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Gastbeitrag von Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer aus dem BMFSFJ

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Mai 2004

 

Gastbeitrag von Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer aus dem BMFSFJ

Stellungnahme des Vorsitzenden der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" 

Am 15. Januar 2004 hat nach rund sieben Monaten Arbeit die Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft" ihre Abschlussempfehlungen an Bundesministerin Renate Schmidt übergeben. In zwei Arbeitsgruppen und 11 Un­terarbeitsgruppen hat die Kommission Empfehlungen erarbeitet, die einstimmig verabschiedet wurden. Das bis heute anhaltende breite Echo auf die Vorschläge der Kommission zeigt, dass das freiwillige Engagement, das bürgerschaftliche Engagement und auch die Zukunft des Zivildienstes auf hohes politisches und gesellschaftli­ches Interesse stößt. Ein weiterer Grund für das öffentliche Interesse ist sicherlich, dass hier Empfehlungen ein-stimmig von einer Kommission verabschiedet wurden, die die Breite aller politischen und gesellschaftlichen Ak­teure widergespiegelt hat: neben den Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Spitzenverbände der freien Wohl­fahrtspflege, einem geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie den Staatssekretären aus dem Verteidigungsministerium, dem Arbeitsministerium, dem Sozialministerium, dem Bildungsministerium und dem Finanzministerium waren die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz vertreten. Die Kommissionsarbeit wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamenta­riern des Deutschen Bundestages unter Leitung von Christel Riemann-Hanewinckel, der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, begleitet.

Die Kommission hatte den Auftrag, die gemeinsamen und gegebenenfalls besonderen Anliegen aller staatlichen Ebenen, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und sonstigen Organisationen zu Freiwilligendiensten und Zivildienst zu formulieren und daraus Vorschläge zu entwickeln. Und so wurden Empfehlungen zu den künftigen Strukturen, den Einsatzfeldern, den Zielgruppen, der Finanzierung, der pädagogischen Begleitung, der öffentli­chen Anerkennung und des rechtlichen Rahmens der Freiwilligendienste und des Zivildienstes entwickelt. In allen Themenbereichen der Kommission konnte sie ihre Arbeit bereits auf Kommissionsergebnisse aus der Ver­gangenheit stützen. Die Ergebnisse der Enquetekommission Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements des Deutschen Bundestages in der 14. Legislaturperiode waren so Grundlage bei den Beratungen zu den Freiwilli­gendiensten.

Die Bewertung und Umsetzung der Kommissionsempfehlungen (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=14910.html) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorbereitet und realisiert. Im Bereich Zivildienst wurden von Bundesministerin Renate Schmidt schon bei der Übergabe des Kommissionsberichtes am 15. Januar Empfehlungen aufgegriffen. Mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetz wurde die Angleichung der Zivildienst- und Wehr­dienstdauer in das parlamentarische Verfahren gegeben. Und auch die Empfehlungen im Bereich Freiwilligen­dienste und bürgerschaftliches Engagement wurden aufgegriffen und deren Umsetzung vorbereitet. So hat die Kommission zur Differenzierung und Erprobung neuer generationsübergreifender Freiwilligendienste in der Pra­xis ein oder mehrere Modellvorhaben (Ziff. 19 der Kommissionsempfehlungen) empfohlen sowie die Prüfung von Schwerpunktsetzungen in geeigneten laufenden Programmen mit Bezügen zur Zivilgesellschaft, Freiwilli­gendiensten und Freiwilligenquote (Ziff. 20). Im Bereich gesetzlicher Neuregelungen empfiehlt die Kommission eventuelle Anpassungen der Gesetze zum FSJ und FÖJ jedenfalls bis zum Abschluss der laufenden Evaluierung der letzten Änderungen in 2002, d.h. für diese Legislaturperiode, zurückzustellen. Ob wir für die von der Kom­mission konzipierten neuen generationsübergreifenden Freiwilligendienste neue gesetzliche Regelungen brau­chen oder neue, erweiterte Förderrichtlinien wird nach Auswertung der Modellprojekte feststehen. 

Für Bundesministerin Renate Schmidt stand schon bei Übergabe des Kommissionsberichtes fest, dass unabhän­gig von der Entscheidung über die Zukunft von Wehrdienst und Zivildienst das bürgerschaftliche Engagement und die Freiwilligendienste intensiv gestärkt werden müssen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die nächsten Umsetzungsschritte zu den Bereichen Freiwilligendienste und Bürger­schaftliches Engagement in Angriff genommen. In abteilungsübergreifender Zusammenarbeit wird in einer Pro­jektgruppe des Ministeriums bis zum Sommer ein Umsetzungsplan erarbeitet. Nach der Sommerpause sollen dann die ersten Modelle an den Start gehen.

Gemeinsam stehen wir - und das ist breiter Konsens - in der gesellschaftspolitischen Verpflichtung darauf hin­zuwirken, dass nun alle Akteure der Zivilgesellschaft ihren Beitrag leisten. Nur eine gemeinsame Anstrengung, die nicht eindimensional auf Jugendfreiwilligendienste orientiert ist, sondern die Freiwilligendienste, Bürger­schaftliches Engagement und gemeinsam mit beiden Feldern auch den Zivildienst im Blick hat, wird uns innova­tive Schritte zur weiteren Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste aufzeigen.