| Interessenvertretung Ehrenamtliche Interessenvertretung
findet sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens - ob in Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen, in Frauen-, Kultur-,
Senioren-, Sport- und Wohlfahrtsverbänden, in Parteien
oder in Bürgerinitiativen.
Interessenvertretung ist
also nicht nur auf die klassischen Interessenverbände
beschränkt. Überall dort, wo sich persönliche mit
allgemeineren Interessen treffen, kann man sich
engagieren, um sich für mehr oder weniger große Gruppen
von Menschen bzw. Anliegen einzusetzen.
Dies geschieht zumeist in
Zusammenarbeit mit anderen Personengruppen (Verbänden,
Vereinen usw.) und öffentlichen Organen (Parlamenten,
Regierungen, Behörden usw.), häufig aber auch im
Widerstreit. Und die Interessenvertretung erfordert
natürlich die Kenntnis dieser Interessen. Daher sind
Sachkompetenz, Initiative sowie oftmals eine erhebliche
Portion Ausdauer und Durchsetzungsvermögen wichtige
Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit auf
diesem Gebiet. Die Arbeitsfelder sind dabei sehr
vielfältig: sowohl nach außen - beispielsweise in
Ausschüssen der Legislativen verschiedener Ebenen oder
in der Öffentlichkeitsarbeit - als auch innerhalb der
Organisationen kann man aktiv werden.
Unterfelder:
Arbeitgebervertretungen
Arbeitsloseninitiativen
Behindertenvertretung
Berufsständische Organisationen
Frauenpolitik
Gewerkschaftliche Arbeit
Jugendpolitik
Seniorenpolitik
Sozialpolitik
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Arbeitsloseninitiativen
Es ist nüchterne Realität, dass heute fast jeder von
Arbeitslosigkeit betroffen sein kann: direkt, als
Angehöriger oder Freund von arbeitslosen Menschen. Aus
dieser gesellschaftlichen Not heraus sind die
Arbeitsloseninitiativen entstanden, deren Ziel es ist,
für die dauerhafte berufliche Eingliederung von
Arbeitslosen zu kämpfen. Die Palette der Initiativen
reicht von der kleinen Arbeitsloseninitiative, die stark
mit dem Selbsthilfegedanken verbunden ist, über
gewerkschaftliche Arbeitslosengruppen, bis zu den
Ortsvereinen des unabhängigen Arbeitslosenverbandes.
Hier sind es oftmals direkt Betroffene, die in Zentren
oder Koordinierungsstellen, ehrenamtlich Aktionstage
vorbereiten, Plakate malen, soziales Beisammensein
organisieren. Sie geben Erfahrungswissen an andere
Bürger/innen weiter, indem sie beim Ausfüllen von
Formularen helfen oder hauptamtliches Personal bei
Bürotätigkeiten unterstützen. Auch bei den Trägern
und Vereinen, die Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder
Qualifizierung arbeitsloser Menschen durchführen, sind
ehrenamtlich Tätige eingebunden, die handwerkliches oder
pädagogisches Know How mitbringen. Auf kommunaler Ebene
findet durch die ehrenamtliche Interessenvertretung in
Behinderten-, Jugend-, Ausländer- und Frauenausschüssen
eine indirekte, aber entschiedene Auseinandersetzung mit
dem Thema Arbeitslosigkeit statt, da diese Gruppen
besonders stark davon betroffen oder bedroht sind.
(Siehe auch Gewerkschaftliche Arbeit, Jugend/Jugendsozialarbeit)

Behindertenvertretung
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden", Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz. Diesen
Grundsatzartikel haben die ehrenamtlichen Lobbyisten
verinnerlicht, die sich in Behindertenbeiräten,
Arbeitsgemeinschaften der "Hilfe für
Behinderte", in kommunalen Ausschüssen,
Gewerkschaften, Kirchen oder Selbsthilfevereinigungen
für die Belange und Interessen behinderter Bürger/innen
einsetzen. Sie beraten Behindertenbeauftragte und
Politiker/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene, verfassen Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen,
die in zuständigen Fachausschüssen diskutiert werden
oder organisieren öffentlichkeitswirksame
Veranstaltungen zu relevanten Themen der
Behindertenpolitik. Die Lobbyisten sind sehr oft
Betroffene, Angehörige, Vorstandsmitglieder, gesetzliche
Vertreter oder einfach solidarische Mitbürger/innen und
setzen sich aus allen gesellschaftlichen Gruppen, z.B.
Seh- und Hörgeschädigte, Unfall- und Gewaltopfer oder
chronisch Kranke zusammen. Zunehmend fordern auch geistig
Behinderte eine Interessenvertretung aus eigenen Reihen.
Hier seien auch die organisationsinternen Gremien
genannt, wie die Behindertenwerkstatt- oder
Wohngruppenbeiräte, die sich als eigenes Sprachrohr für
die Interessen und Sorgen behinderter Menschen einsetzen.
(Siehe auch Gewerkschaftliche Arbeit, Justiz/Ehrenamtliche Betreuung, Soziales/Behindertenhilfe)

Berufsständische Organisationen
Vernünftige Rahmenbedingungen für unternehmerisches
Handeln, Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen, Hilfe
für Neueinsteiger/innen auf dem Weg in die
Selbständigkeit und Unterstützung für Firmen in
Engpässen - das sind nur einige der Aufgaben
berufsständischer Organisationen. Fast jede Branche hat
heutzutage ihre eigene Vertretung, um extern gegenüber
Politik, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften, Medien
und Bevölkerung die eigenen Interessen vertreten zu
können. Ein Schwerpunkt dieser Lobbyarbeit ist
Öffentlichkeitsarbeit. Doch auch intern, für die
eigenen Mitglieder, gilt es, Dienstleistungen zu
erbringen. Informationen, beispielsweise über
Gesetzesänderungen, Ausbildungsordnungen oder
Neuentwicklungen müssen verbreitet werden, um die
Mitglieder auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.

Frauenpolitik
Artikel 3 Grundgesetz lautet: Männer und Frauen sind
gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.
Auf dieses Ziel müssen Staat und Gesellschaft allerdings
immer wieder aufmerksam gemacht werden. Frauenverbände
spielen bei der Artikulierung von Fraueninteressen in der
Öffentlichkeit eine wichtige Rolle.
Frauen engagieren sich für "eine andere
Politik" nicht nur in Parteien, sondern auch in
gesellschaftlichen Gruppen, Organisationen, Vereinen und
Initiativen mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen.
Dabei ist die tatsächliche Gleichberechtigung
gemeinsames und vereinigendes Ziel. Frauen haben so auf
viele gesellschaftliche Fehlentwicklungen aufmerksam
gemacht, das Bewusstsein für Benachteiligungen
geschärft und viele Verbesserungen durchgesetzt.
Frauenorganisationen haben die wichtige Aufgabe,
Interessen zu bündeln und in die Diskussion bei Politik
und Gesellschaft einzubringen. Es gibt Berufsverbände,
konfessionelle Frauenverbände, Frauenorganisationen in
Politik und Gewerkschaften sowie Gruppierungen mit
übergreifenden Zielsetzungen. (Siehe auch Frauen)

Gewerkschaftliche Arbeit
Die Gewerkschaften ergreifen Partei für die
Arbeitnehmer/innen, für eine demokratische Entwicklung
in allen Lebensbereichen, insbesondere jedoch im
Ausbildungs- und Arbeitsbereich. Das originäre
Handlungsfeld der Gewerkschaftsarbeit ist der Betrieb:
dort vertreten die verschiedenen Mitgliedsgewerkschaften
des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die individuellen
und kollektiven Interessen der Auszubildenden,
Arbeiter/innen, Angestellten, Beamten und Beamtinnen am
Arbeitsplatz. Engagierte Gewerkschaftsmitglieder sind als
gewählte Betriebsratsmitglieder, in Personalräten, oder
als Frauen- und Schwerbehindertenbeauftragte ehrenamtlich
tätig (und genießen einen besonderen
Kündigungsschutz), ebenso in Ausschüssen für
Heimarbeit, Tarifpolitik und staatlichen Arbeitsschutz.
Als wesentliche Bestandteile der diversen Gewerkschaften
agieren ihre jeweiligen eigenständigen Jugendverbände
als Interessenvertretungen für Jugendliche und junge
Erwachsene gegenüber Arbeitgebern und deren
Organisationen. Hier engagieren sich Jugend- und
Auszubildendenvertreter/innen, Mitglieder von
Jugendvorständen und ca. 650.000 "einfache
Mitglieder" insbesondere in Bezug auf Fragen der
Vergütung, sowie der Ausbildungs- und
Arbeitsbedingungen. Aber auch bei familiären Problemen,
bei Fragen der Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung
stehen sie mit Rat und Tat zur Verfügung.

Jugendpolitik
Die Lobbyarbeit für die Kinder und Jugendlichen
findet zu einem großen Teil in ehrenamtlicher
Gremienarbeit in Jugendhilfe-Ausschüssen statt, die nach
dem Jugendhilfegesetz (§ 71 KJHG) gebildet worden sind.
Diesen gehören als stimmberechtigte Mitglieder
volljährige Jugendliche, Frauen und Männer von Trägern
der freien Jugendhilfe, der Jugend- und
Wohlfahrtsverbände und anderen Jugendorganisationen an.
Sie alle entsprechen dem Status der Bürgerdeputierten,
die als sachkundige Bürger/innen in der kommunalen
Ausschussarbeit die Interessen und Belange der Kinder und
Jugendlichen vertreten. Auf Landesebene agiert der
Landesjugendhilfeausschuss, der sich zu ca. 40-50 Prozent
aus ehrenamtlichen Vertretern aus allen Sparten der
freien Jugendhilfe zusammensetzt, während die
hauptamtlichen Mitarbeiter der öffentlichen
Jugend-Verwaltungen die übrigen Stimmanteile ausmachen.
Unabhängig von der Ebene geht es darum, im Dialog mit
den gewählten Politikern, diese zu beraten und neue
Impulse für eine zeitgemäße, demokratische
Jugendarbeit zu geben.
Im Rahmen der Berufsbildung ist die ehrenamtliche
Interessenvertretung durch die Gewerkschaften von
zentraler Bedeutung. (Siehe auch Gewerkschaftliche Arbeit)

Seniorenpolitik
Sich als Senior engagiert einmischen, auf notwendige
Veränderungen in der Altenarbeit aufmerksam machen,
eigene Interessen, Bedürfnisse und Vorstellungen vor
Sozialausschüssen vertreten. In Deutschland existieren
derzeit in über 700 Kommunen Seniorenbeiräte, -räte
oder -vertretungen mit ca. 8500 aktiven Ehrenamtlichen
sowie rund 500 ehrenamtliche Seniorenvertreter auf
Länder- und Bundesebene. Unabhängig von der
Wirkungsebene sind die Seniorenbeiräte -und vertretungen
parteipolitisch neutral, konfessionell ungebunden und
verbandsunabhängig. Sie dienen als Sprachrohr der
älteren Generation in Zusammenarbeit mit allen
Institutionen, Verbänden und Gruppen, die sich mit
Altenarbeit und deren Problemen befassen. Sie vertreten
Interessen der älteren Generation in beratenden Gremien
sowohl gegenüber kommunalen Verwaltungen und
Spitzenverbänden, als auch gegenüber Landesregierungen,
Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und politischen
Parteien. Auf kommunaler Ebene bieten die ehrenamtlichen
Mitarbeiter/innen Rat und Hilfe bei allen Fragen an, die
Senioren betreffen: Betreuungsrecht, Pflegeversicherung
oder Wohnraumanpassungsverfahren. Die
Bundesseniorenvertretung - ein Zusammenschluss der
Landesseniorenräte und -vertretungen - wirkt
grundsätzlich mit Stellungnahmen auf die Sozialpolitik
sowie entsprechende Planungen und Gesetzesvorhaben ein,
soweit Belange der älteren Generation berührt werden.

Sozialpolitik
Ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich heißt
nicht "nur", sich direkt um Ältere,
Behinderte, Familien und Kinder zu kümmern, sondern
schließt auch die Interessenvertretung mit ein. Für die
Belange der Sozialpolitik kann man sich neben der
verbandspolitischen Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden
unter anderem durch die Mitarbeit in den
Sozial(hilfe)ausschüssen der Kommunen und Landkreise
einsetzen. Diese Ausschüsse sind vor allem zuständig
für die Sozialhilfe und Altenhilfe, die Hilfe für
psychisch Kranke und Behinderte, die
Kriegsopferfürsorge, das Gesundheitswesen, die
Rettungsdienste etc.
Ein weiteres, sehr wichtiges Aufgabengebiet für
Ehrenamtliche im Bereich der sozialpolitischen
Interessenvertretung sind die Selbstverwaltungen der
Sozialversicherung. Dafür werden alle sechs Jahre -
zuletzt im Mai 1999 - ehrenamtliche Vertreter/innen der
Versicherten und Arbeitgeber gewählt, die
eigenverantwortlich ihren Versicherungsträger
"regieren". Organe der Selbstverwaltung sind
die Vertreterversammlung und der ehrenamtliche Vorstand
bei der BfA sowie der Verwaltungsrat bei den
Ersatzkassen. Das "Parlament" der BfA wählt
wiederum ehrenamtliche Versichertenälteste (rund 2600)
für die Versicherten und Vertrauenspersonen (480) für
die Vertretung der Arbeitgeber in den
Widerspruchsausschüssen.

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