Zurück zum Menü ...

Für den Bundestag bleibt Bürgerengagement auf der Agenda

IM GESPRÄCH
Direkt

Online-Informationsdienst der Stiftung Bürger für Bürger

Dezember 2004

 

Für den Bundestag bleibt Bürgerengagement auf der Agenda
Gastkommentar von Dr. Michael Bürsch, Vorsitzender des Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“

Wenn Enquete-Kommissionen ihre umfänglichen Berichte abliefern, wird es Aufgabe des Parlaments sein, für die Umsetzung der jeweiligen Handlungsempfehlungen zu sorgen. Erstmalig hat der Deutsche Bundestag 2003 mit dem Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ ein spezielles Gremium eingesetzt, das die Empfehlungen der Enquete-Kommission zu diesem Thema einzelnen aufgreift und deren Umsetzung vorbereitet. 

Dass die Arbeit der Enquete-Kommission und des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ bis heute nicht folgenlos geblieben ist, zeigen einige Stichworte: z. B. Arbeitslose können Ehrenämter wahrnehmen, die über 15 Wochenstunden hinaus gehen; Erleichterung des Spendenverfahrens; Verbesserung der Möglichkeit von Rücklagenbildung von gemeinnützigen Körperschaften; Anhebung des Übungsleiterfreibetrages; Anhebung des steuerlichen Mindestbetrages für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen; Freiwilligenagenturen werden als gemeinnützig behandelt; Ersatz der Gefährdungshaftung im steuerlichen Spendenrecht durch Verschuldenshaftung; die bestehende Rechtslage bei der steuerlichen Behandlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten wird auf Initiative des Unterausschusses durch Veröffentlichung in Vereinsbroschüren der Länder klargestellt. Aber es bleibt noch genug zu tun.

Bisher hat sich der Unterausschuss vor allem mit den finanziellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, dem Gemeinnützigkeitsrecht, der Entwicklung generations-übergreifender Freiwilligendienste sowie mit den Themen Entbürokratisierung und verbesserte Bürgerbeteiligung befasst. 

Der unfall- und haftpflichtversicherungsrechtliche Schutz der bürgerschaftlich Engagierten hat für die Mitglieder des Unterausschusses heraus gehobene Bedeutung. Ein Teilanliegen, dem der Unterausschuss vorbehaltlos zugestimmt hat, wird jetzt mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zur Erweiterung des (gesetzlichen) unfallversicherungsrechtlichen Schutzes für bürgerschaftlich Engagierte erfüllt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2005 in Kraft treten. 

Trotz der Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen allerdings weiter Versicherungslücken für bürgerschaftlich Engagierte. Die von den Ländern Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Rahmenverträge im Bereich Unfall als auch Haftpflicht, kommen insbesondere den vielen kleinen, im ehrenamtlichen Feld engagierten Initiativen zugute. Eine solche Kooperation wird anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. 

Ein weiteres wichtiges Themenfeld stellt die Förderung bürgerschaftlichen Engagements durch Entbürokratisierung und verbesserte Bürgerbeteiligung dar. Hierzu hat es zwei Fachgespräche im Unterausschuss mit Beteiligung des Bundesministeriums des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement gegeben. Die Ergebnisse sollen demnächst im Unterausschuss diskutiert werden. 

Weitere Themenkomplexe für die kommenden Monate sind Sport und Ehrenamt, Ergebnisse des zweiten Freiwilligensurveys, Schutz der bürgerschaftlich Engagierten, Migrations- und Integrationspolitik unter dem Focus des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft, bürgerschaftliches Engagement von Unternehmen sowie Auswirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt auf das bürgerschaftliche Engagement.