Dr. Hummel: Bürgerengagement, kommunale Strategien und die
Bundesmodellprogramme
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Gastkommentar von Dr. Konrad Hummel, Sozial- und Jugendreferent der
Stadt Augsburg
Unter dem Titel Chancengerechtigkeit lassen sich neue Modellprogramme seit der
„Sozialen Stadt“, „Entwicklung und Chancen .... in
Brennpunkten (E+C)“, Projekte lokaler Ökonomie (LOS) und der
Schulverknüpfung (IZBB-Zukunft, Bildung,
Beschäftigung) subsummieren. Gleichzeitig sind sie
der Verteilungsgerechtigkeit des
Sozialstaates bisheriger Prägung verpflichtet, stellen also eine Art Scharnier neuer und alter Sozialstaatlichkeit
dar, die in Deutschland spätestens seit den Hartz-Reformen
verspätet diskutiert werden. Vereinfacht dargestellt folgen die Modelle im
einen Fall der moralisch-politischen Verpflichtung durch Sondermittel und
gesondert begründete Fachkräfte (z. B. „Quartiermanagement“)
Benachteiligten auf lokaler Ebene mehr
Ressourcen zukommen zu lassen. Im anderen Falle folgen die Modelle
pädagogisch-gesellschaftspolitischen Idealen der Aktivierung zugunsten von
Selbsthilfe, „Empowerment“ und - ganz
aktuell formuliert - einem „Diversity
Management“, also auch der Förderung
von Unterschieden und unterschiedlichen Zielgruppen.
Unterschiedliche Bezugssysteme von
Modellprogrammen sind für die gemeinten Bürgerinnen und Bürger (Kunden oder
Klienten) sowie Fachkräfte schwierig, für die Tatorte des Geschehens, Kommunen
ebenfalls.
Wie schwer kompatibel Bundes- und Kommunalprojekte sind,
zeigen die derzeitigen Hartz-Projekte, konkret: das
Zusammenführen von Bundesbehörde und Kommunalverwaltung, von
Arbeitsmarktpolitik und lokaler Steuerung. Schließlich wird dies noch unterlegt
von unterschiedlichen Bedeutungen des
Bürgerengagements.
Bürgerbeteiligung und Ehrenamt
können sich im konkreten örtlichen Falle sogar kontrovers gegenüberstehen und
müssen sich wiederum beide bewegen, wenn mit Bürgerengagement auch der
grundlegende Diskurs um Rechte und Pflichten, Eigenverantwortung und
Solidarität gemeint ist.
Letztendlich geht es also nicht um eine Methode, nur „best practise“-Beispiele, sondern gesellschaftspolitische
Handlungskompetenz - sich geschickt zwischen den Konzepten bewegen!
Kommunen definieren ihr Verhältnis
zum Bürgerengagement, z. T. ihre Politik auf 3 Ebenen:
a)
konstitutiv: die Selbstverwaltung der Kommunen
benötigt das Ehrenamt, von Parteien über Stadträten bis zu Vereinen und
Verbänden, die Dienstleistungen für Kommunen erbringen z. B. im Sport- und
Kulturbereich;
b)
formalisiert-fördernd: in Senioren-, Ausländer- oder
Jugendbeiräten, in Bezirksausschüssen und Elternbeiräten gibt es formalisierte
Mitwirkung. Sportübungsleiter etc. erhalten Förderungen und einige Berichte im
Grauzonenbereich (Museumswärter, Mensen etc.);
c)
systematisch-entwickelnd: einige Kommunen loben aktive
Bürger aus, finanzieren Freiwilligenagenturen oder Projekte. In den Kommunen
ist die Nähe von Engagement zur „Macht“ oft sehr konkret, weil die
Entscheidungsträger im gesellschaftlichen Sektor, bei der Vereinen und
Parteien, verankert sind (und sein müssen).
Andererseits sind benachteiligte Gruppen,
z. B. in Brennpunkten, besonders randständig im gesellschaftlichen Sektor. Sie
sind im Wechselspiel von Ortsverein, Beirat, lokaler Presse, Vereinsfest eher
Objekt (manchmal sogar die Störer-Schlagzeile) statt Subjekt des
Bürgerengagements.
Die Öffnung der Kommunen für „marginalisiertes Engagement“ beginnt bei der
Konfliktbereitschaft zwischen neuem und altem Bürgerengagement, etablierten und
multikulturellem Engagement.
Bei der Heranführung von Bürgern an
das Engagement in Brennpunkten wird dies deutlich. Es wird an formalisierte
Beiräte herangeführt, für Mitgliedschaft in Vereinen geworben oder zur
Selbstorganisation und Neugründung aufgerufen.
Aus der zwanzigjährigen Diskussion
von Subkulturen, Brennpunkte, Minderheitenarbeit wissen wir, dass damit auch
das Dilemma von Integration und Autonomie angesprochen ist: Randständige in
Vereine oder Beiräte zu integrieren, kann sie auch aus ihrem Herkunftsmilieu
isolieren, ihre Spontaneität schwächen. Autonome Gegengruppen wiederum können
ins Leere laufen oder die Mitglieder in Nebenschauplätzen zum Erfolg bringen.
Kommunale Spitzen, steuernde Kommunalpolitik muss ihr Verständnis von
Bürgergesellschaft erweitern, von einem Bild, in dem die Summe von Ehrenamt und
Vereinen das Bürgerengagement ausmacht und Bürgerbeteiligung Sache von
professionalisierten Moderatoren ist, lösen.
Die Organisationsfrage - auch von
Randgruppen - darf den Kommunen nicht gleichgültig sein. Sie muss ihre
Ressourcen öffnen für Teilhabe, wobei der entscheidende Punkt ist, dass Ressourcen
einer Bürgerkommune primär nicht Geld, sondern Kompetenz, Wissen und Dienste
sind.
Bürgerkommunen müssen das, was sie
gerade mühsam gelernt haben, wieder hinterfragen: Sie haben aus hoheitlichen
Aufgaben überprüfbare, qualitätsmessbare Dienstleistungen gemacht, die einer
prinzipiell anderen Logik folgen als Bürgerschaftsprojekte. Ökonomisch gelten
für gemischt erbrachte, demokratisch verankerte Projekte andere Regeln und
Rechnungen, als wenn es Verwaltungen allein und kosteneffizient machen. Auch
Verwaltungs-, Effizienz- und Gerechtigkeitsvorstellungen werden anders
gewichtet, wenn es nicht die Stadt ist, die Produkte verkauft, sondern ein
Gemeinschaftswerk, zu dem Bürgerengagement selbstbestimmt
beiträgt neben der Kommune.
Der Herausforderung einer solchen
Kooperation stellen sich wenige Kommunen. Lieber kauft sich eine Kommune durch
Pauschalzuschuss ein Freiwilligenzentrum „ein“, als dass sie ihre
Ämter auf allen Ebenen Kooperationsprojekte machen lässt oder sie lässt
einzelne Ämter (z. B. Sportamt) Pauschalleistungen (z. B. an Sportvereine oder
z. B. Übungsleiterzuschuss) auszahlen statt eine Vision von Bürgerengagement
über alle Ressorts hinweg entstehen zu lassen.
Wer sich für marginalisierte Gruppen
der Stadt engagiert, muss die vorhandenen Akteure im bürgerschaftlichen Sektor
öffnen für andere, neue, vor allem gemischte Projekt- und Organisationsformen -
eine öffentliche Plattform für das gleichwertige, verschiedenste Engagement
herstellen, wie es Augsburg mit dem Bündnis für Augsburg getan hat.
Bürgerengagement ist zuerst
lebensweltorientiert und ein Teil der Demokratie. Die Bewohner (Bürger, Kunden,
Klienten) eines Brennpunktstadtteils erfahren ihre bürgerschaftliche Rolle und
ihren Eintritt in die öffentliche Sphäre. Eigene Anliegen mit anderen gemeinsam
anzugehen und dies so zu tun, dass viele etwas davon haben, ist sehr viel eher
Befähigung zu Bürgerengagement statt der Erwerb instrumenteller Fähigkeiten,
(nur) um Interessen durchzusetzen.
Es gilt marginalisierte Gruppen an
ihren eigenen Anliegen in ihren öffentlichen Sphären, Räumen, Anlässen zu
ermuntern, Rollen, Verantwortung und Mitgestaltung zu übernehmen.
Es benötigt sehr verschiedenartige
Aktivitätsfelder („Ermöglichungskultur“, Erprobungsräume), die
spielerisch genug sind um Fehler und Erfolge zu erfahren, aber soviel
Ernstcharakter als möglich zu befreien.
Beispielweise sollten alle
Instandhaltungs-, Reparatur-, Ganztags-, Betreuungs- und andere Maßnahmen zu
Projekten mit den Betroffenen werden im Brennpunktumfeld mit dem Ziel, dass die
Betroffenen ihre Teilhabe-Rollen ausfüllen können. Hierzu gehört auch die
Beantragung und Durchführung von Förder- und Zuschussanträgen, die letztlich
Verbände auch in die Hände der Betroffenen überführen müssen.
Bürgerengagement ist der Prozess bei
anspruchsvollen innovativen Prozessen, der seinerseits durch
„richtige“ Praxis gespeist wird und den Prozess wiederum
weitertreibt, also eine Art Quelle, die, in dem sie weiter sprudelt, angezapft
wird.
Deshalb sind auf
a)
gesamtstädtischer
Ebene (Öffnung von Ehrenamt etc.),
b)
fachlicher
Ebene (Kooperationen) und
c)
persönlicher
Ebene (Rollenübernahme)
gleichzeitig Prozesse zu steuern,
die letztlich einer neuen chancenorientierten Politik zum Durchbruch verhelfen.
Bürgerengagement ist in
Bundesmodellen nicht das, was zur professionellen sozialen Arbeit hinzugefügt
wird.
Das Engagement der Bürgerinnen und
Bürger ist aufzuspüren, zu gestalten, zu stärken, an vorhandene Strukturen von
Ehrenamt und Selbsthilfe „anzudocken“, Dienstleistungen gemischter
zu erbringen und aus der Eigeninteressenvertretung stärker in Richtung des
Gemeinwohls hinaus zu führen.