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Eine eigene Stiftung gründen - einfacher als man denkt

IM GESPRÄCH
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Online-Informationsdienst der Stiftung Bürger für Bürger

Dezember 2002

 

Eine eigene Stiftung gründen – einfacher als man denkt

Etwas Dauerhaftes schaffen, das über die eigene Lebensspanne hinaus wirkt. Einen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten, der nachhaltig, effektiv und effizient wirkt. Ein Zeichen setzen, das unvergesslich bleibt. – Mit Ihrem Namen, mit Teilen Ihres Vermögens. Mit einer Stiftung.

Doch anstatt ein eigenes Büro zu eröffnen, ein eigenes Kuratorium und einen eigenen Vorstand einzusetzen, "schlüpfen" Sie einfach unter das Dach der Stiftung Bürger für Bürger – mit einer unselbstständigen Stiftung.

Sie entscheiden, welcher Zweck aus den Erträgen Ihres eingesetzten Kapitals gefördert werden soll – die Arbeit machen wir. Ob Formulierung der Satzung, Absprachen mit der Stiftungsaufsichtsbehörde, optimale Geldanlage – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Als weitere Dienstleistungen bieten wir an: Auswahl von förderungswürdigen Projekten (z.B. über einen Wettbewerb oder eine Ausschreibung), Mittelvergabe und –abrechnung, Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Organisation einer Pressekonferenz) oder Fundraising (Akquisition weiterer Spenden und Stiftungsmittel) – überlassen Sie das erfahrenen Experten.

Natürlich können wir diese Aufgaben nicht kostenlos übernehmen, aber zum Selbstkostenpreis. Schließlich arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern sind als gemeinnützig anerkannt und als besonders förderungswürdig eingestuft.

Ihre Steuervorteile:

  1. Bei der Neugründung einer Stiftung können Privatpersonen bis zu 307.000 Euro von der Steuer absetzen. Dieser Betrag kann entweder komplett im Jahr der Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren geltend gemacht werden.
  2. Jährlich können Zuwendungen in Höhe von 10 % des zu versteuernden Einkommens abgesetzt werden, weil die Stiftung Bürger für Bürger als besonders förderungswürdig anerkannt ist. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
  3. Ebenfalls jährlich können jetzt Zuwendungen an die Stiftung Bürger für Bürger von bis zu 20.450 Euro abgesetzt werden. Denn nach dem neuen Stiftungsrecht sind gemeinnützige Stiftungen besser gestellt als gemeinnützige Vereine. Auch diese Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.
  4. Großspenden (ab einer Höhe von 25.510 Euro) können über 7 Jahre hinweg flexibel beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Und so "läuft" Ihre Stiftungsgründung:

Eine nachhaltige Förderung: Denn eine Stiftung darf das eingesetzte Stiftungskapital nicht angreifen, sondern nur die Erträge einsetzen.

Unser Leistungsumfang, aus dem Sie "auswählen" können:

Projektservice:

Infoservice:

Spendenservice:

Internetservice:

Stiftungsverwaltung:

Geschäftsführung:

Weitere Infos erteilt Geschäftsführer Bernhard Schulz unter Tel. 030 / 24 31 49-0