Toepfer Stiftung)

Geldwerte Vorteile

  • Ermäßigungen/Kostenerlass bei Dienstleistungen: freier/ermäßigter Eintritt in städtische und verbandliche Einrichtungen, Kost- und Logisfreiheit, kostenlose Nutzung von Nahverkehrsmitteln (z.B. im Kreis Schleswig-Flensburg für Ehrenamtliche der Jugendarbeit), ermäßigte Bahncard (u.a. in Baden-Württemberg bei Vorlage der Jugendleitercard)
  • lebenslange Rente für ehrenamtliches Engagement in politischen Ehrenämtern (z.B. Ehrensoldgesetz in Rheinland-Pfalz für ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher)
  • Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigung (z.B. "Übungsleiterpauschale")
  • Anrechnung von ehrenamtlichen Pflegezeiten für die gesetzliche Rentenversicherung

Sachleistungen

  • Geschenke zu Geburtstagen und Feiertagen
  • Freikarten für Veranstaltungen
  • Auszeichnungsreisen (z.B. Aktion "Stille Stars des Sports" beim Deutschen Sportbund)
  • Sach-Preise bei Wettbewerben für Einzelpersonen und Organisationen


Praktische Vergünstigungen und Privilegien

  • Sonderurlaub (z.B. für Jugendleiter in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt), Bildungsurlaub, Freistellungen (z.B. die bundeseinheitliche Regelung für Schöffen, ehrenamtliche Richter, Beigeordnete etc.)
  • Möglichkeiten der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen
  • Anerkennung von im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen, z.B. bei der Suche nach einem Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplatz
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung (insbesondere im sozialen Bereich gesetzlich geregelt)
  • heimatnaher Einsatz von Wehrpflichtigen mit einem Ehrenamt


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