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Anerkennung für das Ehrenamt - eine immer wiederkehrende
Forderung an die Politik und Gesellschaft. Ohne Zweifel
ist sie berechtigt, denn wenn auf der einen Seite ein
stärkeres freiwilliges und ehrenamtliches Engagement
gewünscht und verlangt wird, dann setzt auf der anderen
Seite dieses Engagement auch die adäquate Anerkennung
und die notwendigen Rahmenbedingungen voraus. Letzteres
wird dabei zumeist in den Vordergrund gerückt, und so
beschränkt sich der Ruf nach stärkerer Anerkennung des
Ehrenamts häufig auf solche Bereiche wie Regelung der
Unfall- und Haftpflichtversicherung, Sonderurlaub und
Steuerfreibeträge. Mitunter wird dabei aber übersehen,
dass
- Ehrenamt auch Spaß
machen soll;
- der Ehrenamtliche mit
seiner Leistung im wahrsten Sinne des Wortes
anerkannt und ernst genommen werden will;
- es einer guten
"Arbeitsatmosphäre" für das
ehrenamtliche Engagement bedarf.
Die Stiftung Bürger für
Bürger hat sich zum Ziel gesetzt, das freiwillige
Engagement und Ehrenamt zu fördern und für das Ehrenamt
Öffentlichkeit zu schaffen. Öffentlich machen, welche
Anerkennungsformen es gibt, um Menschen für und in ihrem
freiwilligen Engagement zu motivieren - dazu will die
Stiftung mit ihrer Recherche beitragen. Zugleich wird sie
damit ihren Zielen - zu moderieren sowie Erfahrungen und
Wissen zu sammeln - gerecht, indem sie Möglichkeiten der
Anerkennung aus den unterschiedlichsten Bereichen der
Gesellschaft zusammenträgt, sie anderen auf Wunsch
vermittelt und zum Einsatz "neuer", im Sinne
von noch nicht genutzten Formen anregt.
Verzichtet wurde bei der
Übersicht der Anerkennungsformen auf eine Gliederung
nach den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen
(Politik, Organisationen, Bund, Länder usw.), weil es
sonst zu zahlreichen Doppelungen kommen würde. Zum
Beispiel werden Ehrennadeln und Urkunden für besondere
ehrenamtliche Leistungen sowohl von Städten und Ländern
als auch von Verbänden verliehen, ebenso unspezifisch -
natürlich immer auch konkret - sind
Aufwandsentschädigungen.
Die vorgenommene Gliederung - Ideelle Anerkennung,
Materielle Anerkennung, Praktische Vergünstigungen und
Privilegien - abstrahiert dagegen von der
"Stelle", wo eine ehrenamtliche Leistung
gewürdigt wird. Dies hat den Vorteil, dass ähnliche
Formen vergleichbarer sind und nicht der Eindruck erweckt
wird, Anerkennung des Ehrenamtes würde vor allem vom
speziellen gesellschaftlichen Bereich abhängen, in dem
sie stattfindet. Bei "Mischformen" - wo
beispielsweise eine öffentliche Ehrung mit einer
finanziellen Zuwendung verbunden ist - wird die Zuordnung
nach der Bedeutung der einzelnen "Komponente"
vorgenommen.
Die dargestellten Möglichkeiten der Anerkennung
ehrenamtlichen Engagements umfassen gleichfalls
(gesetzliche) Rahmenbedingungen, wenn sie unmittelbare
Formen der Würdigung der Tätigkeit von Ehrenamtlichen
sind.
Die hier veröffentlichte
Übersicht ist eine Zusammenfassung der Recherche. Daher
werden zu einzelnen Punkten nur ausgewählte Beispiele
aufgezeigt. Für detailliertere Auskünfte sowie für
Hinweise und Ergänzungsvorschläge stehen Ihnen die
Mitarbeiter der Stiftung gern zur Verfügung (Tel.
030/2431490, E-Mail info@buerger-fuer-buerger.de).
Ideelle Anerkennung
Ehrungen
und Auszeichnungen
- Verdienstmedaillen
und -orden, Ehrennadeln, Ehrenzeichen, Urkunden
- (ideelle) Preise
- Ernennungen zum
Ehrenbürger
Anerkennung
durch Öffentlichkeitsarbeit
- Berichte über die
Arbeit/Leistung von Ehrenamtlichen in
öffentlichen und verbandlichen Medien sowie
Publikationen
- Grußworte,
Ansprachen usw. von namhaften Persönlichkeiten
- (öffentliche)
Dankeschön-Veranstaltungen
- Empfänge bei
Politikern, Kontaktgespräche
- Veranstaltungen zum
Tag des Ehrenamts am 5.12.
- Plakataktionen
- öffentliche
Auswertung von Wettbewerben und Preisverleihungen
Direkte
persönliche Anerkennung
- ständige Kontakte
und Gespräche zwischen den Haupt- und
Ehrenamtlichen
- "Geselligkeit",
u.a. Einladung zu Organisationsfeiern
- "Lob" für
geleistete Arbeit
- Übergabe von
Verantwortung, Regelungen für die Mitsprache
- Vertrauensbeweise,
z.B. eigener Etat, eigene Schlüssel für die
Räumlichkeiten einer Organisation,
Mitspracheregelungen
- Gratulationen zu
Geburtstagen und Feiertagen (z.B.
Glückwunschkarten)
- Dankesschreiben
Nachweise
zur Dokumentation der Tätigkeit und der Qualifikation
- Ehrenamts-"Ausweise",
z.B. Jugendleiter-Card, Übungsleiterlizenzen,
Plaketten
- Abzeichen zur
Dokumentation des Ausbildungsstandes, z.B. bei
den Pfadfindern
- Verleihung von
Diensträngen, z.B. bei der Freiwilligen
Feuerwehr
- Eintrag von
ehrenamtlichem Engagement von Schülern ins
Zeugnis oder in ein entsprechendes Beiblatt
(Bayern, Berlin, NRW, Baden-Württemberg, Hessen,
Rheinland-Pfalz)
- Nachweis über
ehrenamtliches Engagement bei verschiedenen
kirchlichen und Wohlfahrtsorganisationen (z.B.
Deutscher Kinderschutzbund, Katholischer
Deutscher Frauenbund, Kolpingwerk)
Materielle
Anerkennung
Finanzielle
Leistungen
- Erstattung von
Verdienstausfall bei Freistellung (z.B. bei
ehrenamtlicher Tätigkeit in der Jugendarbeit
durch gesetzliche Regelungen in Großteil der
Bundesländern)
- Aufwandsentschädigungen
- Erstattung von Fahr-,
Telefon-, Porto- und ähnliche Kosten
- Geld-Preise bei
Wettbewerben für Einzelpersonen und
Organisationen (z.B. Generationenpreis des
Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz,
Lorenz-Werthmann-Preis der Caritas,
Freiherr-vom-Stein-Preis der Alfred Toepfer
Stiftung)
Geldwerte
Vorteile
- Ermäßigungen/Kostenerlass
bei Dienstleistungen: freier/ermäßigter
Eintritt in städtische und verbandliche
Einrichtungen, Kost- und Logisfreiheit,
kostenlose Nutzung von Nahverkehrsmitteln (z.B.
im Kreis Schleswig-Flensburg für Ehrenamtliche
der Jugendarbeit), ermäßigte Bahncard (u.a. in
Baden-Württemberg bei Vorlage der
Jugendleitercard)
- lebenslange Rente
für ehrenamtliches Engagement in politischen
Ehrenämtern (z.B. Ehrensoldgesetz in
Rheinland-Pfalz für ehrenamtliche
Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher)
- Steuerfreibetrag für
Aufwandsentschädigung (z.B.
"Übungsleiterpauschale")
- Anrechnung von
ehrenamtlichen Pflegezeiten für die gesetzliche
Rentenversicherung
Sachleistungen
- Geschenke zu
Geburtstagen und Feiertagen
- Freikarten für
Veranstaltungen
- Auszeichnungsreisen
(z.B. Aktion "Stille Stars des Sports"
beim Deutschen Sportbund)
- Sach-Preise bei
Wettbewerben für Einzelpersonen und
Organisationen
Praktische
Vergünstigungen und Privilegien
- Sonderurlaub (z.B.
für Jugendleiter in den meisten Bundesländern
gesetzlich geregelt), Bildungsurlaub,
Freistellungen (z.B. die bundeseinheitliche
Regelung für Schöffen, ehrenamtliche Richter,
Beigeordnete etc.)
- Möglichkeiten der
Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen
- Anerkennung von im
Ehrenamt erworbenen Qualifikationen, z.B. bei der
Suche nach einem Studien-, Ausbildungs- und
Arbeitsplatz
- Unfall- und
Haftpflichtversicherung (insbesondere im sozialen
Bereich gesetzlich geregelt)
- heimatnaher Einsatz
von Wehrpflichtigen mit einem Ehrenamt
© 1999 Stiftung
Bürger für Bürger
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