Prof. Olk: Neuorientierung bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
Prof.
Dr. Thomas Olk
Bürgerschaftliches Engagement ermutigen und fördern – Eckpunkte einer Politik der Unterstützung freiwilliger und gemeinwohlorientierter Aktivitäten in Staat und Gesellschaft
1.
Zwei Ansätze der Engagementpolitik
Bürgerschaftliches
Engagement und die Bedingungen und Möglichkeiten seiner Förderung und
Unterstützung haben in den letzten Jahren sowohl in der (Medien-) Öffentlichkeit
als auch in Politik und Verwaltung an Bedeutung hinzu gewonnen. Sowohl
traditionelle Großorganisationen wie Parteien, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände, Kirchen, Wohlfahrts- und Sportverbände etc. als auch neuere
„zivilgesellschaftliche“ Assoziationsformen wie Umweltverbände,
Bewegungsorganisationen, Projekte und Initiativen reflektieren ihre Beziehungen
zum „Bürgerengagement“ und entwickeln und erproben z.T. neue Formen des Zugangs
zu dieser wichtigen und knappen Ressource. Auch in Politik und Verwaltung wird
in zunehmenden Maße darüber nachgedacht, wie und mit welchen Instrumenten das
freiwillige und unentgeltliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger unterstützt
und gefördert werden kann. Zur Verbreitung und Intensivierung dieser
Diskussionen und Aktivitäten haben nicht zuletzt das von den Vereinten Nationen
ausgerufene „Internationale Jahr der Freiwilligen“ (IJF), die Enquete-Kommission
des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ sowie der
im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
durchgeführte Freiwilligensurvey ’99 beigetragen. Sowohl die empirische
„Vermessung“ der zugrunde liegenden Phänomene als auch die Klärung weiterer
Sachfragen und die Entwicklung von normativ-konzeptionellen Leitideen und
Instrumenten der Förderung und Unterstützung sind in den letzten Jahren
schneller vorangekommen als in Jahrzehnten zuvor. So besteht z.B. weitgehend
Konsens unter den beteiligten Institutionen und Akteuren dahingehend, dass der
Prozess der Entwicklung und Erprobung politischer Konzepte und Modelle einer
Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler,
Landes- und Bundesebene durch das IJF in erheblichem Maße angetrieben und
beschleunigt worden ist. Es war für viele Bundesländer ein Anstoß- und
Impulsgeber dafür, herkömmliche Verfahren, Strukturen und Instrumente der
Engagementförderung zu überdenken und mit neuen Vorgehensweisen und Strategien
zu experimentieren. Und die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hat mit ihrer umfassenden
Bestandsaufnahme und ihren Handlungsempfehlungen einen umfassenden Fundus an
Ideen und Instrumenten vorgelegt, der Bundespolitik und Bundesgesetzgeber,
Länder und Kommunen sowie Organisationen des Zivilgesellschaft mit Konzepten und
Strategien einer Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen
Engagements versorgen wird, die weit über die nächste Legislatur hinausreichen
dürften.
2. Die eingeschränkte Perspektive: Engagementförderung als Rekrutierungspolitik
In der
öffentlichen Debatte um die Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen
Engagements dominiert bislang ein „individuumzentrierter“ Ansatz. Im Mittelpunkt
stehen Leitkonzepte, Maßnahmen und Instrumente, die auf der individuellen Ebene
der einzelnen Engagierten ansetzen, und die die individuellen Rahmenbedingungen
für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern trachten. Diese Perspektive
könnte man als „Rekrutierungsansatz“ bezeichnen: Auf der Grundlage des
sozialwissenschaftlichen Individualisierungsdiskurses und vor allem der
Forschung zum Wertewandel zielt dieser Ansatz zentral darauf, ungenutzte
Engagementpotentiale in der Bevölkerung zu aktivieren, indem den gewandelten
Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger angemessene
Rahmenbedingungen für ihr Engagement bereitgestellt werden. Die
Förderüberlegungen bauen dabei zumeist auf den empirischen Befunden neuerer
Engagementstudien auf. Es wird zustimmend festgestellt, dass mit über einem
Drittel der deutschen Bevölkerung über 14 Jahren bereits ein erhebliches Volumen
an realisiertem bürgerschaftlichen Engagement existiert. Allerdings wird darauf
verwiesen, dass alle empirischen Studien zum Engagement seit Mitte der 80er
Jahre auf erhebliche bislang ungenutzte Engagementpotentiale hinweisen.[1] Solche
Engagementpotentiale lassen sich mit den immer raffinierter und detaillierter
werdenden Analyseinstrumenten neuerer empirischer Studien deutlich ausweisen. So
verweist Helmut Klages (vgl. 2001) auf der Grundlage des Freiwilligensurveys ’99
darauf, dass das Potential der Interessierten nicht nur aus denjenigen Befragten
besteht, die sich bislang überhaupt nicht engagiert hatten, aber an einem
solchen Engagement Interesse zeigen, sondern darüber hinaus auch diejenigen
Gruppen umfasst, die nach einem beendeten Engagement (noch) nicht wieder aktiv
geworden sind bzw. diejenigen, die bereit wären, ihr bestehendes Engagement
unter bestimmten Bedingungen zeitlich auszuweiten. Aus dieser Perspektive werden
die insgesamt 37% der Bevölkerung, die in diesem Sinne als an einem
bürgerschaftlichen Engagement interessiert bezeichnet werden könnten, zur
„Reservearmee“ einer künftigen Bürgergesellschaft stilisiert (vgl. Klages 2001,
S. 21).
Das
Hauptziel einer engagementfördernden Politik besteht daher aus dieser
Perspektive darin,
-
sowohl
die Zugänge zum Engagement für das „schlafende“ Engagementpotential zu ebnen,
indem möglicherweise bestehende Barrieren und Hemmschwellen für die bislang noch
nicht Engagierten reduziert werden,
-
die
„Rückkehrchancen“ für die ehemals Engagierten, die nicht mehr freiwillig und
unentgeltlich tätig sind, durch geeignete Maßnahmen – „Brücken“ in das
Engagement - zu erhöhen,
-
sowie
die Bedingungen dafür zu verbessern, dass die bereits Engagierten den zeitlichen
Umfang ihres Engagements noch erhöhen.
In einer praktischen
Handreichung für Kommunen wird die Zielstellung dieser Art von
Engagementförderung folgendermaßen auf den Begriff gebracht: „Ziel der
Engagementförderung in Kommunen soll die bestmögliche Organisierung von
Eintritts-, Wechsel- und Wiedereintrittsprozessen sein. Mittels einer
unterstützenden Infrastruktur soll durch die Verstärkung und Beschleunigung
dieser Prozesse das verfügbare Engagementpotential besser erschlossen werden.
Hierbei sind individuelle Motive und Mobilitätsbedürfnisse zu berücksichtigen
und gleichzeitig Energie- und Zeitverluste zu vermeiden, die auf das Wirken von
beeinflussbaren Engagementhemmnissen zurückzuführen sind.“ (Braun, Abt/Bischoff
2000, S. 39)
In
Anbetracht des Sachverhalts, dass die Förderung bürgerschaftlichen Engagements
in erster Linie als Rekrutierungsproblem und als Frage danach, wie möglichst
viele Bürger am „Engagementsystem“ (Klages) teilnehmen können, konzipiert wird,
ist die Analogiebildung zum Beschäftigungssystem plausibel. So versucht Helmut
Klages, seine förderpolitischen Perspektiven im Vergleich mit den Gegebenheiten
im Beschäftigungssystem zu entwickeln (vgl. Klages 2001, S. 28 ff.): Ebenso wie
es in der Beschäftigungspolitik intensive Bemühungen gibt, durch geeignete
Informationskampagnen auf die Existenz unterschiedlicher Berufe hinzuweisen und
durch ein dezentrales System von Informations- und Beratungseinrichtungen
(Arbeitsämter) Angebot und Nachfrage im Bereich der Beschäftigung miteinander zu
vermitteln, so sieht er auch für den Bereich der Engagementförderung vor allem
Aufgaben- und Handlungsschwerpunkte im Bereich der breitenwirksamen Information
über unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten im Engagementbereich sowie vor allem
in der Entwicklung einer flächendeckenden Beratungs- und
Informationsinfrastruktur, um die Zugänge zum Engagementsystem für alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Damit wird zugleich ein
spezifisches Tätigkeitsprofil für die Infrastruktureinrichtungen zur Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements favorisiert: Neben der Vermittlung und
Eröffnung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geht es aus der Sicht des
Rekrutierungsansatzes insbesondere um Information, Beratung und Vermittlung engagementinteressierter Bürgerinnen und Bürger in gegebene Engagementbereiche.
Die
Konzeption einer Engagementpolitik als Rekrutierungsansatz findet ihre
Entsprechung in einer weit verbreiteten Perspektive innerhalb derjenigen
Organisationen, Einrichtungen und Dienste, die mit engagierten Bürgerinnen und
Bürgern arbeiten. Auch hier - also z. B. in Einrichtungen und Diensten des
Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfesektors bzw. in den Gliederungen der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege - herrscht vielfach die Vorstellung
vor, dass engagementbereite Bürgerinnen und Bürger vor allem eine knappe
Ressource darstellen, die es zu umwerben und zu pflegen gälte. Dabei wird das
bürgerschaftliche Engagement in seinen vielfältigen Formen in der Regel auf die
Variante der ehrenamtlichen Mitwirkung reduziert und damit die Frage der
Engagementförderung auf das Problem der Mobilisierung möglichst vieler
mitwirkungsbereiter Bürgerinnen und Bürger für unverändert belassene
Einrichtungen, Dienste und verbandliche Gliederungen verkürzt.
Hervorzuheben
ist, dass der Rekrutierungsansatz die Diskussion um die Weiterentwicklung
förderpolitischer Ansätze und Instrumente im Bereich des Engagements in den
letzten Jahren maßgeblich vorangetrieben hat. Dessen Bedeutung für die
Weiterentwicklung herkömmlicher Formen der Förderung und Unterstützung
freiwilliger und gemeinwohlorientierter Formen des Engagements ist daher
keineswegs zu unterschätzen. Es war vor allem dieser Denkansatz, der –
transportiert über Beratungsinstitute und Experten – den Aufbau einer
Infrastruktur zur Förderung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Ehrenamt
und bürgerschaftlichem Engagement seit Beginn der 80er Jahre maßgeblich mit
vorangebracht hat.[2] Und mit
seiner Betonung der förderpolitischen Bedeutung von Infrastruktureinrichtungen
hat er dazu beigetragen, dass Engagementförderung und Engagementpolitik im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mittlerweile einen -
zumindest bescheidenden - Ort im System der administrativen und politischen
Zuständigkeitsverteilung gefunden hat.
Trotz
aller Verdienste bei der Weiterentwicklung und Durchsetzung einer modernen
Infrastruktur zur Förderung und Unterstützung unterschiedlicher Formen
freiwilligen Engagements greift der Rekrutierungsansatz konzeptionell wie
förderpolitisch zu kurz. Ansätze individuenzentrierter Ermutigung und
Vermittlung interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Betätigung im
„Engagementsystem“ lassen nämlich die grundsätzliche Frage unbeantwortet, warum
es unter heutigen Bedingungen überhaupt noch sinnvoll ist, bürgerschaftliches
Engagement in den verschiedenen Handlungs- und Politikbereichen der Gesellschaft
zu stärken. Damit teilt der Rekrutierungsansatz die konzeptionellen und
instrumentellen Schwächen seines Vorbilds, nämlich die Leistungsgrenzen einer an
der Angebotsseite des Arbeitsmarktes ansetzenden Beschäftigungspolitik. Jede
noch so gut instrumentierte und finanzierte Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik stößt nämlich dort an ihre Grenzen, wo die bestehenden
Regelungen und Institutionen des Arbeitsmarktes unangetastet gelassen und
lediglich an der Seite der Arbeitnachfragenden angesetzt wird, um deren
„employibility“ in einem unangetastet gelassenen Arbeitsmarkt durch
personenbezogene Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen. Übertragen auf den Bereich der
Engagementpolitik liefe diese Perspektive darauf hinaus, engagementbereite
Bürgerinnen und Bürger „fit zu machen“ für die in unverändert belassenen
Organisationen angebotenen Engagementgelegenheiten bzw. Erleichterung der
Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage nach Engagement durch Informations-,
Vermittlungs- und Qualifizierungsstrategien, die sämtlich auf die Seite des
Engagementangebots - also der engagierten Bürgerinnen und Bürger - abzielen. Die
angebotsseitige Perspektive des Rekrutierungsansatzes bedarf also einer
Ergänzung durch eine bürgergesellschaftlich orientierte Reformperspektive, die
durch die beteiligungs- und engagementfreundliche Umgestaltung von Politik und
gesellschaftlichen Organisationen dazu beiträgt, dem bürgerschaftlichen
Engagement in der Gesellschaft einen zentralen Ort zuzuweisen und eine
„Nachfrage“ nach diesem Engagement zu entwickeln.
Damit
wird zugleich deutlich, dass die Förderung und Ermutigung bürgerschaftlichen
Engagements nicht allein Gegenstand eines einzelnen politischen Ressorts bleiben
darf, sondern zum durchgängigen ressortübergreifenden Arbeitsprinzip und zu
einem selbstverständlichen Bestandteil politischer Strategien in allen
Handlungsfeldern der Gesellschaft weiterentwickelt werden muss. Es geht also
nicht ausschließlich darum, das „Angebot“ bürgerschaftlichen Engagements durch
die Verbesserung individueller Rahmenbedingungen zu vergrößern, sondern es muss
vielmehr darum gehen zu prüfen, in welchen Bereichen und in welchen
organisatorischen Kontexten überhaupt noch eine „Nachfrage“ nach diesem
Engagement besteht. Aus diesem Grunde schlägt die erweiterte Perspektive einer
Engagementpolitik eine breite Palette von Maßnahmen und Instrumenten vor, die
vom „Schutz“ und „Nachteilsausgleich“ individuell Engagierter bis hin zu
Elementen wie „Anreiz“ und „Fördern“, „Ermutigen“ und „Ermöglichen“ reichen.
Dabei zielen die Elemente „Fördern“, „Ermutigen“ und „Ermöglichen“ insbesondere
auf die Umgestaltung der Kerninstitutionen in Politik, Verwaltung und
gesellschaftlichen Handlungsfeldern durch die Bereitstellung institutioneller
und organisatorischer Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in
Form von beteiligungsfreundlichen Institutionen und sozialen
Netzwerken.
3. Die erweiterte Perspektive: Engagementpolitik als bürgergesellschaftliche Reformstrategie
3.1 Leitlinien und
Grundverständnisse
Dabei
lässt sich Engagementpolitik als bürgergesellschaftliche Reformstrategie von
folgenden Leitlinien und Grundverständnissen leiten. Im Gegensatz zur
herkömmlichen Ehrenamtsförderung und dem Grundverständnis des
Rekrutierungsansatzes geht es bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
nicht ausschließlich um das Ehrenamt im Sinne einer langfristigen Mitwirkung in
festumrissenen Strukturen, sondern es wird ausdrücklich anerkannt, dass
bürgerschaftliches Engagement viele Gesichter hat und gerade in seiner Vielfalt
und Vielgestaltigkeit politisch anerkennens- und förderungswürdig ist. Der
„bürgerschaftliche“ Charakter dieses Engagements ergibt sich nicht aus der
konkreten Form dieses Engagements sondern vielmehr aus seinen Motiven und
Wirkungen. In diesem Sinne gilt: Wer sich bürgerschaftlich engagiert, übernimmt
Verantwortung für andere und handelt aus der Zugehörigkeit zum politischen
Gemeinwesen als Bürgerin oder Bürger (vgl. Münkler 2000). Bürgerschaftliches
Engagement in diesem Sinne erschöpft sich keineswegs in der Mitwirkung in
politischen Parteien und Organisationen und darüber hinausgehenden Formen
politischer Beteiligung etwa im vorparlamentarischen Raum (Seniorenvertretungen,
Kinder- und Jugendforen etc.). Bürgerschaftliches Engagement umfasst vielmehr
auch die Vielfalt freiwilliger Aktivitäten, die nicht ausschließlich dem
Eigeninteresse der Akteure dienen, sondern – wie die Übernahme von
Gruppenleiterfunktionen in Sport- und Freizeitvereinen, die Mitwirkung bei der
Erstellung oder Pflege eines Kinderspielplatzes oder bei der Mitwirkung eines
Straßenfestes – zur Erzeugung und Vermehrung öffentlicher Güter beitragen (vgl.
Münkler 2001). Denn auch diese – z.T. als privat und gesellig erscheinenden –
Ausdrucksformen des Engagements sind für das politische Gemeinwesen bedeutsam.
Sie sind ein möglicher Beitrag zur Erzeugung von Gemeinwohl und können den
Zusammenhalt der Gesellschaft stärken. Sie tragen einen bürgerschaftlichen
Charakter, soweit sie eine herausragende Gelegenheit dafür bieten, die für das
Zusammenleben in der Demokratie so wichtigen Tugenden wie Verantwortung,
Toleranz, Solidarität und Rücksichtnahme einzuüben. Bürgerschaftliches
Engagement mit diesen Merkmalen ist also nicht an einen besonderen Bereich oder
eine spezielle Aufgabe – etwa im Politischen, Sozialen etc. – gebunden. Auch in
Freizeit, Sport und Geselligkeit können sich freiwillige, gemeinschaftsbezogene
Aktivitäten als Formen des bürgerschaftlichen Engagements entwickeln. Damit
bezieht sich der erweiterte Ansatz der Engagementpolitik auf Aktivitäten und
Handlungsformen, die weit über das Ehrenamt hinausreichen: Informelle Formen wie
z.B. die Mitwirkung in Selbsthilfeprojekten und –gruppen gehören hier ebenso
dazu, wie das Spenden von Geld, die Beteiligung an Protestveranstaltungen, das
Leisten einer Unterschrift oder die Mitwirkung an Projekten der Quartiers- und
Stadtteilerneuerung. Dennoch bleibt dieser Begriff des bürgerschaftlichen
Engagements trennscharf genug, um deutlich zu machen, was bürgerschaftliches
Engagement nicht ist. Bestimmte Spielarten engagierten Verhaltens – wie etwa
rechtsradikale Netzwerke oder mafiaähnliche Beziehungsstrukturen – sind keine
Ausdrucksformen bürgerschaftlichen Engagements, weil in ihnen entweder
ausschließlich das egoistische Eigeninteresse oder aber die Nicht-Anerkennung
anderer (z.B. der Migranten) vorherrschen und damit die bürgerschaftlichen
Verpflichtungen gegenüber den anderen Mitgliedern der Gesellschaft und dem
Gemeinwohl aus dem Blick geraten.
Damit
erweist sich das bürgerschaftliche Engagement als ein wichtiges Kernelement der
Bürgergesellschaft. Bürgergesellschaft beschreibt ein Gemeinwesen, in dem sich
die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der politischen Demokratie selbst
organisieren und auf die Geschicke des Gemeinwesens einwirken können. Im
Spannungsfeld von Markt, Staat und Familie wird Bürgergesellschaft überall dort
sichtbar, wo sich freiwillige Zusammenschlüsse bilden, wo Teilhabe und
Mitgestaltungsmöglichkeiten genutzt werden (vgl. Olk 2001a und b). Zur
Bürgergesellschaft gehören allerdings nicht ausschließlich Organisationen und
Vereinigungen des „Dritten Sektors“ sondern ausdrücklich auch staatliche
Institutionen, Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen, insoweit diese in
ihrem Handeln dem Leitbild der Bürgergesellschaft verpflichtet sind.[3]
Der
zentrale Akteur einer so verstandenen Zivil- oder Bürgergesellschaft ist der
„gute Bürger“ mit seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und moralischen Dispositionen
(vgl. Münkler 1997 und 2000; vgl. auch Olk 2001b). Insbesondere in den
Politikwissenschaften wird in kritischer Wiederbesinnung auf das aristotelische
Denken und die politische Ideengeschichte auf die Bedeutung von moralischen und
habituellen Orientierungen wie „Bürgersinn“ und „Bürgertugend“ für die
Reproduktion der freiheitlich verfassten Gesellschaften hingewiesen. Allein mit
strategischen Interessenkalkülen und klugen institutionellen Arrangements lässt
sich – so die zentrale These – die demokratisch verfasste Ordnung moderner
Gesellschaften auf Dauer nicht stabilisieren. Vielmehr bedarf es hierzu der
Bürgerinnen und Bürger, die als zivilgesellschaftliche „Aktivbürger“ ihre
bürgerschaftlichen Freiheiten unter anderem auch dazu nutzen, sich für
allgemeine Aufgaben und Belange einzusetzen. Ganz in diesem Sinne liegt
bürgerschaftliches Engagement dann vor, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich
auch dann an der Erörterung allgemeiner Angelegenheiten und der Erbringung
öffentlicher Güter beteiligen, wenn sich diese Investition nach den
Rationalitätsstandards des homo oeconomicus nicht rechnet, „weil das als
Investition angesehene Engagement den individuell konsumierten Ertrag der
öffentlichen Güter deutlich übersteigt“ (Münkler 2000,
S.30).
Dieser
„gute Bürger“, der an einer Erörterung öffentlicher Belange interessiert ist und
sich an gemeinwohlorientierten Aktivitäten freiwillig beteiligt, ist allerdings
unter den Bedingungen moderner Gesellschaften keineswegs ohne besondere
Vorkehrungen und Anstrengungen vorzufinden. Vielmehr muss es Gelegenheiten und
Räume geben, um diese Tugenden und Fähigkeiten erlernen und weiterentwickeln zu
können und um die hierfür erforderlichen Grunddispositionen zu entwickeln.
Hieraus folgt, dass der erweiterte Ansatz einer Engagementpolitik insbesondere
an zwei Punkten ansetzen muss: Zum einen müssen die Rahmenbedingungen und
Voraussetzungen dafür geschaffen und verbessert werden, damit sich
bürgergesellschaftliche Tugenden und Handlungsdispositionen auch unter
Bedingungen hoch komplexer, demokratischer Wirtschaftsgesellschaften
herausbilden können, und zum anderen müssen die Institutionen und Organisationen
in Politik und Gesellschaft derart weiterentwickelt und reformiert werden, dass
engagementbereite Bürgerinnen und Bürger Ansatzpunkte, Gelegenheiten und
Aktionsräume für die Realisierung ihres Engagements finden und weiterentwickeln
können. Die „Bausteine“ einer solchen Förderperspektive sollen im Folgenden
knapp erläutert werden.
Ein
zentraler Ansatzpunkt der Förderung und Ermutigung bürgerschaftlichen
Engagements zielt auf die Verwirklichung unterschiedlicher Ansätze einer „civic
education“. Ziel ist die Entwicklung bzw. Herausbildung von Bereitschaften und
Fähigkeiten zur Mitbestimmung bei und Mitgestaltung von allgemeinen
gesellschaftlichen und sozialen Belangen. Bürgerschaftliches Engagement kann
nicht verordnet oder erzwungen werden, sondern es entsteht vielmehr durch die
Orientierung an Vorbildern und durch die Verantwortungsübernahme in entsprechend
ausgestalteten Räumen und Gelegenheitsstrukturen. Der im angelsächsischen Raum
weite Verbreitung findende Begriff der „civic education“ wird in diesem
Zusammenhang auch in zunehmenden Maße in der bundesdeutschen Diskussion
aufgegriffen. Im Mittelpunkt dieser neueren Diskussion steht das Bemühen, neue
Orte und Gelegenheiten für ein möglichst frühzeitiges Kennenlernen, Austesten
und Einüben von bürgerschaftlichem Engagement zu entwickeln. Dabei geht es um
die Herausbildung grundlegender zivilgesellschaftlicher Kompetenzen wie
Gemeinsinn und Verantwortungsbereitschaft, die Aneignung von Artikulations- und
Mitbestimmungsfähigkeiten, das Lernen von Kooperationsfähigkeit sowie dem Erwerb
von Wissen und Kompetenzen, die zur Realisierung konkreter Projekte und Vorhaben
erforderlich sind.
Je
länger sich der schulische Alltag über den Vormittag hinaus auf den ganzen Tag
erweitert, um so mehr ergeben sich innerhalb und außerhalb des Unterrichts
vielfältige Anlässe und Gelegenheiten dafür, schulisches Zusammenleben und
–arbeiten im Sinne einer demokratischen und bürgerschaftlichen Gemeinschaft
auszugestalten. Wichtige Anregungen zu einer entsprechenden Reform des deutschen
Schulwesens lassen sich aus Großbritannien und insbesondere den USA entnehmen.
In vielen US-amerikanischen Schulen werden Schüler ganz selbstverständlich zum
freiwilligen Engagement in inner- und außerschulischen Feldern motiviert. Dabei
ist besonders wichtig, dass das freiwillige Engagement von Schulbehörden,
Lehrern und Eltern gewürdigt und anerkannt wird.
Ein
weiterer Baustein zu einer solchen bürgergesellschaftlichen Strategie ist die
Etablierung einer ‚Anerkennungskultur‘, die mit Hilfe einer breit angelegten
Palette von Maßnahmen und Instrumenten zu einer nachhaltigen Würdigung,
Anerkennung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements und damit zu dessen
besserer Sichtbarkeit, Beachtung und Wertschätzung in der Gesellschaft beiträgt.
Die Entwicklung neuer, aktiver und zielgruppenangemessener Formen der
Anerkennung und Ehrung engagierter Menschen – seien dies nun Senioren,
Jugendliche oder leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens – stellen
einen wichtigen Baustein einer Anerkennungskultur dar. Es ist von zentraler
Bedeutung, diesen Aspekt der Anerkennungskultur angemessen zu gewichten.
Sicherlich sind manche Formen der ‚Ehrung‘ Ehrenamtlicher wenig geeignet, die
Leistungen der Betreffenden in ein richtiges Licht zu rücken. Dennoch darf die
Bedeutung expressiver und zeremonieller Aspekte bei der Anerkennung und
Wertschätzung engagierter Bürgerinnen und Bürger keineswegs unterschätzt werden
(vgl. Vogt/Zingerle 1994). Zur gesellschaftlichen Anerkennung gehören bestimmte
Formen der Ehrung! Allerdings ist es angesichts der Pluralisierung von
Engagementformen und des gesellschaftlichen Wertewandels von besonderer
Bedeutung, Anstöße und Ermutigungen für die Entwicklung neuer, auch für
nachwachsende Generationen und unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen attraktive
Formen der Ehrung zu geben und gesellschaftliche Akteure und Organisationen
ausdrücklich dazu zu ermuntern, hier mehr Kreativität, Phantasie und Mut zu
Experimenten zu entwickeln.
Mit
Anerkennungskultur ist allerdings mehr gemeint als Ehrung: Unter dieser
Überschrift wird ein breites Spektrum von Ansatzpunkten und Maßnahmen diskutiert
und erprobt, das Teilelemente wie die nachhaltige und spürbare Wertschätzung des
Beitrags engagierter Bürgerinnen und Bürger in Verbänden, Vereinen und
Projekten, die Bereitstellung finanzieller, sachlicher und personeller
Ressourcen für Engagierte, das Ernstnehmen ihrer Bedürfnisse, Anliegen und
Probleme in Organisationen, die Anerkennung von Engagement bei der Zuteilung
öffentlicher Güter (wie z. B. Praktikumsplätze, Studienplätze) etc. einbezieht.
Auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können Bestandteil einer
Anerkennungskultur sein. So sind sie zum einen Bestandteil einer erforderlichen
Vorbereitung und Absicherung entsprechend anspruchsvoller freiwilliger und
unentgeltlicher Tätigkeiten und zugleich eine Form der Gratifikation und
Anerkennung für die engagierten Bürgerinnen und Bürger. Dies ist vor allem dann
der Fall, wenn solche Qualifizierungsmaßnahmen nicht nur einen Zugewinn
persönlicher Kompetenzen und Erfahrungen versprechen und damit zur
Persönlichkeitsentwicklung beitragen, sondern darüber hinaus auch noch in
anderen Bereichen (z. B. in der Erwerbsarbeit) verwertbare Fähigkeiten und
Fertigkeiten vermitteln. Insgesamt ist aber der eigentliche Sinn anerkennender
Maßnahmen darin zu sehen, dass sie den potentiell engagementbereiten Bürgerinnen
und Bürgern glaubhaft deutlich machen, dass es wirklich auf sie ankommt und dass
ihr Beitrag zur Gesamtleistung einer Organisation oder zum Erfolg eines
Vorhabens bedeutsam ist.
3.4 Der Umbau der
Institutionen und Organisationen als gesellschaftspolitische
Aufgabe
Statt
eine Politik der Engagementförderung einseitig auf die ‚Rekrutierung‘ einer
möglichst großen Anzahl von Engagierten – also auf die Ausschöpfung von so
genannten Engagementpotentialen – auszurichten, sollte es vielmehr verstärkt
darum gehen, in den zentralen Institutionen und Organisationen der Gesellschaft
Orte und Gelegenheiten für die Verwirklichung bürgerschaftlichen Engagements zu
schaffen und wichtige Aufgaben auf engagementbereite Bürgerinnen und Bürger zu
übertragen.
Eine
Politik der Stärkung der aktiven Bürgergesellschaft und des bürgerschaftlichen
Engagements muss sich der Frage stellen, in welchen gesellschaftlichen Bereichen
das freiwillige und unentgeltliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger eine
wichtige Ressource darstellt, bei welchen Aufgaben und in welchen
Organisationsformen dieses Engagement also einen wesentlichen und
unverzichtbaren Beitrag zur Erledigung anstehender Aufgaben und zur Lösung von
Problemen darstellt. Insofern enthält jeder Versuch der Formulierung einer
Politik zur Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements immer
auch ein Element von Ordnungspolitik: Wenn bürgerschaftliches Engagement mehr
sein soll als der zufällige Ausdruck persönlicher Neigungen und Interessen
Einzelner und ein mehr oder weniger wichtiges Randphänomen einer ansonsten
anders funktionierenden Gesellschaft, dann muss dargelegt werden, warum die
Stärkung des bürgergesellschaftlichen Elements in der Gesellschaft und der
vielfältigen Ausdrucks- und Organisationsformen bürgerschaftlichen Engagements
einen Nutzen sowohl für die unmittelbar Beteiligten und Betroffenen als auch für
das gesamte Gesellschaftssystem und seine Institutionenordnung
aufweist.
In dieser Hinsicht kann sowohl auf den individuellen als auch auf den gesellschaftlichen Nutzen bürgerschaftlichen Engagements verwiesen werden. So eröffnet das bürgerschaftliche Engagement in individueller Perspektive aktiven Bürgerinnen und Bürgern die einzigartige Chance, individuell sinnvolle Vorhaben und Projekte zu verwirklichen, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und wichtige Erfahrungen zu machen, für die es sowohl im privaten Bereich als auch im Berufsleben keine vergleichbaren Gelegenheiten geben würde. In gesellschaftlicher Hinsicht ist bürgerschaftliches Engagement ein Beitrag zur Bildung von Sozialkapital und damit zur Gewährleistung des sozialen und politischen Zusammenhalts der Gesellschaft (vgl. Putnam 2000 sowie 2001). Im freiwilligen und vertrauensvollen Zusammenwirken der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum entstehen Orientierungen und Handlungsdispositionen wie Kooperationsbereitschaft, Gemeinsinn und Vertrauen, die als „soziales Kapital“ eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des politischen und ökonomischen Institutionensystems entwickelter Gesellschaften darstellen.
3.5 Der Staat als
„Ermöglicher“ und „Anstoßgeber“
Für die
Ausgestaltung einer breit angelegten Politik der Förderung und Unterstützung
bürgerschaftlichen Engagements bedarf es eines veränderten Leitbilds des Staats.
Ein Leitkonzept, das den Staat und seine Institutionen in seinem Verhältnis zur
Bürgergesellschaft neu beschreibt, stellt die Idee des „ermöglichenden“ bzw.
„aktivierenden“ Staates(vgl. die Beiträge in Mezger/West) dar. Dieses Konzept
ist in den gesellschaftspolitischen Debatten keineswegs eindeutig konturiert.
Vielmehr sind unterschiedliche „Lesarten“ im Umlauf. Hierzu gehört etwa eine
Vorstellung vom „aktivierenden Staat“, der eine einseitige
Beeinflussungsbeziehung zur Gesellschaft unterhält, etwa in dem Sinne, dass eine
als überwiegend passiv vorgestellte Gesellschaft durch den Staat erst aktiviert
werden müsse. Ebenso wird die Vorstellung nicht geteilt, wonach sich ein
überwiegend als „freiheitsberaubend“ eingeschätzter Staat möglichst weitgehend
zurücknehmen solle, um eine sich selbst regulierende, selbst genügsame
Gesellschaft aktiver Bürgerinnen und Bürger zur Entfaltung kommen zu lassen.
Gemeint ist vielmehr ein Verständnis des „ermöglichenden Staates“, der bei der
Erledigung öffentlicher Aufgaben „auf Augenhöhe“ mit den unterschiedlichsten
bürgergesellschaftlichen Akteuren kommuniziert und kooperiert (vgl. Evers 1999
sowie Olk 2001). Unterstellt wird also eine gleichberechtigte Wechselbeziehung
zwischen einem „ermöglichenden“ Staat auf der einen Seite und einer immer schon
aktiven, Verantwortung übernehmenden Bürgergesellschaft andererseits. Durch die
enge, gleichberechtigte Zusammenarbeit von Staat und Bürgergesellschaft werden
beide Seiten in ihrem Handeln nicht behindert sondern vielmehr ausdrücklich
gestärkt und gestützt. Weder werden die vielfältigen bürgergesellschaftlichen
Akteure (wie Individuen, Gruppen und Organisationen) durch die Kooperation mit
staatlichen Institutionen korrumpiert und instrumentalisiert, noch wird der
Sozialstaat auf diese Weise bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben behindert.
Vielmehr lassen sich auf diese Weise sowohl die Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement verbessern als auch die Leistungsfähigkeit des
Sozialstaats nachhaltig erhöhen.
Allerdings
sind damit keineswegs alle Maßnahmen und Programme, die unter Leitbegriffen wie
„Aktivierung“ und „Ermöglichung“ propagiert werden, geeignet für die Förderung
bürgerschaftlichen Engagements. Manche Spielarten einer aktivierenden Politik
setzen viel zu einseitig auf selektive Anreize für ihren individuellen Nutzen
kalkulierende Individuen im Konkurrenzkampf um Marktchancen. Bei diesen
Strategien wird weniger in Gemeinsinn, Solidarität und Sozialkapital als
vielmehr ausschließlich in das Humankapital konkurrierender Individuen
investiert. Es geht vielmehr um solche aktivierenden bzw. ermöglichenden
Konzepte, die in ihrem zu Grunde liegenden Menschenbild auch auf die normative
Konstruktion des „bürgergesellschaftlichen Aktivbürgers“ und damit auf Tugenden
wie Verantwortungsbereitschaft und Bürgersinn zurückgreifen. Es geht also darum,
durch die Stärkung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements und
bürgerschaftlicher Assoziationsformen (wie z.B. Vereine, Stiftungen und
Initiativen) Dispositionen wie Solidarität, wechselseitige Anteilnahme und
Vertrauen zu bestärken und damit zur Bildung und Vermehrung von Sozialkapital
beizutragen.
Die
Bedeutung des Konzepts des „ermöglichenden“ Staates für die Stärkung von
Bürgerengagement und Bürgergesellschaft ergibt sich daraus, dass hier der Staat
in seiner Rolle eines Förderers und Ermunterers eigenbestimmter Handlungsformen
und der Übernahme von Verantwortung durch gesellschaftliche Akteure (seien dies
nun einzelne Individuen oder gesellschaftliche Gruppen und Organisationen)
betont und ausgestaltet wird. Es geht um die Frage einer neuen Aufgabenteilung
zwischen Staat und Gesellschaft. Beide sollen bei der Erledigung öffentlicher
Aufgaben eng zusammenarbeiten und eine neue Teilung von Aufgaben und
Verantwortlichkeiten zwischen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Akteuren
entwickeln. Dies bedeutet aber auch, dass es nicht ausreicht, bürgerschaftliches
Engagement, Verantwortungsübernahme und Koproduktion durch die Ausgestaltung
institutioneller Rahmenbedingungen ausschließlich passiv „zu ermöglichen“. Dies
könnte nämlich – unbeabsichtigt – dazu führen, dass die ohnehin bereits
engagementfähigen und –bereiten Bevölkerungsgruppen dieses Angebot ergreifen
(können), während andere Bevölkerungsgruppen z.B. wegen fehlender
Engagementerfahrungen Kompetenzen und Motivationen nicht (in gleichem Maße) zum
Zuge kommen. Das Konzept des „ermunternden“ und „ermöglichenden“ Staates
schließt also ausdrücklich Maßnahmen und Strategien der Befähigung verschiedener
Gruppen in der Bevölkerung zur Beteiligung und zum bürgerschaftlichen Engagement
mit ein („Empowerment“). Es geht hier insbesondere darum, durch geeignete
Maßnahmen der Qualifizierung und Motivierung, aber auch der entsprechenden
Ausgestaltung institutioneller Rahmenbedingungen und Aufgabendefinitionen auch
solchen Personen (-gruppen) Zugänge zum bürgerschaftlichen Engagement zu
schaffen, die über herkömmliche Verfahren und Beteiligungsformen bislang nicht
ausreichend angesprochen und motiviert werden konnten bzw.
können.
3.6 Öffnung
gesellschaftlicher Institutionen
Darüber
hinaus insistiert der erweitere Ansatz einer Engagementpolitik darauf, auch und
gerade die Kerninstitutionen der Gesellschaft für Engagement zu öffnen. In
dieser Hinsicht finden wir allerdings vornehmlich gegenläufige Trends. In den
vergangenen Jahrzehnten unterlagen die Dienste und Einrichtungen im Bildungs-,
Sozial- und Kulturbereich einem Prozess des quantitativen Ausbaus und der
Professionalisierung des Personals. Die Qualität solcher Einrichtungen und
Dienste wurde bislang vornehmlich an quantitativen und qualitativen Kennzahlen
des hauptamtlichen Personaleinsatzes gemessen. Dies hat - mehr oder weniger
unbeabsichtigt - dazu geführt, dass es in „gut ausgestatteten Einrichtungen und
hinter finanziell gut befestigten Mauern oft genug eine soziale Wüste“
(Dettling) gibt, die nur bei entsprechender Neuausrichtung
organisationspolitischer Leitbilder überwunden werden könnte. Die meisten dieser
Einrichtungen - dies gilt für die offenen Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche ebenso wie für Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen für alte
und behinderte Menschen aber auch für Schulen - stehen gegenwärtig hinsichtlich
ihrer Leistungsfähigkeit unter gesellschaftlichen Legitimationsdruck. Die
Einführung von Zertifizierungsverfahren, Strategien der Qualitätsentwicklung und
einrichtungsbezogenen Qualitätspolitik sowie Experimente mit unterschiedlichsten
Verfahren der (Selbst-)Evaluation zeugen von entsprechenden fachpolitischen
Antworten auf die Legitimationskrise herkömmlicher Einrichtungsformen. Dabei
gibt es allerdings zumeist ein konzeptionelles Übergewicht solcher
Modernisierungsstrategien, die – angelehnt an betriebswirtschaftliche Konzepte
des Qualitätsmanagements – an einem kundenorientierten Dienstleistungsmodell
orientiert sind und vor allem Wirtschaftlichkeitsziele und Effizienzsteigerungen
in den Mittelpunkt rücken.
Ob es in
dieser Situation gelingt, die sozialen Einrichtungen und Dienste für eine
bürgergesellschaftliche Modernisierungsstrategie zu öffnen, wird davon abhängen,
welche Rolle solche Modernisierungsstrategien einnehmen werden, die sich eine
Steigerung der Leistungsqualität und einen nachhaltigen Ressourceneinsatz vom
Einbezug bürgergesellschaftlicher Potentiale versprechen. Dabei scheinen
insbesondere solche Ansätze der Organisationsentwicklung vielversprechend zu
sein, die darauf abzielen, sowohl „unternehmerische“ Managementverfahren und
Denkweisen in den Bereich der Produktion öffentlicher Güter zu übertragen, als
auch geeignete Rahmenbedingungen für die aktive Beteiligung und Koproduktion
individueller und kollektiver Akteure der Bürgergesellschaft zu verbessern (vgl.
Evers/Rauch/Stitz 2002 soweit Evers/Olk 2002).
Ein
solches Denken in Kategorien der Wirtschaftlichkeit und bürgergesellschaftlichen
Produktivität stößt auf Widerstände und Realisierungsprobleme. Denn es ist nicht
zu bestreiten, dass geltende förderpolitische Regelungen und Praktiken
keineswegs immer engagementfördernd wirken und zudem vermeintlich auch die
Arbeitsplatz- und Gestaltungsinteressen des hauptamtlichen Personals berührt
sind. Fachpolitische Ansätze einer Stärkung der Rolle der „Nutzer“
sozialpolitischer Leistungen und Angebote gibt es durchaus. Sie haben sich
allerdings bislang – z.B. im Bereich der Debatten um die Stärkung von
Kinderrechten und die hierdurch ausgelöste Welle von Beteiligungsexperimenten –
überwiegend auf den Aspekt der (Entscheidungs-)Beteiligung - z. B. von Kindern
und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten - konzentriert (vgl. Bruner u.a.
1999). Dem gegenüber hat erstaunlicher Weise der Aspekt der Koproduktion, also
der Beteiligung der Nutzer und ihrer Angehörigen an der Erbringung der
eigentlichen Leistungen bislang kaum eine Rolle gespielt. Bei den hier
interessierenden Ansätzen einer Entfaltung der bürgergesellschaftlichen
Produktivität geht es insbesondere darum, die Bürgerinnen und Bürger als
mittelbar und unmittelbar Beteiligte sowohl als Mitentscheider als auch als
Koproduzenten zu stärken und zu ermutigen. Dies betrifft zum einen die Gruppe
der unmittelbaren Nutzer dieser Einrichtungen und Dienste, also die Kinder,
Jugendlichen, sozial Benachteiligten oder älteren Menschen. Darüber hinaus geht
es aber auch um den Einbezug ihrer Angehörigen und ihres sozialen Netzwerkes und
der freiwilligen Assoziationen im Umfeld dieser Einrichtungen, also der
Initiativen, Projekte und Vereinigungen. Der Einbezug dieser
zivilgesellschaftlichen Akteure führt sowohl dazu, dass sich die
Leistungspalette und Qualität der fraglichen Einrichtung verbessern und die
Identifikation der unterschiedlichen Nutzergruppen mit „ihrer“ Einrichtung
stärken lässt. Die Verbesserung der Leistungsqualität lässt sich also mit Zielen
wie bürgergesellschaftliche Öffnung und Demokratisierung sinnvoll
vereinbaren.
In
diesem Zusammenhang haben etwa best practice-Beispiele aus dem Bereich der
Schule Aufmerksamkeit hervorgerufen (vgl. Evers/Rauch/Stitz 2002). Unter dem Druck knapper
öffentlicher Mittel und neuer Ansprüche an die Schulen als „Orte des Lebens und
Lernens“ über weite Phasen des Tagesablaufes hinweg ist in einigen Bundesländern
und Einzelschulen damit begonnen worden, pädagogische Reformkonzepte (wie z.B.
die innere und äußere Öffnung der Schule) mit neuen betriebswirtschaftlichen
Steuerungsinstrumenten aus dem Arsenal der New-Public-Management-Bewegung zu
kombinieren (Autonomisierung der Einzelschule). Auf diese Weise konnten einzelne
Schulen ihr Profil auf die besonderen Anforderungen des Gemeinwesens abstimmen
und bürgerschaftliche Ressourcen von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie
Vereinen im Umfeld der Schule für eine Bereicherung des Lehrangebotes und des
schulischen Lebens nutzen und dadurch die Schule selbst besser in das jeweilige
Gemeinwesen einbetten. Beispiele dieser Art lassen sich auch in anderen sozialen
Einrichtungstypen beobachten. So hat sich z.B. im Bereich der
Kindertagesbetreuung eine breite Modellpraxis des Einbezugs von Eltern und
Kindern in die Gestaltung der pädagogischen Arbeit entwickelt (vgl. Stange/
Tiemann 1999). Und auch offene freizeitbezogene Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche bemühen sich zum Teil darum, durch die Kooperation mit weiteren
Akteuren im Stadtteil neue Erfahrungsräume zu erschließen und den Gebrauchs- und
Erlebniswert der Einrichtung für die Nutzerinnen zu erhöhen (vgl. Sturzenhecker
1998).
Diese Beispiele verweisen darauf, dass sich der Einsatz neuer Managementkonzepte und –verfahren durchaus mit dem systematischen Einbezug bürgerschaftlichen Engagements vereinbaren lässt. Synergetische Effekte einer Verbesserung sowohl von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit als auch der bürgerschaftlichen Produktivität setzen allerdings entsprechende Rahmenbedingungen voraus. Sowohl die sozialstaatlichen Finanzierungs- und Förderungsinstrumente als auch die organisationsbezogenen Fachlichkeitskonzepte müssen den neuen Zielbestimmungen angepasst werden. So könnten etwa Gewinnung und Einbezug bürgerschaftlichen Engagements in die Leistungserbrinnung dieser Einrichtungen durch förderpolitische Regelungen „belohnt“ werden. Die Aufgabe der Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung engagierter Bürgerinnen und Bürger könnte etwa sowohl als querschnittsbezogene Aufgabe als auch als Bestandteil des professionellen Aufgabenvollzugs in die Leistungsbeschreibungen integriert und mit entsprechenden Finanz- und Personalmitteln ausgestattet werden. Darüber hinaus sollten auch förderpolitische Anreize für die Einleitung von Organisationsentwicklungsprozessen gesetzt werden, die auf Konzepte der Netzwerkbildung, Kooperation mit dem sozialen Umfeld sowie eine Rekombination professioneller und freiwilliger Tätigkeit hinauslaufen. Dabei können auch die Träger solcher Dienste und Einrichtungen eine wichtige Rolle spielen. Sie müssten die Entwicklung von einrichtungsbezogenen Fachkonzepten anregen und ermutigen, die vor allem auch auf die bürgerschaftliche Produktivität der Leistungserbringung abheben. Auf dieser Grundlage lassen sich Organisationsmodelle und Qualitätsentwicklungsverfahren entwickeln, die auf eine synergetische Kooperation von hauptamtlichem Personal und engagierten Bürgerinnen und Bürgern – sowohl innerhalb als auch im Umfeld der Einrichtung – abheben.
3.7
Infrastruktureinrichtungen: Von der Vermittlungs- zur Vernetzungs- und
Impulsagentur
Genau an
dieser Stelle wäre auch ein Ansatzpunkt zu sehen, das inhaltlich- fachliche
Profil der sogenannten Infrastruktureinrichtungen für das Engagement, also der
Freiwilligenagenturen und ähnlicher Einrichtungen, neu zu akzentuieren. Bislang
ist unter den beteiligten Fachleuten und bei den einzelnen Einrichtungen noch
weitgehend ungeklärt, worin die Aufgaben und Leistungen dieser
Infrastruktureinrichtungen wirklich bestehen könnten. Auf der einen Seite wird
deren Bedeutung als „Vermittlungsagenturen“ betont, also die Leistung dieser
Agenturen bei der Vermittlung von engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern
einerseits und Engagementgelegenheiten andererseits hervorgehoben (vgl. z. B.
Braun/Bischoff/Gericke 2001). Ein solches fachliches Profil wäre aber höchst
einseitig und würde diese wichtigen Infrastrukturstellen auf einen Ansatz
festlegen, der primär an der „Angebotsseite“ des Engagements ansetzt. Aus der Sicht einer
bürgergesellschaftlichen Förderstrategie wäre es aber für die Frage eine
nachhaltigen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wichtiger zu klären,
welchen Beitrag Freiwilligenagenturen und ähnliche Einrichtungen für die
gesellschaftliche Nachfrage nach diesem Engagement leisten könnten. In dieser
Hinsicht können die Freiwilligenagenturen sehr viel tun, wie einige Beispiele
belegen. So gibt es z. B. Ansätze bei einigen Freiwilligenagenturen, in
Zusammenarbeit mit Schulen innovative Projekte wie „Seitenwechsel“ oder
„Ehrenamt macht Schule“ zu etablieren und damit die Institution der Schule für
das Engagement zu öffnen. Die Freiwilligenagentur tritt bei solchen Projekten
als Ideengeber, Anschubinstanz und Begleiter auf und unterstützt die Schule
dabei, solche für schulische Aufgabenprofile ungewöhnlichen Vorhaben zu wagen
und auch zu meistern. Diese Beispiele belegen: Freiwilligenagenturen können viel
mehr als zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Engagementgelegenheiten zu makeln.
Sie sind auch wichtige Institutionen der Vernetzung gesellschaftlicher
Organisationen, Verbände und Vereinigungen und wichtige Berater und Begleiter
von Projekten der Öffnung verschiedenster Institutionen und Einrichtungen für
freiwillige Beiträge und die aktive Mitwirkung Beteiligter und Betroffener. Das
Leistungsprofil der Freiwilligenagenturen in dieser Richtung zu schärfen, wird
eine wichtige Aufgabe künftiger Engagementpolitik sein.
3.8
Ausblick:
Für einen neuen Politikstil im kooperativen Staat
Die
Gegenüberstellung einer eingeschränkten und einer erweiterten Konzeption der
Engagementpolitik könnte zu dem Gegenargument verleiten, mit der
gesellschaftsreformerischen und bürgergesellschaftlichen Reformstrategie solle
„das ganz große konzeptionelle Rad“ gedreht werden (vgl. Simonis 2001, S. 32)
und auf die Kleinarbeit der allmählichen und schrittweisen Verbesserungen der
Rahmenbedingungen für bürgerschaftlichen Engagement im jeweils eigenen
Handlungsbereich verzichtet werden. Dies wäre aber ein Missverständnis. Anstatt
die Verwirklichung konkreter Schritte und Projekte einer Ermutigung und
Beförderung bürgerschaftlichen Engagements auf die lange Bank zu schieben,
plädiert die hier favorisierte erweiterte Perspektive einer Engagementpolitik
vielmehr für einen konzeptionellen Zuschnitt moderner Engagementförderpolitik,
der die eigentliche Herausforderung der Beförderung von Bürgerengagement und
Bürgergesellschaft nicht als ein Detailproblem der Förderung von Ehrenämtlern
verniedlicht, sondern vielmehr in Rechnung stellt, dass die soziale Organisation
unserer Gesellschaft im großen und ganzen beteiligungs- und engagementfeindlich
organisiert ist (vgl. auch Dettling 2001). Worum es also eigentlich geht, ist
eine präzise und umfassende Diagnose der Ausgangslage und eine entsprechend
vollständig angelegte Konzipierung der Gesamtstrategie, was die Formulierung von
ersten und zweiten Schritten, kurzfristiger und langfristiger Perspektive etc.
nicht ausschließt. Vor allem ist die Einsicht von strategischer Bedeutung, dass
herkömmliche autoritär-
hierarchische Formen staatlicher Steuerung und konventionelle
Förderinstrumente wie z. B. befristete Modellprojekte und Förderprogramme mit
klarer Aufgabenstellung und präziser Zielgruppenbestimmung an der besonderen
Logik bürgerschaftlichen Handelns vorbeizielen. Wenn man irgendetwas aus der
langjährigen Erfahrung der Förderung bürgerschaftlichen Engagements in
Baden-Württemberg lernen kann (und man kann sehr viel daraus lernen), dann vor
allem dies: Bürgerschaftliches Engagement wird nicht nachhaltig gefördert, indem
in einzelnen politisch-administrativen Ressorts konkrete Förderprogramme mit
befristeter Laufzeit für bestimmte Begünstigtengruppen eingestellt werden.
Ermutigung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements durch Bund, Länder
und Gemeinden kommt vielmehr nur dann zustande, wenn relativ offene, flexible
und dem Fördergegenstand angemessene Verfahren und Instrumente der Förderung und
Unterstützung genutzt werden (vgl. hierzu auch Christner 2001). Hierzu gehören
so neue und moderne Instrumente und Verfahren wie Wettbewerbe,
benchmarking-Prozesse und vor allem Formen der inter-administrativen
Koordination und Kooperation sowie der Netzwerkbildung und der Entwicklung von
Foren und Verhandlungsrunden unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und
gesellschaftlichen Akteuren.
Die
Entwicklung von engagementpolitischen Strategien in den Kommunen, Ländern und
auf der Bundesebene zeigt, dass herkömmliche Handlungsfelder und Themenbereiche
wie soziale Dienste, Sport, Rettungswesen, Feuerwehr, Kultur und kommunale
Ehrenämter längst durch neue Handlungsfelder wie Arbeit und Wirtschaft, Schule,
Stadtentwicklung und Verwaltungsmodernisierung ergänzt worden sind.
Engagementpolitik ist eben übergreifende Querschnittspolitik und keine
Ressortpolitik! Allerdings resultieren hieraus erheblich
Strategiebildungsprobleme auf allen Ebenen des föderalen Systems. Denn auf der
einen Seite folgt hieraus die Handlungsaufforderung, den Gesichtspunkt der
Förderung bürgerschaftlichen Engagements in allen Handlungsfeldern nachhaltig zu
verankern. Denn nur innerhalb der einzelnen Handlungsfelder ist es möglich,
angesichts besonderer Rahmenbedingungen, Akteurskonstellationen und Sichtweisen
zielgenaue und wirksame Förderstrategien zu entwickeln. Besonderheiten des
jeweiligen Bereichs - sei dies nun die Kinder- und Jugendpolitik, das
Rettungswesen oder die Stadt- und Wohnumfelderneuerung - wirken sich auf die
konkreten Instrumente und Verfahren der Engagementpolitik aus. Dennoch ist eine
integrative Perspektive und die Entwicklung gesamtstrategischer Ziele sowie die
Entwicklung von Instrumenten ressortübergreifender Förderung bürgerschaftlichen
Engagements von entscheidender Bedeutung. Denn ohne Koordination und Kooperation
der Aktivitäten in den Einzelressorts und ohne Entwicklung übergreifender Ziele
und Handlungsperspektiven würde Engagementpolitik auf das Niveau fragmentierter
Teilstrategien zurückfallen. Es könnte dann sein, dass in einer konkreten
Kommune oder Bundesland etwa im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik innovative
und nachhaltige Verfahren der Engagementpolitik weit vorangeschritten sind,
während im Bereich der Wohnumfelderneuerung oder der Beschäftigungspolitik
förderpolitischer Stillstand festzustellen ist.
Hieraus
folgt zweierlei: Zum einen muss in Politik und Verwaltung für Verfahren und
Mechanismen der ressortübergreifenden Integration und Koordination gesorgt
werden. Hierzu zählen Arbeitsgruppen zwischen einzelnen Ressorts und Verwaltungsteilen sowie die Einrichtung
übergreifender Anlauf- und Leitstellen an der Schnittstelle zwischen
bürgergesellschaftlichen Akteuren und der kommunalen bzw. länderbezogenen
Verwaltung andererseits. Auf der anderen Seite müssen Netzwerke und
Verhandlungssysteme initiiert und inszeniert werden, in denen
bürgergesellschaftliche Akteure und Vertreter von Verwaltung und Politik
konkrete Vorhaben und Projekte abstimmen und übergreifende Leitprinzipien einer
Engagementpolitik aushandeln können. Solche Ansätze einer Vernetzung und
Kooperation gibt es in vielen Kommunen und neuerdings auch in vielen
Bundesländern (z. B. Rheinland Pfalz, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern, Saarland
etc.). Netzwerke dieser Art zielen auf Begegnung und Austausch, auf die
gemeinsame Entwicklung und Koordinierung von Aktivitäten und Strategien zur
Engagementförderung. Netzwerke und Verhandlungsforen sind Anzeichen dafür, dass
sich das politische Handlungsfeld der Engagementförderung zunehmend auch als
ressortübergreifendes Beziehungsnetz von Akteuren und Institutionen zu
konsolidieren beginnt. Dennoch sind die Hemmnisse und Widerstände gegen
ressortübergreifende Verfahren und Strategien nicht zu unterschätzen.
Partikulare Sichtweisen, Interessen
und Handlungsstrategien aus einzelnen Handlungsfeldern, Ressortegoismen
und „Fachbruderschaften“ sorgen oftmals dafür, dass eine konsequente Hinwendung
zu übergreifenden Förderstrategien immer wieder Rückschläge hinnehmen muss. Es
wird in Zukunft darauf ankommen, das Bewusstsein der einzelnen Akteure für die
Bedeutung solcher übergreifender Konzepte zu schärfen und die „Reformdividende“
solcher Formen und Experimente kooperativer Politik für alle Beteiligten zu
verdeutlichen.
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Thomas
Olk ist
Sachverständiger der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements“ und lehrt Sozialpädagogik und Sozialpolitik an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
[1] Solche Potentiale wurden bereits von Braun und Röhrig
in der Mitte der 80er Jahre in ihrer empirischen Studie zum
Freiwilligenengagement und zur Selbsthilfe in vier deutschen Städten
festgestellt (vgl. 1986). Aber auch die international vergleichende
Eurovol-Studie (vgl. Gaskin u. a. 1996) sowie die Auswertungen des
sozioökonomischen Panels (vgl. Ehrlinghagen u.a. 1999) und vor allem der
Freiwilligensurvey ’99 (vgl. Rosenbladt 2000) weisen z. T. erhebliche
Engagementpotentiale aus.
[2] Dieser Beitrag des Rekrutierungsansatzes wird nicht
zuletzt an der wissenschaftlichen Begleitforschung der Bundesmodellprogramme zum
Aufbau von Selbsthilfekontaktstellen in Westdeutschland (vgl. Braun/ Opielka
1992) und Ostdeutschland (vgl. Braun/ Kettler/ Becker 1996) sowie der
Seniorenbüros (vgl. Braun/Claussen 1997) deutlich. Als einflussreich
insbesondere in der kommunalen Förderdiskussion dürfen auch die aktuellen
Berichte des ISAB-Institutes gelten, mit denen ein neuer integrativer Typ der
Infrastruktureinrichtungen zur Überwindung der „Versäulung“ in getrennten
Einrichtungen für Selbsthilfegruppen, Senioren und „Freiwillige“ propagiert
wird. (vgl. Braun/ Bischof/ Gensicke 2001 sowie Braun/ Abt/ Bischof
2000).
[3] Ganz in diesem Sinne hat das Verhalten von Wirtschaftunternehmen als „gute Bürger“ in den letzten Monaten unter dem Begriff der coporate social responsibility hohes öffentliches und politisches Interesse gefunden. Dem gegenüber steht eine öffentliche Thematisierung der bürgergesellschaftlichen Öffnung und Umgestaltung öffentlicher Institutionen erst am Anfang (vgl. hierzu Evers/ Rauch/ Stitz 2002 sowie Olk 2002).