Zurück zum Menü ...

Informationen aus der Stiftungspraxis von Geschäftsführer Bernhard Schulz

IM GESPRÄCH
Direkt

Online-Informationsdienst der Stiftung Bürger für Bürger

Dezember 2005

 

Informationen aus der Stiftungspraxis von Geschäftsführer Bernhard Schulz

Welche Stiftung unterstützt welche Projekte?

Wo kann ich für mein Vorhaben Geld beantragen? Welche Stiftung ist an Kooperationen interessiert, welche unterstützt durch Information und Beratung?

Antworten auf diese Fragen liefern die Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen unter www.stiftungsindex.de und die Maecenata Datenbank deutscher Stiftungen unter www.maecenata.de

In der letztgenannten Datenbank sind Angaben zu rund 9000 deutschen Stiftungen gespeichert. Jahresberichte und Publikationen der Stiftungen, wissenschaftliche Arbeiten, in- und ausländische Stiftungsverzeichnisse, amtliche Mitteilungen von Stiftungsaufsichtsbehörden, Presseveröffentlichungen, an die Stiftungen versandte Fragebögen usw. werden systematisch ausgewertet und archiviert.

Weitere Informationen:
Bundesverband Deutscher Stiftungen, Mauerstr. 93, 10117 Berlin, Tel. 030 / 89 79 47-0, Internet: www.stiftungen.org
Maecenata Institut für Dritter-Sektor-Forschung, Albrechtstr. 22, 10119 Berlin, Tel. 030/28 38 79 09, Fax 030/28 38 79 10.

 

Stiftungen fördern: mit Rat und Tat – und mit Geld

In Deutschland gibt es mehr als 12.000 Stiftungen – und es werden jedes Jahr mehr. Im Vorjahr stieg deren Anzahl um rund 700 – und damit auch die Bedeutung von Stiftungen für die Finanzierung sozialer, gesellschaftspolitischer und kultureller Aktivitäten.

Doch gerade kleinen Organisationen bereitet es Schwierigkeiten, die grosse Anzahl an Stiftungen mit ihren unterschiedlichen Zielstellungen und Förderbedingungen zu überschauen und die richtige Stiftung als Finanzier ausfindig zu machen. Daher nachfolgend Hinweise, die die Akquisition erleichtern können, aber gleichwohl eine ganze Menge Arbeit bedeuten:

- Nicht jede Stiftung vergibt Zuwendungen an Dritte. Rund 50 % aller Stiftungen sind operativ, d.h. unmittelbar, tätig – und fördern damit nur eigene Projekte. Hier bietet sich evtl. eine Zusammenarbeit bzw. eine Beratung, aber keine finanzielle Förderung an.

- Förderungen sind fast immer befristet, in den meisten Fällen beziehen sie sich auf ein konkretes, abgeschlossenes Projekt, das möglichst genau beschrieben und mit einem genauen Kostenplan versehen sein sollte. Die Beantragung einer Regelfinanzierung oder nur eines Mietzuschusses für ein Vereinsbüro sind damit nicht möglich.

- Stiftungen fördern in aller Regel nur Projekte, die noch nicht begonnen haben. Sie sind also kein Reparaturbetrieb für nachträglich auftauchende Finanzierungslücken. Anträge daher frühzeitig stellen (Entscheidungsgremien tagen manchmal nur ein- oder zweimal jährlich.)

- Stiftungen können nur im Rahmen ihres Stiftungszweckes fördern, der sich aus der Satzung ergibt. Das bedeutet, dass mögliche Förderzwecke meist eng begrenzt sind. Daraus ergibt sich, dass bereits im Vorfeld Kontakt mit der Stiftung (z.B. per Telefon) aufgenommen werden sollte, um die Praxis der Mittelvergabe zu klären. Die Ablehnung ohnehin chancenloser Anträge macht sowohl dem Antragsteller als auch der Stiftung nur unnötige Arbeit.

- Stiftungsmittel dürfen nur zweckgebunden verwendet werden. Das bedeutet, dass Stiftungen keine Spenden vergeben (brauchen daher ebenfalls gar nicht erst beantragt zu werden), sondern in aller Regel eine Fehlbedarfsfinanzierung vornehmen, d.h. die Lücke zwischen den realen Kosten und dem bereits vorhandenen Geld "schliessen". Daraus ergibt sich, dass Kosten projektspezifisch nachgewiesen werden müssen und bei zu viel beantragten Mitteln eine Rückzahlung fällig werden kann.

- Bei Projektanträgen sollten auch mögliche Einnahmen z.B. durch Eintritt oder Getränkeverkauf veranschlagt werden. Stiftungen z.B. für Veranstaltungen die entstehenden Kosten "aufzudrücken", die Einnahmen aber selbst zu behalten, ist ein dicker Fauxpas.

- Mögliche Zuwendungsempfänger/innen müssen in der Regel als gemeinnützig anerkannt sein. Eine Förderung von Privatpersonen ist meist ausgeschlossen.

- Es macht keinen Sinn Serienbriefe als Anfragen an eine Vielzahl von Stiftungen zu schicken. Darauf reagieren viele Stiftungen sogar verärgert, weil die engen Förderrichtlinien so kaum berücksichtigt werden können. Nachfragen und Nachreichungen bedeuten für alle Beteiligten zusätzliche Arbeit.

- Stiftungen unterliegen oft verschiedener "Begrenzungen". Das kann eine regionale Festlegung z.B. auf einen bestimmten Kreis oder ein Bundesland sein, oft sind es auch finanzielle Obergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei darüber hinausgehenden Anträgen muss die Quelle weiterer Drittmitteln (z.B. Antrag an weitere Stiftung) benannt werden.

Weitere Hinweise zur Antragstellung und zu Förderstiftungen bietet die Broschüre "Wie Stiftungen fördern". Hg.: Stiftung Mitarbeit (Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen Nr. 15) und die Paritätische Geldberatung e.G., 2001, 2. überarbeitete Auflage, 118 Seiten, ISBN 3-928053-49-3, ca. 7,50 Euro, Bestellung im Internet unter www.mitarbeit.de.

 

Weitere Infos:

Bernhard Schulz,
Stiftung Bürger für Bürger,
Tel. 030 / 24 31 49-0,
E-Mail: info@buerger-fuer-buerger.de