Interessenvertretung

Ehrenamtliche Interessenvertretung findet sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens - ob in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, in Frauen-, Kultur-, Senioren-, Sport- und Wohlfahrtsverbänden, in Parteien oder in Bürgerinitiativen.

Interessenvertretung ist also nicht nur auf die klassischen Interessenverbände beschränkt. Überall dort, wo sich persönliche mit allgemeineren Interessen treffen, kann man sich engagieren, um sich für mehr oder weniger große Gruppen von Menschen bzw. Anliegen einzusetzen.

Dies geschieht zumeist in Zusammenarbeit mit anderen Personengruppen (Verbänden, Vereinen usw.) und öffentlichen Organen (Parlamenten, Regierungen, Behörden usw.), häufig aber auch im Widerstreit. Und die Interessenvertretung erfordert natürlich die Kenntnis dieser Interessen. Daher sind Sachkompetenz, Initiative sowie oftmals eine erhebliche Portion Ausdauer und Durchsetzungsvermögen wichtige Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit auf diesem Gebiet. Die Arbeitsfelder sind dabei sehr vielfältig: sowohl nach außen - beispielsweise in Ausschüssen der Legislativen verschiedener Ebenen oder in der Öffentlichkeitsarbeit - als auch innerhalb der Organisationen kann man aktiv werden.

Unterfelder:
Arbeitgebervertretungen
Arbeitsloseninitiativen
Behindertenvertretung
Berufsständische Organisationen
Frauenpolitik
Gewerkschaftliche Arbeit
Jugendpolitik
Seniorenpolitik
Sozialpolitik

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Arbeitsloseninitiativen
Es ist nüchterne Realität, dass heute fast jeder von Arbeitslosigkeit betroffen sein kann: direkt, als Angehöriger oder Freund von arbeitslosen Menschen. Aus dieser gesellschaftlichen Not heraus sind die Arbeitsloseninitiativen entstanden, deren Ziel es ist, für die dauerhafte berufliche Eingliederung von Arbeitslosen zu kämpfen. Die Palette der Initiativen reicht von der kleinen Arbeitsloseninitiative, die stark mit dem Selbsthilfegedanken verbunden ist, über gewerkschaftliche Arbeitslosengruppen, bis zu den Ortsvereinen des unabhängigen Arbeitslosenverbandes. Hier sind es oftmals direkt Betroffene, die in Zentren oder Koordinierungsstellen, ehrenamtlich Aktionstage vorbereiten, Plakate malen, soziales Beisammensein organisieren. Sie geben Erfahrungswissen an andere Bürger/innen weiter, indem sie beim Ausfüllen von Formularen helfen oder hauptamtliches Personal bei Bürotätigkeiten unterstützen. Auch bei den Trägern und Vereinen, die Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Qualifizierung arbeitsloser Menschen durchführen, sind ehrenamtlich Tätige eingebunden, die handwerkliches oder pädagogisches Know How mitbringen. Auf kommunaler Ebene findet durch die ehrenamtliche Interessenvertretung in Behinderten-, Jugend-, Ausländer- und Frauenausschüssen eine indirekte, aber entschiedene Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeitslosigkeit statt, da diese Gruppen besonders stark davon betroffen oder bedroht sind.

(Siehe auch Gewerkschaftliche Arbeit, Jugend/Jugendsozialarbeit) Top

Behindertenvertretung
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz. Diesen Grundsatzartikel haben die ehrenamtlichen Lobbyisten verinnerlicht, die sich in Behindertenbeiräten, Arbeitsgemeinschaften der "Hilfe für Behinderte", in kommunalen Ausschüssen, Gewerkschaften, Kirchen oder Selbsthilfevereinigungen für die Belange und Interessen behinderter Bürger/innen einsetzen. Sie beraten Behindertenbeauftragte und Politiker/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, verfassen Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, die in zuständigen Fachausschüssen diskutiert werden oder organisieren öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu relevanten Themen der Behindertenpolitik. Die Lobbyisten sind sehr oft Betroffene, Angehörige, Vorstandsmitglieder, gesetzliche Vertreter oder einfach solidarische Mitbürger/innen und setzen sich aus allen gesellschaftlichen Gruppen, z.B. Seh- und Hörgeschädigte, Unfall- und Gewaltopfer oder chronisch Kranke zusammen. Zunehmend fordern auch geistig Behinderte eine Interessenvertretung aus eigenen Reihen. Hier seien auch die organisationsinternen Gremien genannt, wie die Behindertenwerkstatt- oder Wohngruppenbeiräte, die sich als eigenes Sprachrohr für die Interessen und Sorgen behinderter Menschen einsetzen. (Siehe auch
Gewerkschaftliche Arbeit, Justiz/Ehrenamtliche Betreuung, Soziales/Behindertenhilfe) Top

Berufsständische Organisationen
Vernünftige Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln, Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen, Hilfe für Neueinsteiger/innen auf dem Weg in die Selbständigkeit und Unterstützung für Firmen in Engpässen - das sind nur einige der Aufgaben berufsständischer Organisationen. Fast jede Branche hat heutzutage ihre eigene Vertretung, um extern gegenüber Politik, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften, Medien und Bevölkerung die eigenen Interessen vertreten zu können. Ein Schwerpunkt dieser Lobbyarbeit ist Öffentlichkeitsarbeit. Doch auch intern, für die eigenen Mitglieder, gilt es, Dienstleistungen zu erbringen. Informationen, beispielsweise über Gesetzesänderungen, Ausbildungsordnungen oder Neuentwicklungen müssen verbreitet werden, um die Mitglieder auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.
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Frauenpolitik
Artikel 3 Grundgesetz lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Auf dieses Ziel müssen Staat und Gesellschaft allerdings immer wieder aufmerksam gemacht werden. Frauenverbände spielen bei der Artikulierung von Fraueninteressen in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle.
Frauen engagieren sich für "eine andere Politik" nicht nur in Parteien, sondern auch in gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen, Vereinen und Initiativen mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen. Dabei ist die tatsächliche Gleichberechtigung gemeinsames und vereinigendes Ziel. Frauen haben so auf viele gesellschaftliche Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht, das Bewusstsein für Benachteiligungen geschärft und viele Verbesserungen durchgesetzt. Frauenorganisationen haben die wichtige Aufgabe, Interessen zu bündeln und in die Diskussion bei Politik und Gesellschaft einzubringen. Es gibt Berufsverbände, konfessionelle Frauenverbände, Frauenorganisationen in Politik und Gewerkschaften sowie Gruppierungen mit übergreifenden Zielsetzungen. (Siehe auch
Frauen) Top

Gewerkschaftliche Arbeit
Die Gewerkschaften ergreifen Partei für die Arbeitnehmer/innen, für eine demokratische Entwicklung in allen Lebensbereichen, insbesondere jedoch im Ausbildungs- und Arbeitsbereich. Das originäre Handlungsfeld der Gewerkschaftsarbeit ist der Betrieb: dort vertreten die verschiedenen Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die individuellen und kollektiven Interessen der Auszubildenden, Arbeiter/innen, Angestellten, Beamten und Beamtinnen am Arbeitsplatz. Engagierte Gewerkschaftsmitglieder sind als gewählte Betriebsratsmitglieder, in Personalräten, oder als Frauen- und Schwerbehindertenbeauftragte ehrenamtlich tätig (und genießen einen besonderen Kündigungsschutz), ebenso in Ausschüssen für Heimarbeit, Tarifpolitik und staatlichen Arbeitsschutz. Als wesentliche Bestandteile der diversen Gewerkschaften agieren ihre jeweiligen eigenständigen Jugendverbände als Interessenvertretungen für Jugendliche und junge Erwachsene gegenüber Arbeitgebern und deren Organisationen. Hier engagieren sich Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen, Mitglieder von Jugendvorständen und ca. 650.000 "einfache Mitglieder" insbesondere in Bezug auf Fragen der Vergütung, sowie der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Aber auch bei familiären Problemen, bei Fragen der Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung stehen sie mit Rat und Tat zur Verfügung.
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Jugendpolitik
Die Lobbyarbeit für die Kinder und Jugendlichen findet zu einem großen Teil in ehrenamtlicher Gremienarbeit in Jugendhilfe-Ausschüssen statt, die nach dem Jugendhilfegesetz (§ 71 KJHG) gebildet worden sind. Diesen gehören als stimmberechtigte Mitglieder volljährige Jugendliche, Frauen und Männer von Trägern der freien Jugendhilfe, der Jugend- und Wohlfahrtsverbände und anderen Jugendorganisationen an. Sie alle entsprechen dem Status der Bürgerdeputierten, die als sachkundige Bürger/innen in der kommunalen Ausschussarbeit die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen vertreten. Auf Landesebene agiert der Landesjugendhilfeausschuss, der sich zu ca. 40-50 Prozent aus ehrenamtlichen Vertretern aus allen Sparten der freien Jugendhilfe zusammensetzt, während die hauptamtlichen Mitarbeiter der öffentlichen Jugend-Verwaltungen die übrigen Stimmanteile ausmachen. Unabhängig von der Ebene geht es darum, im Dialog mit den gewählten Politikern, diese zu beraten und neue Impulse für eine zeitgemäße, demokratische Jugendarbeit zu geben.
Im Rahmen der Berufsbildung ist die ehrenamtliche Interessenvertretung durch die Gewerkschaften von zentraler Bedeutung. (Siehe auch
Gewerkschaftliche Arbeit) Top

Seniorenpolitik
Sich als Senior engagiert einmischen, auf notwendige Veränderungen in der Altenarbeit aufmerksam machen, eigene Interessen, Bedürfnisse und Vorstellungen vor Sozialausschüssen vertreten. In Deutschland existieren derzeit in über 700 Kommunen Seniorenbeiräte, -räte oder -vertretungen mit ca. 8500 aktiven Ehrenamtlichen sowie rund 500 ehrenamtliche Seniorenvertreter auf Länder- und Bundesebene. Unabhängig von der Wirkungsebene sind die Seniorenbeiräte -und vertretungen parteipolitisch neutral, konfessionell ungebunden und verbandsunabhängig. Sie dienen als Sprachrohr der älteren Generation in Zusammenarbeit mit allen Institutionen, Verbänden und Gruppen, die sich mit Altenarbeit und deren Problemen befassen. Sie vertreten Interessen der älteren Generation in beratenden Gremien sowohl gegenüber kommunalen Verwaltungen und Spitzenverbänden, als auch gegenüber Landesregierungen, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und politischen Parteien. Auf kommunaler Ebene bieten die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen Rat und Hilfe bei allen Fragen an, die Senioren betreffen: Betreuungsrecht, Pflegeversicherung oder Wohnraumanpassungsverfahren. Die Bundesseniorenvertretung - ein Zusammenschluss der Landesseniorenräte und -vertretungen - wirkt grundsätzlich mit Stellungnahmen auf die Sozialpolitik sowie entsprechende Planungen und Gesetzesvorhaben ein, soweit Belange der älteren Generation berührt werden.
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Sozialpolitik
Ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich heißt nicht "nur", sich direkt um Ältere, Behinderte, Familien und Kinder zu kümmern, sondern schließt auch die Interessenvertretung mit ein. Für die Belange der Sozialpolitik kann man sich neben der verbandspolitischen Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden unter anderem durch die Mitarbeit in den Sozial(hilfe)ausschüssen der Kommunen und Landkreise einsetzen. Diese Ausschüsse sind vor allem zuständig für die Sozialhilfe und Altenhilfe, die Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte, die Kriegsopferfürsorge, das Gesundheitswesen, die Rettungsdienste etc.
Ein weiteres, sehr wichtiges Aufgabengebiet für Ehrenamtliche im Bereich der sozialpolitischen Interessenvertretung sind die Selbstverwaltungen der Sozialversicherung. Dafür werden alle sechs Jahre - zuletzt im Mai 1999 - ehrenamtliche Vertreter/innen der Versicherten und Arbeitgeber gewählt, die eigenverantwortlich ihren Versicherungsträger "regieren". Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der ehrenamtliche Vorstand bei der BfA sowie der Verwaltungsrat bei den Ersatzkassen. Das "Parlament" der BfA wählt wiederum ehrenamtliche Versichertenälteste (rund 2600) für die Versicherten und Vertrauenspersonen (480) für die Vertretung der Arbeitgeber in den Widerspruchsausschüssen.
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