Gastbeitrag von Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer aus dem BMFSFJ
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Gastbeitrag von Staatssekretär Peter Ruhenstroth-Bauer aus dem BMFSFJ
Stellungnahme des
Vorsitzenden der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven
für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland"
Am
15. Januar 2004 hat nach rund sieben Monaten Arbeit die Kommission "Impulse
für die Zivilgesellschaft" ihre Abschlussempfehlungen an Bundesministerin
Renate Schmidt übergeben. In zwei Arbeitsgruppen und 11 Unterarbeitsgruppen
hat die Kommission Empfehlungen erarbeitet, die einstimmig verabschiedet wurden.
Das bis heute anhaltende breite Echo auf die Vorschläge der Kommission zeigt,
dass das freiwillige Engagement, das bürgerschaftliche Engagement und auch die
Zukunft des Zivildienstes auf hohes politisches und gesellschaftliches
Interesse stößt. Ein weiterer Grund für das öffentliche Interesse ist
sicherlich, dass hier Empfehlungen ein-stimmig von einer Kommission
verabschiedet wurden, die die Breite aller politischen und gesellschaftlichen Akteure
widergespiegelt hat: neben den Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege, einem geschäftsführenden Präsidialmitglied des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie den Staatssekretären aus dem
Verteidigungsministerium, dem Arbeitsministerium, dem Sozialministerium, dem
Bildungsministerium und dem Finanzministerium waren die Länder Hessen und
Rheinland-Pfalz vertreten. Die Kommissionsarbeit wurde von einer fraktionsübergreifenden
Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Deutschen Bundestages
unter Leitung von Christel Riemann-Hanewinckel, der Parlamentarischen
Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, begleitet.
Die
Kommission hatte den Auftrag, die gemeinsamen und gegebenenfalls besonderen
Anliegen aller staatlichen Ebenen, den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
und sonstigen Organisationen zu Freiwilligendiensten und Zivildienst zu
formulieren und daraus Vorschläge zu entwickeln. Und so wurden Empfehlungen zu
den künftigen Strukturen, den Einsatzfeldern, den Zielgruppen, der
Finanzierung, der pädagogischen Begleitung, der öffentlichen Anerkennung und
des rechtlichen Rahmens der Freiwilligendienste und des Zivildienstes
entwickelt. In allen Themenbereichen der Kommission konnte sie ihre Arbeit
bereits auf Kommissionsergebnisse aus der Vergangenheit stützen. Die
Ergebnisse der Enquetekommission Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements des
Deutschen Bundestages in der 14. Legislaturperiode waren so Grundlage bei den
Beratungen zu den Freiwilligendiensten.
Die
Bewertung und Umsetzung der Kommissionsempfehlungen (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=14910.html)
wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorbereitet
und realisiert. Im Bereich Zivildienst wurden von Bundesministerin Renate
Schmidt schon bei der Übergabe des Kommissionsberichtes am 15. Januar
Empfehlungen aufgegriffen. Mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten zweiten
Zivildienstgesetzänderungsgesetz wurde die Angleichung der Zivildienst- und
Wehrdienstdauer in das parlamentarische Verfahren gegeben. Und auch die
Empfehlungen im Bereich Freiwilligendienste und bürgerschaftliches Engagement
wurden aufgegriffen und deren Umsetzung vorbereitet. So hat die Kommission zur
Differenzierung und Erprobung neuer generationsübergreifender
Freiwilligendienste in der Praxis ein oder mehrere Modellvorhaben (Ziff. 19
der Kommissionsempfehlungen) empfohlen sowie die Prüfung von
Schwerpunktsetzungen in geeigneten laufenden Programmen mit Bezügen zur
Zivilgesellschaft, Freiwilligendiensten und Freiwilligenquote (Ziff. 20).
Im Bereich gesetzlicher Neuregelungen empfiehlt die Kommission eventuelle
Anpassungen der Gesetze zum FSJ und FÖJ jedenfalls bis zum Abschluss der
laufenden Evaluierung der letzten Änderungen in 2002, d.h. für diese
Legislaturperiode, zurückzustellen. Ob wir für die von der Kommission
konzipierten neuen generationsübergreifenden Freiwilligendienste neue
gesetzliche Regelungen brauchen oder neue, erweiterte Förderrichtlinien wird
nach Auswertung der Modellprojekte feststehen.
Für
Bundesministerin Renate Schmidt stand schon bei Übergabe des
Kommissionsberichtes fest, dass unabhängig von der Entscheidung über die
Zukunft von Wehrdienst und Zivildienst das bürgerschaftliche Engagement und die
Freiwilligendienste intensiv gestärkt werden müssen. Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die nächsten Umsetzungsschritte zu den
Bereichen Freiwilligendienste und Bürgerschaftliches Engagement in Angriff
genommen. In abteilungsübergreifender Zusammenarbeit wird in einer Projektgruppe
des Ministeriums bis zum Sommer ein Umsetzungsplan erarbeitet. Nach der
Sommerpause sollen dann die ersten Modelle an den Start gehen.
Gemeinsam stehen wir - und das ist breiter Konsens - in der gesellschaftspolitischen Verpflichtung darauf hinzuwirken, dass nun alle Akteure der Zivilgesellschaft ihren Beitrag leisten. Nur eine gemeinsame Anstrengung, die nicht eindimensional auf Jugendfreiwilligendienste orientiert ist, sondern die Freiwilligendienste, Bürgerschaftliches Engagement und gemeinsam mit beiden Feldern auch den Zivildienst im Blick hat, wird uns innovative Schritte zur weiteren Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste aufzeigen.