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Prof. Olk: Neuorientierung bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements

Prof. Dr. Thomas Olk

Bürgerschaftliches Engagement ermutigen und fördern – Eckpunkte einer Politik der Unterstützung freiwilliger und gemeinwohlorientierter Aktivitäten in Staat und Gesellschaft

1.         Zwei Ansätze der Engagementpolitik

Bürgerschaftliches Engagement und die Bedingungen und Möglichkeiten seiner Förderung und Unterstützung haben in den letzten Jahren sowohl in der (Medien-) Öffentlichkeit als auch in Politik und Verwaltung an Bedeutung hinzu gewonnen. Sowohl traditionelle Großorganisationen wie Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Wohlfahrts- und Sportverbände etc. als auch neuere „zivilgesellschaftliche“ Assoziationsformen wie Umweltverbände, Bewegungsorganisationen, Projekte und Initiativen reflektieren ihre Beziehungen zum „Bürgerengagement“ und entwickeln und erproben z.T. neue Formen des Zugangs zu dieser wichtigen und knappen Ressource. Auch in Politik und Verwaltung wird in zunehmenden Maße darüber nachgedacht, wie und mit welchen Instrumenten das freiwillige und unentgeltliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger unterstützt und gefördert werden kann. Zur Verbreitung und Intensivierung dieser Diskussionen und Aktivitäten haben nicht zuletzt das von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Jahr der Freiwilligen“ (IJF), die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ sowie der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführte Freiwilligensurvey ’99 beigetragen. Sowohl die empirische „Vermessung“ der zugrunde liegenden Phänomene als auch die Klärung weiterer Sachfragen und die Entwicklung von normativ-konzeptionellen Leitideen und Instrumenten der Förderung und Unterstützung sind in den letzten Jahren schneller vorangekommen als in Jahrzehnten zuvor. So besteht z.B. weitgehend Konsens unter den beteiligten Institutionen und Akteuren dahingehend, dass der Prozess der Entwicklung und Erprobung politischer Konzepte und Modelle einer Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler, Landes- und Bundesebene durch das IJF in erheblichem Maße angetrieben und beschleunigt worden ist. Es war für viele Bundesländer ein Anstoß- und Impulsgeber dafür, herkömmliche Verfahren, Strukturen und Instrumente der Engagementförderung zu überdenken und mit neuen Vorgehensweisen und Strategien zu experimentieren. Und die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hat mit ihrer umfassenden Bestandsaufnahme und ihren Handlungsempfehlungen einen umfassenden Fundus an Ideen und Instrumenten vorgelegt, der Bundespolitik und Bundesgesetzgeber, Länder und Kommunen sowie Organisationen des Zivilgesellschaft mit Konzepten und Strategien einer Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements versorgen wird, die weit über die nächste Legislatur hinausreichen dürften.

Dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – kann keineswegs von einem breiten gesellschaftlichen Konsens hinsichtlich der Leitbilder, Vorgehensweisen und Instrumente einer Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements gesprochen werden. Vielmehr haben die intensiven Diskussionen und Auseinandersetzungen um angemessene Wege einer Ermutigung und Unterstützung unterschiedlicher Formen des bürgerschaftlichen Engagements mit dazu beigetragen, bislang latent gebliebene Reibungsflächen, unterschiedliche Sichtweisen und Differenzen in dieser Diskussion schärfer zu profilieren und reflexionsfähig zu machen. Ein Blick auf die gegenwärtige Engagementdebatte zeigt nämlich, dass sich in diesem Themenfeld mindestens zwei konkurrierende Ansätze gegenüberstehen: Dem „Rekrutierungsansatz“, der primär bei den individuellen Motiven, Interessen und Barrieren ansetzt, einerseits steht ein gesellschaftspolitischer Ansatz andererseits gegenüber, der sich eine nachhaltige Förderung und Unterstützung freiwilligen und gemeinwohlorientierten Handelns und eine Aufwertung bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft von strukturellen Reformen in Staat und Gesellschaft verspricht. Etwas zugespitzt könnte man den erstgenannten Ansatz als eine Perspektive betrachten, die von einer engeren Sicht des Bürgerengagements ausgeht und auf dieser Grundlage zu weniger weitreichenden, innerhalb gegebener Strukturen umsetzbaren Vorschlägen zur Förderung und Unterstützung dieses Engagements kommt. Da das bürgerschaftliche Engagement primär als eine höchst persönliche Angelegenheit im individuellen Nahraum verstanden wird, das auf der Grundlage einer freiwilligen Entscheidung nach Maßgabe individueller Wünsche und Lebensziele zustande kommt, wird die Aufgabe gesellschaftlicher Organisationen und Akteure vor allem darin gesehen, Engagementhemmnisse zu beseitigen und selektive Anreize für bürgerschaftliches Engagement zu setzen. Die zweitgenannte Perspektive schließt individuelle Formen und Instrumente der Förderung und Unterstützung durchaus ein, geht aber weit über diesen Ansatz hinaus: Auf der Grundlage eines weiten Begriffes von Bürgerengagement, wonach dieses Engagement eine „soziale Institution" darstellt, deren Ausdrucksformen und Verbreitung von nationalstaatlichen Kulturen und Strukturen geprägt ist, geht es um die beteiligungsfreundliche Veränderung von Konzepten und Leitbildern in Politik und Gesellschaft und um die engagementfreundliche Öffnung und Ausgestaltung von Organisationen in allen Bereichen der Gesellschaft. Nach diesem Verständnis ist eine Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements nie allein eine Angelegenheit eines einzelnen politisch-administrativen Ressorts, sondern ist vielmehr eine übergreifende Querschnittspolitik, die im Sinne eines durchgängigen, ressortübergreifenden Arbeitsprinzips in allen Politikfeldern wirksam wird, und die in letzter Konsequenz dazu führt, dass gesellschaftliche Macht zwischen Politik, Verwaltung und Bürgergesellschaft neu aufgeteilt werden muss. Im Folgenden sollen diese beiden divergierenden „paradigmatischen Ansätze" einer Engagementpolitik erläutert und Perspektiven des weitergehenden Ansatzes diskutiert werden.

2.         Die eingeschränkte Perspektive: Engagementförderung als Rekrutierungspolitik

In der öffentlichen Debatte um die Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements dominiert bislang ein „individuumzentrierter“ Ansatz. Im Mittelpunkt stehen Leitkonzepte, Maßnahmen und Instrumente, die auf der individuellen Ebene der einzelnen Engagierten ansetzen, und die die individuellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern trachten. Diese Perspektive könnte man als „Rekrutierungsansatz“ bezeichnen: Auf der Grundlage des sozialwissenschaftlichen Individualisierungsdiskurses und vor allem der Forschung zum Wertewandel zielt dieser Ansatz zentral darauf, ungenutzte Engagementpotentiale in der Bevölkerung zu aktivieren, indem den gewandelten Bedürfnissen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger angemessene Rahmenbedingungen für ihr Engagement bereitgestellt werden. Die Förderüberlegungen bauen dabei zumeist auf den empirischen Befunden neuerer Engagementstudien auf. Es wird zustimmend festgestellt, dass mit über einem Drittel der deutschen Bevölkerung über 14 Jahren bereits ein erhebliches Volumen an realisiertem bürgerschaftlichen Engagement existiert. Allerdings wird darauf verwiesen, dass alle empirischen Studien zum Engagement seit Mitte der 80er Jahre auf erhebliche bislang ungenutzte Engagementpotentiale hinweisen.[1] Solche Engagementpotentiale lassen sich mit den immer raffinierter und detaillierter werdenden Analyseinstrumenten neuerer empirischer Studien deutlich ausweisen. So verweist Helmut Klages (vgl. 2001) auf der Grundlage des Freiwilligensurveys ’99 darauf, dass das Potential der Interessierten nicht nur aus denjenigen Befragten besteht, die sich bislang überhaupt nicht engagiert hatten, aber an einem solchen Engagement Interesse zeigen, sondern darüber hinaus auch diejenigen Gruppen umfasst, die nach einem beendeten Engagement (noch) nicht wieder aktiv geworden sind bzw. diejenigen, die bereit wären, ihr bestehendes Engagement unter bestimmten Bedingungen zeitlich auszuweiten. Aus dieser Perspektive werden die insgesamt 37% der Bevölkerung, die in diesem Sinne als an einem bürgerschaftlichen Engagement interessiert bezeichnet werden könnten, zur „Reservearmee“ einer künftigen Bürgergesellschaft stilisiert (vgl. Klages 2001, S. 21).

Das Hauptziel einer engagementfördernden Politik besteht daher aus dieser Perspektive darin,

-         sowohl die Zugänge zum Engagement für das „schlafende“ Engagementpotential zu ebnen, indem möglicherweise bestehende Barrieren und Hemmschwellen für die bislang noch nicht Engagierten reduziert werden,

-         die „Rückkehrchancen“ für die ehemals Engagierten, die nicht mehr freiwillig und unentgeltlich tätig sind, durch geeignete Maßnahmen – „Brücken“ in das Engagement - zu erhöhen,

-         sowie die Bedingungen dafür zu verbessern, dass die bereits Engagierten den zeitlichen Umfang ihres Engagements noch erhöhen.

In einer praktischen Handreichung für Kommunen wird die Zielstellung dieser Art von Engagementförderung folgendermaßen auf den Begriff gebracht: „Ziel der Engagementförderung in Kommunen soll die bestmögliche Organisierung von Eintritts-, Wechsel- und Wiedereintrittsprozessen sein. Mittels einer unterstützenden Infrastruktur soll durch die Verstärkung und Beschleunigung dieser Prozesse das verfügbare Engagementpotential besser erschlossen werden. Hierbei sind individuelle Motive und Mobilitätsbedürfnisse zu berücksichtigen und gleichzeitig Energie- und Zeitverluste zu vermeiden, die auf das Wirken von beeinflussbaren Engagementhemmnissen zurückzuführen sind.“ (Braun, Abt/Bischoff 2000, S. 39)

In Anbetracht des Sachverhalts, dass die Förderung bürgerschaftlichen Engagements in erster Linie als Rekrutierungsproblem und als Frage danach, wie möglichst viele Bürger am „Engagementsystem“ (Klages) teilnehmen können, konzipiert wird, ist die Analogiebildung zum Beschäftigungssystem plausibel. So versucht Helmut Klages, seine förderpolitischen Perspektiven im Vergleich mit den Gegebenheiten im Beschäftigungssystem zu entwickeln (vgl. Klages 2001, S. 28 ff.): Ebenso wie es in der Beschäftigungspolitik intensive Bemühungen gibt, durch geeignete Informationskampagnen auf die Existenz unterschiedlicher Berufe hinzuweisen und durch ein dezentrales System von Informations- und Beratungseinrichtungen (Arbeitsämter) Angebot und Nachfrage im Bereich der Beschäftigung miteinander zu vermitteln, so sieht er auch für den Bereich der Engagementförderung vor allem Aufgaben- und Handlungsschwerpunkte im Bereich der breitenwirksamen Information über unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten im Engagementbereich sowie vor allem in der Entwicklung einer flächendeckenden Beratungs- und Informationsinfrastruktur, um die Zugänge zum Engagementsystem für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Damit wird zugleich ein spezifisches Tätigkeitsprofil für die Infrastruktureinrichtungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements favorisiert: Neben der Vermittlung und Eröffnung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten geht es aus der Sicht des Rekrutierungsansatzes insbesondere um Information, Beratung und Vermittlung engagementinteressierter Bürgerinnen und Bürger in gegebene Engagementbereiche.

Die Konzeption einer Engagementpolitik als Rekrutierungsansatz findet ihre Entsprechung in einer weit verbreiteten Perspektive innerhalb derjenigen Organisationen, Einrichtungen und Dienste, die mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern arbeiten. Auch hier - also z. B. in Einrichtungen und Diensten des Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfesektors bzw. in den Gliederungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege - herrscht vielfach die Vorstellung vor, dass engagementbereite Bürgerinnen und Bürger vor allem eine knappe Ressource darstellen, die es zu umwerben und zu pflegen gälte. Dabei wird das bürgerschaftliche Engagement in seinen vielfältigen Formen in der Regel auf die Variante der ehrenamtlichen Mitwirkung reduziert und damit die Frage der Engagementförderung auf das Problem der Mobilisierung möglichst vieler mitwirkungsbereiter Bürgerinnen und Bürger für unverändert belassene Einrichtungen, Dienste und verbandliche Gliederungen verkürzt. 

Hervorzuheben ist, dass der Rekrutierungsansatz die Diskussion um die Weiterentwicklung förderpolitischer Ansätze und Instrumente im Bereich des Engagements in den letzten Jahren maßgeblich vorangetrieben hat. Dessen Bedeutung für die Weiterentwicklung herkömmlicher Formen der Förderung und Unterstützung freiwilliger und gemeinwohlorientierter Formen des Engagements ist daher keineswegs zu unterschätzen. Es war vor allem dieser Denkansatz, der – transportiert über Beratungsinstitute und Experten – den Aufbau einer Infrastruktur zur Förderung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement seit Beginn der 80er Jahre maßgeblich mit vorangebracht hat.[2] Und mit seiner Betonung der förderpolitischen Bedeutung von Infrastruktureinrichtungen hat er dazu beigetragen, dass Engagementförderung und Engagementpolitik im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mittlerweile einen - zumindest bescheidenden - Ort im System der administrativen und politischen Zuständigkeitsverteilung gefunden hat.

Trotz aller Verdienste bei der Weiterentwicklung und Durchsetzung einer modernen Infrastruktur zur Förderung und Unterstützung unterschiedlicher Formen freiwilligen Engagements greift der Rekrutierungsansatz konzeptionell wie förderpolitisch zu kurz. Ansätze individuenzentrierter Ermutigung und Vermittlung interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Betätigung im „Engagementsystem“ lassen nämlich die grundsätzliche Frage unbeantwortet, warum es unter heutigen Bedingungen überhaupt noch sinnvoll ist, bürgerschaftliches Engagement in den verschiedenen Handlungs- und Politikbereichen der Gesellschaft zu stärken. Damit teilt der Rekrutierungsansatz die konzeptionellen und instrumentellen Schwächen seines Vorbilds, nämlich die Leistungsgrenzen einer an der Angebotsseite des Arbeitsmarktes ansetzenden Beschäftigungspolitik. Jede noch so gut instrumentierte und finanzierte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik stößt nämlich dort an ihre Grenzen, wo die bestehenden Regelungen und Institutionen des Arbeitsmarktes unangetastet gelassen und lediglich an der Seite der Arbeitnachfragenden angesetzt wird, um deren „employibility“ in einem unangetastet gelassenen Arbeitsmarkt durch personenbezogene Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen. Übertragen auf den Bereich der Engagementpolitik liefe diese Perspektive darauf hinaus, engagementbereite Bürgerinnen und Bürger „fit zu machen“ für die in unverändert belassenen Organisationen angebotenen Engagementgelegenheiten bzw. Erleichterung der Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage nach Engagement durch Informations-, Vermittlungs- und Qualifizierungsstrategien, die sämtlich auf die Seite des Engagementangebots - also der engagierten Bürgerinnen und Bürger - abzielen. Die angebotsseitige Perspektive des Rekrutierungsansatzes bedarf also einer Ergänzung durch eine bürgergesellschaftlich orientierte Reformperspektive, die durch die beteiligungs- und engagementfreundliche Umgestaltung von Politik und gesellschaftlichen Organisationen dazu beiträgt, dem bürgerschaftlichen Engagement in der Gesellschaft einen zentralen Ort zuzuweisen und eine „Nachfrage“ nach diesem Engagement zu entwickeln.

Damit wird zugleich deutlich, dass die Förderung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements nicht allein Gegenstand eines einzelnen politischen Ressorts bleiben darf, sondern zum durchgängigen ressortübergreifenden Arbeitsprinzip und zu einem selbstverständlichen Bestandteil politischer Strategien in allen Handlungsfeldern der Gesellschaft weiterentwickelt werden muss. Es geht also nicht ausschließlich darum, das „Angebot“ bürgerschaftlichen Engagements durch die Verbesserung individueller Rahmenbedingungen zu vergrößern, sondern es muss vielmehr darum gehen zu prüfen, in welchen Bereichen und in welchen organisatorischen Kontexten überhaupt noch eine „Nachfrage“ nach diesem Engagement besteht. Aus diesem Grunde schlägt die erweiterte Perspektive einer Engagementpolitik eine breite Palette von Maßnahmen und Instrumenten vor, die vom „Schutz“ und „Nachteilsausgleich“ individuell Engagierter bis hin zu Elementen wie „Anreiz“ und „Fördern“, „Ermutigen“ und „Ermöglichen“ reichen. Dabei zielen die Elemente „Fördern“, „Ermutigen“ und „Ermöglichen“ insbesondere auf die Umgestaltung der Kerninstitutionen in Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Handlungsfeldern durch die Bereitstellung institutioneller und organisatorischer Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Form von beteiligungsfreundlichen Institutionen und sozialen Netzwerken.

3.         Die erweiterte Perspektive: Engagementpolitik als bürgergesellschaftliche Reformstrategie

3.1      Leitlinien und Grundverständnisse

Dabei lässt sich Engagementpolitik als bürgergesellschaftliche Reformstrategie von folgenden Leitlinien und Grundverständnissen leiten. Im Gegensatz zur herkömmlichen Ehrenamtsförderung und dem Grundverständnis des Rekrutierungsansatzes geht es bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements nicht ausschließlich um das Ehrenamt im Sinne einer langfristigen Mitwirkung in festumrissenen Strukturen, sondern es wird ausdrücklich anerkannt, dass bürgerschaftliches Engagement viele Gesichter hat und gerade in seiner Vielfalt und Vielgestaltigkeit politisch anerkennens- und förderungswürdig ist. Der „bürgerschaftliche“ Charakter dieses Engagements ergibt sich nicht aus der konkreten Form dieses Engagements sondern vielmehr aus seinen Motiven und Wirkungen. In diesem Sinne gilt: Wer sich bürgerschaftlich engagiert, übernimmt Verantwortung für andere und handelt aus der Zugehörigkeit zum politischen Gemeinwesen als Bürgerin oder Bürger (vgl. Münkler 2000). Bürgerschaftliches Engagement in diesem Sinne erschöpft sich keineswegs in der Mitwirkung in politischen Parteien und Organisationen und darüber hinausgehenden Formen politischer Beteiligung etwa im vorparlamentarischen Raum (Seniorenvertretungen, Kinder- und Jugendforen etc.). Bürgerschaftliches Engagement umfasst vielmehr auch die Vielfalt freiwilliger Aktivitäten, die nicht ausschließlich dem Eigeninteresse der Akteure dienen, sondern – wie die Übernahme von Gruppenleiterfunktionen in Sport- und Freizeitvereinen, die Mitwirkung bei der Erstellung oder Pflege eines Kinderspielplatzes oder bei der Mitwirkung eines Straßenfestes – zur Erzeugung und Vermehrung öffentlicher Güter beitragen (vgl. Münkler 2001). Denn auch diese – z.T. als privat und gesellig erscheinenden – Ausdrucksformen des Engagements sind für das politische Gemeinwesen bedeutsam. Sie sind ein möglicher Beitrag zur Erzeugung von Gemeinwohl und können den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken. Sie tragen einen bürgerschaftlichen Charakter, soweit sie eine herausragende Gelegenheit dafür bieten, die für das Zusammenleben in der Demokratie so wichtigen Tugenden wie Verantwortung, Toleranz, Solidarität und Rücksichtnahme einzuüben. Bürgerschaftliches Engagement mit diesen Merkmalen ist also nicht an einen besonderen Bereich oder eine spezielle Aufgabe – etwa im Politischen, Sozialen etc. – gebunden. Auch in Freizeit, Sport und Geselligkeit können sich freiwillige, gemeinschaftsbezogene Aktivitäten als Formen des bürgerschaftlichen Engagements entwickeln. Damit bezieht sich der erweiterte Ansatz der Engagementpolitik auf Aktivitäten und Handlungsformen, die weit über das Ehrenamt hinausreichen: Informelle Formen wie z.B. die Mitwirkung in Selbsthilfeprojekten und –gruppen gehören hier ebenso dazu, wie das Spenden von Geld, die Beteiligung an Protestveranstaltungen, das Leisten einer Unterschrift oder die Mitwirkung an Projekten der Quartiers- und Stadtteilerneuerung. Dennoch bleibt dieser Begriff des bürgerschaftlichen Engagements trennscharf genug, um deutlich zu machen, was bürgerschaftliches Engagement nicht ist. Bestimmte Spielarten engagierten Verhaltens – wie etwa rechtsradikale Netzwerke oder mafiaähnliche Beziehungsstrukturen – sind keine Ausdrucksformen bürgerschaftlichen Engagements, weil in ihnen entweder ausschließlich das egoistische Eigeninteresse oder aber die Nicht-Anerkennung anderer (z.B. der Migranten) vorherrschen und damit die bürgerschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den anderen Mitgliedern der Gesellschaft und dem Gemeinwohl aus dem Blick geraten.

Damit erweist sich das bürgerschaftliche Engagement als ein wichtiges Kernelement der Bürgergesellschaft. Bürgergesellschaft beschreibt ein Gemeinwesen, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der politischen Demokratie selbst organisieren und auf die Geschicke des Gemeinwesens einwirken können. Im Spannungsfeld von Markt, Staat und Familie wird Bürgergesellschaft überall dort sichtbar, wo sich freiwillige Zusammenschlüsse bilden, wo Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten genutzt werden (vgl. Olk 2001a und b). Zur Bürgergesellschaft gehören allerdings nicht ausschließlich Organisationen und Vereinigungen des „Dritten Sektors“ sondern ausdrücklich auch staatliche Institutionen, Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen, insoweit diese in ihrem Handeln dem Leitbild der Bürgergesellschaft verpflichtet sind.[3]

Der zentrale Akteur einer so verstandenen Zivil- oder Bürgergesellschaft ist der „gute Bürger“ mit seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und moralischen Dispositionen (vgl. Münkler 1997 und 2000; vgl. auch Olk 2001b). Insbesondere in den Politikwissenschaften wird in kritischer Wiederbesinnung auf das aristotelische Denken und die politische Ideengeschichte auf die Bedeutung von moralischen und habituellen Orientierungen wie „Bürgersinn“ und „Bürgertugend“ für die Reproduktion der freiheitlich verfassten Gesellschaften hingewiesen. Allein mit strategischen Interessenkalkülen und klugen institutionellen Arrangements lässt sich – so die zentrale These – die demokratisch verfasste Ordnung moderner Gesellschaften auf Dauer nicht stabilisieren. Vielmehr bedarf es hierzu der Bürgerinnen und Bürger, die als zivilgesellschaftliche „Aktivbürger“ ihre bürgerschaftlichen Freiheiten unter anderem auch dazu nutzen, sich für allgemeine Aufgaben und Belange einzusetzen. Ganz in diesem Sinne liegt bürgerschaftliches Engagement dann vor, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch dann an der Erörterung allgemeiner Angelegenheiten und der Erbringung öffentlicher Güter beteiligen, wenn sich diese Investition nach den Rationalitätsstandards des homo oeconomicus nicht rechnet, „weil das als Investition angesehene Engagement den individuell konsumierten Ertrag der öffentlichen Güter deutlich übersteigt“ (Münkler 2000, S.30).

Dieser „gute Bürger“, der an einer Erörterung öffentlicher Belange interessiert ist und sich an gemeinwohlorientierten Aktivitäten freiwillig beteiligt, ist allerdings unter den Bedingungen moderner Gesellschaften keineswegs ohne besondere Vorkehrungen und Anstrengungen vorzufinden. Vielmehr muss es Gelegenheiten und Räume geben, um diese Tugenden und Fähigkeiten erlernen und weiterentwickeln zu können und um die hierfür erforderlichen Grunddispositionen zu entwickeln. Hieraus folgt, dass der erweiterte Ansatz einer Engagementpolitik insbesondere an zwei Punkten ansetzen muss: Zum einen müssen die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen dafür geschaffen und verbessert werden, damit sich bürgergesellschaftliche Tugenden und Handlungsdispositionen auch unter Bedingungen hoch komplexer, demokratischer Wirtschaftsgesellschaften herausbilden können, und zum anderen müssen die Institutionen und Organisationen in Politik und Gesellschaft derart weiterentwickelt und reformiert werden, dass engagementbereite Bürgerinnen und Bürger Ansatzpunkte, Gelegenheiten und Aktionsräume für die Realisierung ihres Engagements finden und weiterentwickeln können. Die „Bausteine“ einer solchen Förderperspektive sollen im Folgenden knapp erläutert werden.

3.2      Civic education – wie bürgerschaftliches Engagement gelernt wird

Ein zentraler Ansatzpunkt der Förderung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements zielt auf die Verwirklichung unterschiedlicher Ansätze einer „civic education“. Ziel ist die Entwicklung bzw. Herausbildung von Bereitschaften und Fähigkeiten zur Mitbestimmung bei und Mitgestaltung von allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Belangen. Bürgerschaftliches Engagement kann nicht verordnet oder erzwungen werden, sondern es entsteht vielmehr durch die Orientierung an Vorbildern und durch die Verantwortungsübernahme in entsprechend ausgestalteten Räumen und Gelegenheitsstrukturen. Der im angelsächsischen Raum weite Verbreitung findende Begriff der „civic education“ wird in diesem Zusammenhang auch in zunehmenden Maße in der bundesdeutschen Diskussion aufgegriffen. Im Mittelpunkt dieser neueren Diskussion steht das Bemühen, neue Orte und Gelegenheiten für ein möglichst frühzeitiges Kennenlernen, Austesten und Einüben von bürgerschaftlichem Engagement zu entwickeln. Dabei geht es um die Herausbildung grundlegender zivilgesellschaftlicher Kompetenzen wie Gemeinsinn und Verantwortungsbereitschaft, die Aneignung von Artikulations- und Mitbestimmungsfähigkeiten, das Lernen von Kooperationsfähigkeit sowie dem Erwerb von Wissen und Kompetenzen, die zur Realisierung konkreter Projekte und Vorhaben erforderlich sind.

Erziehung zur Bürgerschaftlichkeit findet in vielen gesellschaftlichen Lern- und Erfahrungsfeldern statt. Eine herausragende Rolle spielt aber insbesondere die Familie (vgl. Kaufmann 1997, S. 102 ff.). Im familialen Zusammenleben erfahren die Familienmitglieder von Beginn an eine enge emotionale Verbundenheit, die durch fortgesetzte Bestätigungen die Erwartung begründet, dass man sich aufeinander verlassen kann. Für die Entwicklung und Stabilisierung von Solidarpotentialen in der Gesellschaft sind familiale und verwandtschaftliche Beziehungen von herausragender Bedeutung. In der Familie und im weiteren Verwandtschaftsnetz werden grundlegende Erfahrungen wechselseitiger Hilfe und Unterstützung bei Krankheit, in Lebenskrisen sowie im Alter gemacht und damit Formen der intergenerationalen und interpersonellen Solidarität und Verantwortungsübernahme gelernt, die auch auf außerfamiliale Netzwerke und Sozialbeziehungen übertragen werden können. Darüber hinaus tragen Familien ganz unmittelbar zum Aufbau bürgerschaftlicher Motivationen und Handlungskompetenzen bei. Wird in den Familien Engagement vorgelebt und verbinden Eltern selbst mit ihrem Engagement ein positives Lebensgefühl, so können diese Erfahrungen und Einstellungen authentisch an die Kinder weitergegeben werden. Eltern können dabei frühzeitig Zugänge zu Feldern und Bereichen bürgerschaftlichen Engagements eröffnen und Kindern damit ihren Einstieg in die erste eigene Engagementerfahrung ermöglichen.

Auch der Schule kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu. Schule hat heute mit ihrem staatlich erteilten Bildungs- und Erziehungsauftrag durchaus eine - allerdings oft negierte - Verantwortung für die Herausbildung bürgerschaftlicher Kompetenzen. Denn neben der Vermittlung kognitiver Wissensbestände geht es beim schulischen Bildungsauftrag auch um das Bildungsziel des mündigen Bürgers in einer demokratischen Gesellschaft. Damit ist die Schule aufgefordert, Räume bereitzustellen, um Engagement „zu lernen“, indem es möglich wird, Engagementfelder und -formen kennen zu lernen, selbst ein Engagement auszuprobieren und Engagementrollen einzuüben. Inzwischen haben sich in einzelnen Schulen vorbildhafte Ansätze von Modellen der Partizipation und der civic education entwickelt (vgl. Bruner u.a. 2001, S. 32 ff. sowie Beutel/ Fauser 2001). Die ermutigenden Beispiele und best-practice Modelle zeigen, dass praktisches Lernen von bürgerschaftlichen Handlungsdispositionen am besten durch eine Kombination von Strategien der inneren und äußeren Öffnung von Schulen erreicht werden kann. Innere Öffnung zielt darauf ab, durch neue Formen des Unterrichtens und Lernens sowie Prinzipien wie Handlungsorientierung und eigentätiges Lernen zu stärken und dabei Erfahrungen der Verantwortungsübernahme und des Lernens an realen Handlungs- und Entscheidungssituationen zu ermöglichen. Strategien der äußeren Öffnung von Schulen zielen auf eine verstärkte „Einbettung“ der Einzelschulen in das umliegende Gemeinwesen (Gemeinwesenorientierte Schule). Durch die enge Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren wie Vereinen, weiteren sozialen Diensten und Einrichtungen sowie Betrieben im Stadtteil können schuluntypische Zugänge und Sichtweisen in Prozesse des schulischen Lernens einbezogen und Möglichkeiten des Lernens an Aufgaben mit Ernstcharakter geschaffen werden.

Je länger sich der schulische Alltag über den Vormittag hinaus auf den ganzen Tag erweitert, um so mehr ergeben sich innerhalb und außerhalb des Unterrichts vielfältige Anlässe und Gelegenheiten dafür, schulisches Zusammenleben und –arbeiten im Sinne einer demokratischen und bürgerschaftlichen Gemeinschaft auszugestalten. Wichtige Anregungen zu einer entsprechenden Reform des deutschen Schulwesens lassen sich aus Großbritannien und insbesondere den USA entnehmen. In vielen US-amerikanischen Schulen werden Schüler ganz selbstverständlich zum freiwilligen Engagement in inner- und außerschulischen Feldern motiviert. Dabei ist besonders wichtig, dass das freiwillige Engagement von Schulbehörden, Lehrern und Eltern gewürdigt und anerkannt wird.

3.3      Bürgerschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

Ein weiterer Baustein zu einer solchen bürgergesellschaftlichen Strategie ist die Etablierung einer ‚Anerkennungskultur‘, die mit Hilfe einer breit angelegten Palette von Maßnahmen und Instrumenten zu einer nachhaltigen Würdigung, Anerkennung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements und damit zu dessen besserer Sichtbarkeit, Beachtung und Wertschätzung in der Gesellschaft beiträgt. Die Entwicklung neuer, aktiver und zielgruppenangemessener Formen der Anerkennung und Ehrung engagierter Menschen – seien dies nun Senioren, Jugendliche oder leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens – stellen einen wichtigen Baustein einer Anerkennungskultur dar. Es ist von zentraler Bedeutung, diesen Aspekt der Anerkennungskultur angemessen zu gewichten. Sicherlich sind manche Formen der ‚Ehrung‘ Ehrenamtlicher wenig geeignet, die Leistungen der Betreffenden in ein richtiges Licht zu rücken. Dennoch darf die Bedeutung expressiver und zeremonieller Aspekte bei der Anerkennung und Wertschätzung engagierter Bürgerinnen und Bürger keineswegs unterschätzt werden (vgl. Vogt/Zingerle 1994). Zur gesellschaftlichen Anerkennung gehören bestimmte Formen der Ehrung! Allerdings ist es angesichts der Pluralisierung von Engagementformen und des gesellschaftlichen Wertewandels von besonderer Bedeutung, Anstöße und Ermutigungen für die Entwicklung neuer, auch für nachwachsende Generationen und unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen attraktive Formen der Ehrung zu geben und gesellschaftliche Akteure und Organisationen ausdrücklich dazu zu ermuntern, hier mehr Kreativität, Phantasie und Mut zu Experimenten zu entwickeln.

Mit Anerkennungskultur ist allerdings mehr gemeint als Ehrung: Unter dieser Überschrift wird ein breites Spektrum von Ansatzpunkten und Maßnahmen diskutiert und erprobt, das Teilelemente wie die nachhaltige und spürbare Wertschätzung des Beitrags engagierter Bürgerinnen und Bürger in Verbänden, Vereinen und Projekten, die Bereitstellung finanzieller, sachlicher und personeller Ressourcen für Engagierte, das Ernstnehmen ihrer Bedürfnisse, Anliegen und Probleme in Organisationen, die Anerkennung von Engagement bei der Zuteilung öffentlicher Güter (wie z. B. Praktikumsplätze, Studienplätze) etc. einbezieht. Auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können Bestandteil einer Anerkennungskultur sein. So sind sie zum einen Bestandteil einer erforderlichen Vorbereitung und Absicherung entsprechend anspruchsvoller freiwilliger und unentgeltlicher Tätigkeiten und zugleich eine Form der Gratifikation und Anerkennung für die engagierten Bürgerinnen und Bürger. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn solche Qualifizierungsmaßnahmen nicht nur einen Zugewinn persönlicher Kompetenzen und Erfahrungen versprechen und damit zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen, sondern darüber hinaus auch noch in anderen Bereichen (z. B. in der Erwerbsarbeit) verwertbare Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Insgesamt ist aber der eigentliche Sinn anerkennender Maßnahmen darin zu sehen, dass sie den potentiell engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft deutlich machen, dass es wirklich auf sie ankommt und dass ihr Beitrag zur Gesamtleistung einer Organisation oder zum Erfolg eines Vorhabens bedeutsam ist.

3.4      Der Umbau der Institutionen und Organisationen als gesellschaftspolitische Aufgabe

Statt eine Politik der Engagementförderung einseitig auf die ‚Rekrutierung‘ einer möglichst großen Anzahl von Engagierten – also auf die Ausschöpfung von so genannten Engagementpotentialen – auszurichten, sollte es vielmehr verstärkt darum gehen, in den zentralen Institutionen und Organisationen der Gesellschaft Orte und Gelegenheiten für die Verwirklichung bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen und wichtige Aufgaben auf engagementbereite Bürgerinnen und Bürger zu übertragen.

Eine Politik der Stärkung der aktiven Bürgergesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements muss sich der Frage stellen, in welchen gesellschaftlichen Bereichen das freiwillige und unentgeltliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Ressource darstellt, bei welchen Aufgaben und in welchen Organisationsformen dieses Engagement also einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Erledigung anstehender Aufgaben und zur Lösung von Problemen darstellt. Insofern enthält jeder Versuch der Formulierung einer Politik zur Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements immer auch ein Element von Ordnungspolitik: Wenn bürgerschaftliches Engagement mehr sein soll als der zufällige Ausdruck persönlicher Neigungen und Interessen Einzelner und ein mehr oder weniger wichtiges Randphänomen einer ansonsten anders funktionierenden Gesellschaft, dann muss dargelegt werden, warum die Stärkung des bürgergesellschaftlichen Elements in der Gesellschaft und der vielfältigen Ausdrucks- und Organisationsformen bürgerschaftlichen Engagements einen Nutzen sowohl für die unmittelbar Beteiligten und Betroffenen als auch für das gesamte Gesellschaftssystem und seine Institutionenordnung aufweist.

In dieser Hinsicht kann sowohl auf den individuellen als auch auf den gesellschaftlichen Nutzen bürgerschaftlichen Engagements verwiesen werden. So eröffnet das bürgerschaftliche Engagement in individueller Perspektive aktiven Bürgerinnen und Bürgern die einzigartige Chance, individuell sinnvolle Vorhaben und Projekte zu verwirklichen, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und wichtige Erfahrungen zu machen, für die es sowohl im privaten Bereich als auch im Berufsleben keine vergleichbaren Gelegenheiten geben würde. In gesellschaftlicher Hinsicht ist bürgerschaftliches Engagement ein Beitrag zur Bildung von Sozialkapital und damit zur Gewährleistung des sozialen und politischen Zusammenhalts der Gesellschaft (vgl. Putnam 2000 sowie 2001). Im freiwilligen und vertrauensvollen Zusammenwirken der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum entstehen Orientierungen und Handlungsdispositionen wie Kooperationsbereitschaft, Gemeinsinn und Vertrauen, die als „soziales Kapital“ eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des politischen und ökonomischen Institutionensystems entwickelter Gesellschaften darstellen.

3.5      Der Staat als „Ermöglicher“ und „Anstoßgeber“

Für die Ausgestaltung einer breit angelegten Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements bedarf es eines veränderten Leitbilds des Staats. Ein Leitkonzept, das den Staat und seine Institutionen in seinem Verhältnis zur Bürgergesellschaft neu beschreibt, stellt die Idee des „ermöglichenden“ bzw. „aktivierenden“ Staates(vgl. die Beiträge in Mezger/West) dar. Dieses Konzept ist in den gesellschaftspolitischen Debatten keineswegs eindeutig konturiert. Vielmehr sind unterschiedliche „Lesarten“ im Umlauf. Hierzu gehört etwa eine Vorstellung vom „aktivierenden Staat“, der eine einseitige Beeinflussungsbeziehung zur Gesellschaft unterhält, etwa in dem Sinne, dass eine als überwiegend passiv vorgestellte Gesellschaft durch den Staat erst aktiviert werden müsse. Ebenso wird die Vorstellung nicht geteilt, wonach sich ein überwiegend als „freiheitsberaubend“ eingeschätzter Staat möglichst weitgehend zurücknehmen solle, um eine sich selbst regulierende, selbst genügsame Gesellschaft aktiver Bürgerinnen und Bürger zur Entfaltung kommen zu lassen. Gemeint ist vielmehr ein Verständnis des „ermöglichenden Staates“, der bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben „auf Augenhöhe“ mit den unterschiedlichsten bürgergesellschaftlichen Akteuren kommuniziert und kooperiert (vgl. Evers 1999 sowie Olk 2001). Unterstellt wird also eine gleichberechtigte Wechselbeziehung zwischen einem „ermöglichenden“ Staat auf der einen Seite und einer immer schon aktiven, Verantwortung übernehmenden Bürgergesellschaft andererseits. Durch die enge, gleichberechtigte Zusammenarbeit von Staat und Bürgergesellschaft werden beide Seiten in ihrem Handeln nicht behindert sondern vielmehr ausdrücklich gestärkt und gestützt. Weder werden die vielfältigen bürgergesellschaftlichen Akteure (wie Individuen, Gruppen und Organisationen) durch die Kooperation mit staatlichen Institutionen korrumpiert und instrumentalisiert, noch wird der Sozialstaat auf diese Weise bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben behindert. Vielmehr lassen sich auf diese Weise sowohl die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern als auch die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats nachhaltig erhöhen.

Allerdings sind damit keineswegs alle Maßnahmen und Programme, die unter Leitbegriffen wie „Aktivierung“ und „Ermöglichung“ propagiert werden, geeignet für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Manche Spielarten einer aktivierenden Politik setzen viel zu einseitig auf selektive Anreize für ihren individuellen Nutzen kalkulierende Individuen im Konkurrenzkampf um Marktchancen. Bei diesen Strategien wird weniger in Gemeinsinn, Solidarität und Sozialkapital als vielmehr ausschließlich in das Humankapital konkurrierender Individuen investiert. Es geht vielmehr um solche aktivierenden bzw. ermöglichenden Konzepte, die in ihrem zu Grunde liegenden Menschenbild auch auf die normative Konstruktion des „bürgergesellschaftlichen Aktivbürgers“ und damit auf Tugenden wie Verantwortungsbereitschaft und Bürgersinn zurückgreifen. Es geht also darum, durch die Stärkung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements und bürgerschaftlicher Assoziationsformen (wie z.B. Vereine, Stiftungen und Initiativen) Dispositionen wie Solidarität, wechselseitige Anteilnahme und Vertrauen zu bestärken und damit zur Bildung und Vermehrung von Sozialkapital beizutragen.

Die Bedeutung des Konzepts des „ermöglichenden“ Staates für die Stärkung von Bürgerengagement und Bürgergesellschaft ergibt sich daraus, dass hier der Staat in seiner Rolle eines Förderers und Ermunterers eigenbestimmter Handlungsformen und der Übernahme von Verantwortung durch gesellschaftliche Akteure (seien dies nun einzelne Individuen oder gesellschaftliche Gruppen und Organisationen) betont und ausgestaltet wird. Es geht um die Frage einer neuen Aufgabenteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Beide sollen bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben eng zusammenarbeiten und eine neue Teilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Akteuren entwickeln. Dies bedeutet aber auch, dass es nicht ausreicht, bürgerschaftliches Engagement, Verantwortungsübernahme und Koproduktion durch die Ausgestaltung institutioneller Rahmenbedingungen ausschließlich passiv „zu ermöglichen“. Dies könnte nämlich – unbeabsichtigt – dazu führen, dass die ohnehin bereits engagementfähigen und –bereiten Bevölkerungsgruppen dieses Angebot ergreifen (können), während andere Bevölkerungsgruppen z.B. wegen fehlender Engagementerfahrungen Kompetenzen und Motivationen nicht (in gleichem Maße) zum Zuge kommen. Das Konzept des „ermunternden“ und „ermöglichenden“ Staates schließt also ausdrücklich Maßnahmen und Strategien der Befähigung verschiedener Gruppen in der Bevölkerung zur Beteiligung und zum bürgerschaftlichen Engagement mit ein („Empowerment“). Es geht hier insbesondere darum, durch geeignete Maßnahmen der Qualifizierung und Motivierung, aber auch der entsprechenden Ausgestaltung institutioneller Rahmenbedingungen und Aufgabendefinitionen auch solchen Personen (-gruppen) Zugänge zum bürgerschaftlichen Engagement zu schaffen, die über herkömmliche Verfahren und Beteiligungsformen bislang nicht ausreichend angesprochen und motiviert werden konnten bzw. können.

3.6      Öffnung gesellschaftlicher Institutionen

Darüber hinaus insistiert der erweitere Ansatz einer Engagementpolitik darauf, auch und gerade die Kerninstitutionen der Gesellschaft für Engagement zu öffnen. In dieser Hinsicht finden wir allerdings vornehmlich gegenläufige Trends. In den vergangenen Jahrzehnten unterlagen die Dienste und Einrichtungen im Bildungs-, Sozial- und Kulturbereich einem Prozess des quantitativen Ausbaus und der Professionalisierung des Personals. Die Qualität solcher Einrichtungen und Dienste wurde bislang vornehmlich an quantitativen und qualitativen Kennzahlen des hauptamtlichen Personaleinsatzes gemessen. Dies hat - mehr oder weniger unbeabsichtigt - dazu geführt, dass es in „gut ausgestatteten Einrichtungen und hinter finanziell gut befestigten Mauern oft genug eine soziale Wüste“ (Dettling) gibt, die nur bei entsprechender Neuausrichtung organisationspolitischer Leitbilder überwunden werden könnte. Die meisten dieser Einrichtungen - dies gilt für die offenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen für alte und behinderte Menschen aber auch für Schulen - stehen gegenwärtig hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit unter gesellschaftlichen Legitimationsdruck. Die Einführung von Zertifizierungsverfahren, Strategien der Qualitätsentwicklung und einrichtungsbezogenen Qualitätspolitik sowie Experimente mit unterschiedlichsten Verfahren der (Selbst-)Evaluation zeugen von entsprechenden fachpolitischen Antworten auf die Legitimationskrise herkömmlicher Einrichtungsformen. Dabei gibt es allerdings zumeist ein konzeptionelles Übergewicht solcher Modernisierungsstrategien, die – angelehnt an betriebswirtschaftliche Konzepte des Qualitätsmanagements – an einem kundenorientierten Dienstleistungsmodell orientiert sind und vor allem Wirtschaftlichkeitsziele und Effizienzsteigerungen in den Mittelpunkt rücken.

Ob es in dieser Situation gelingt, die sozialen Einrichtungen und Dienste für eine bürgergesellschaftliche Modernisierungsstrategie zu öffnen, wird davon abhängen, welche Rolle solche Modernisierungsstrategien einnehmen werden, die sich eine Steigerung der Leistungsqualität und einen nachhaltigen Ressourceneinsatz vom Einbezug bürgergesellschaftlicher Potentiale versprechen. Dabei scheinen insbesondere solche Ansätze der Organisationsentwicklung vielversprechend zu sein, die darauf abzielen, sowohl „unternehmerische“ Managementverfahren und Denkweisen in den Bereich der Produktion öffentlicher Güter zu übertragen, als auch geeignete Rahmenbedingungen für die aktive Beteiligung und Koproduktion individueller und kollektiver Akteure der Bürgergesellschaft zu verbessern (vgl. Evers/Rauch/Stitz 2002 soweit Evers/Olk 2002).

Ein solches Denken in Kategorien der Wirtschaftlichkeit und bürgergesellschaftlichen Produktivität stößt auf Widerstände und Realisierungsprobleme. Denn es ist nicht zu bestreiten, dass geltende förderpolitische Regelungen und Praktiken keineswegs immer engagementfördernd wirken und zudem vermeintlich auch die Arbeitsplatz- und Gestaltungsinteressen des hauptamtlichen Personals berührt sind. Fachpolitische Ansätze einer Stärkung der Rolle der „Nutzer“ sozialpolitischer Leistungen und Angebote gibt es durchaus. Sie haben sich allerdings bislang – z.B. im Bereich der Debatten um die Stärkung von Kinderrechten und die hierdurch ausgelöste Welle von Beteiligungsexperimenten – überwiegend auf den Aspekt der (Entscheidungs-)Beteiligung - z. B. von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten - konzentriert (vgl. Bruner u.a. 1999). Dem gegenüber hat erstaunlicher Weise der Aspekt der Koproduktion, also der Beteiligung der Nutzer und ihrer Angehörigen an der Erbringung der eigentlichen Leistungen bislang kaum eine Rolle gespielt. Bei den hier interessierenden Ansätzen einer Entfaltung der bürgergesellschaftlichen Produktivität geht es insbesondere darum, die Bürgerinnen und Bürger als mittelbar und unmittelbar Beteiligte sowohl als Mitentscheider als auch als Koproduzenten zu stärken und zu ermutigen. Dies betrifft zum einen die Gruppe der unmittelbaren Nutzer dieser Einrichtungen und Dienste, also die Kinder, Jugendlichen, sozial Benachteiligten oder älteren Menschen. Darüber hinaus geht es aber auch um den Einbezug ihrer Angehörigen und ihres sozialen Netzwerkes und der freiwilligen Assoziationen im Umfeld dieser Einrichtungen, also der Initiativen, Projekte und Vereinigungen. Der Einbezug dieser zivilgesellschaftlichen Akteure führt sowohl dazu, dass sich die Leistungspalette und Qualität der fraglichen Einrichtung verbessern und die Identifikation der unterschiedlichen Nutzergruppen mit „ihrer“ Einrichtung stärken lässt. Die Verbesserung der Leistungsqualität lässt sich also mit Zielen wie bürgergesellschaftliche Öffnung und Demokratisierung sinnvoll vereinbaren.

In diesem Zusammenhang haben etwa best practice-Beispiele aus dem Bereich der Schule Aufmerksamkeit hervorgerufen (vgl. Evers/Rauch/Stitz  2002). Unter dem Druck knapper öffentlicher Mittel und neuer Ansprüche an die Schulen als „Orte des Lebens und Lernens“ über weite Phasen des Tagesablaufes hinweg ist in einigen Bundesländern und Einzelschulen damit begonnen worden, pädagogische Reformkonzepte (wie z.B. die innere und äußere Öffnung der Schule) mit neuen betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten aus dem Arsenal der New-Public-Management-Bewegung zu kombinieren (Autonomisierung der Einzelschule). Auf diese Weise konnten einzelne Schulen ihr Profil auf die besonderen Anforderungen des Gemeinwesens abstimmen und bürgerschaftliche Ressourcen von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Vereinen im Umfeld der Schule für eine Bereicherung des Lehrangebotes und des schulischen Lebens nutzen und dadurch die Schule selbst besser in das jeweilige Gemeinwesen einbetten. Beispiele dieser Art lassen sich auch in anderen sozialen Einrichtungstypen beobachten. So hat sich z.B. im Bereich der Kindertagesbetreuung eine breite Modellpraxis des Einbezugs von Eltern und Kindern in die Gestaltung der pädagogischen Arbeit entwickelt (vgl. Stange/ Tiemann 1999). Und auch offene freizeitbezogene Einrichtungen für Kinder und Jugendliche bemühen sich zum Teil darum, durch die Kooperation mit weiteren Akteuren im Stadtteil neue Erfahrungsräume zu erschließen und den Gebrauchs- und Erlebniswert der Einrichtung für die Nutzerinnen zu erhöhen (vgl. Sturzenhecker 1998).

Diese Beispiele verweisen darauf, dass sich der Einsatz neuer Managementkonzepte und –verfahren durchaus mit dem systematischen Einbezug bürgerschaftlichen Engagements vereinbaren lässt. Synergetische Effekte einer Verbesserung sowohl von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit als auch der bürgerschaftlichen Produktivität setzen allerdings entsprechende Rahmenbedingungen voraus. Sowohl die sozialstaatlichen Finanzierungs- und Förderungsinstrumente als auch die organisationsbezogenen Fachlichkeitskonzepte müssen den neuen Zielbestimmungen angepasst werden. So könnten etwa Gewinnung und Einbezug bürgerschaftlichen Engagements in die Leistungserbrinnung dieser Einrichtungen durch förderpolitische Regelungen „belohnt“ werden. Die Aufgabe der Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung engagierter Bürgerinnen und Bürger könnte etwa sowohl als querschnittsbezogene Aufgabe als auch als Bestandteil des professionellen Aufgabenvollzugs in die Leistungsbeschreibungen integriert und mit entsprechenden Finanz- und Personalmitteln ausgestattet werden. Darüber hinaus sollten auch förderpolitische Anreize für die Einleitung von Organisationsentwicklungsprozessen gesetzt werden, die auf Konzepte der Netzwerkbildung, Kooperation mit dem sozialen Umfeld sowie eine Rekombination professioneller und freiwilliger Tätigkeit hinauslaufen. Dabei können auch die Träger solcher Dienste und Einrichtungen eine wichtige Rolle spielen. Sie müssten die Entwicklung von einrichtungsbezogenen Fachkonzepten anregen und ermutigen, die vor allem auch auf die bürgerschaftliche Produktivität der Leistungserbringung abheben. Auf dieser Grundlage lassen sich Organisationsmodelle und Qualitätsentwicklungsverfahren entwickeln, die auf eine synergetische Kooperation von hauptamtlichem Personal und engagierten Bürgerinnen und Bürgern – sowohl innerhalb als auch im Umfeld der Einrichtung – abheben.

3.7      Infrastruktureinrichtungen: Von der Vermittlungs- zur Vernetzungs- und Impulsagentur

Genau an dieser Stelle wäre auch ein Ansatzpunkt zu sehen, das inhaltlich- fachliche Profil der sogenannten Infrastruktureinrichtungen für das Engagement, also der Freiwilligenagenturen und ähnlicher Einrichtungen, neu zu akzentuieren. Bislang ist unter den beteiligten Fachleuten und bei den einzelnen Einrichtungen noch weitgehend ungeklärt, worin die Aufgaben und Leistungen dieser Infrastruktureinrichtungen wirklich bestehen könnten. Auf der einen Seite wird deren Bedeutung als „Vermittlungsagenturen“ betont, also die Leistung dieser Agenturen bei der Vermittlung von engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Engagementgelegenheiten andererseits hervorgehoben (vgl. z. B. Braun/Bischoff/Gericke 2001). Ein solches fachliches Profil wäre aber höchst einseitig und würde diese wichtigen Infrastrukturstellen auf einen Ansatz festlegen, der primär an der „Angebotsseite“ des Engagements ansetzt.  Aus der Sicht einer bürgergesellschaftlichen Förderstrategie wäre es aber für die Frage eine nachhaltigen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wichtiger zu klären, welchen Beitrag Freiwilligenagenturen und ähnliche Einrichtungen für die gesellschaftliche Nachfrage nach diesem Engagement leisten könnten. In dieser Hinsicht können die Freiwilligenagenturen sehr viel tun, wie einige Beispiele belegen. So gibt es z. B. Ansätze bei einigen Freiwilligenagenturen, in Zusammenarbeit mit Schulen innovative Projekte wie „Seitenwechsel“ oder „Ehrenamt macht Schule“ zu etablieren und damit die Institution der Schule für das Engagement zu öffnen. Die Freiwilligenagentur tritt bei solchen Projekten als Ideengeber, Anschubinstanz und Begleiter auf und unterstützt die Schule dabei, solche für schulische Aufgabenprofile ungewöhnlichen Vorhaben zu wagen und auch zu meistern. Diese Beispiele belegen: Freiwilligenagenturen können viel mehr als zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Engagementgelegenheiten zu makeln. Sie sind auch wichtige Institutionen der Vernetzung gesellschaftlicher Organisationen, Verbände und Vereinigungen und wichtige Berater und Begleiter von Projekten der Öffnung verschiedenster Institutionen und Einrichtungen für freiwillige Beiträge und die aktive Mitwirkung Beteiligter und Betroffener. Das Leistungsprofil der Freiwilligenagenturen in dieser Richtung zu schärfen, wird eine wichtige Aufgabe künftiger Engagementpolitik sein.

3.8     Ausblick: Für einen neuen Politikstil im kooperativen Staat

Die Gegenüberstellung einer eingeschränkten und einer erweiterten Konzeption der Engagementpolitik könnte zu dem Gegenargument verleiten, mit der gesellschaftsreformerischen und bürgergesellschaftlichen Reformstrategie solle „das ganz große konzeptionelle Rad“ gedreht werden (vgl. Simonis 2001, S. 32) und auf die Kleinarbeit der allmählichen und schrittweisen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für bürgerschaftlichen Engagement im jeweils eigenen Handlungsbereich verzichtet werden. Dies wäre aber ein Missverständnis. Anstatt die Verwirklichung konkreter Schritte und Projekte einer Ermutigung und Beförderung bürgerschaftlichen Engagements auf die lange Bank zu schieben, plädiert die hier favorisierte erweiterte Perspektive einer Engagementpolitik vielmehr für einen konzeptionellen Zuschnitt moderner Engagementförderpolitik, der die eigentliche Herausforderung der Beförderung von Bürgerengagement und Bürgergesellschaft nicht als ein Detailproblem der Förderung von Ehrenämtlern verniedlicht, sondern vielmehr in Rechnung stellt, dass die soziale Organisation unserer Gesellschaft im großen und ganzen beteiligungs- und engagementfeindlich organisiert ist (vgl. auch Dettling 2001). Worum es also eigentlich geht, ist eine präzise und umfassende Diagnose der Ausgangslage und eine entsprechend vollständig angelegte Konzipierung der Gesamtstrategie, was die Formulierung von ersten und zweiten Schritten, kurzfristiger und langfristiger Perspektive etc. nicht ausschließt. Vor allem ist die Einsicht von strategischer Bedeutung, dass herkömmliche autoritär-   hierarchische Formen staatlicher Steuerung und konventionelle Förderinstrumente wie z. B. befristete Modellprojekte und Förderprogramme mit klarer Aufgabenstellung und präziser Zielgruppenbestimmung an der besonderen Logik bürgerschaftlichen Handelns vorbeizielen. Wenn man irgendetwas aus der langjährigen Erfahrung der Förderung bürgerschaftlichen Engagements in Baden-Württemberg lernen kann (und man kann sehr viel daraus lernen), dann vor allem dies: Bürgerschaftliches Engagement wird nicht nachhaltig gefördert, indem in einzelnen politisch-administrativen Ressorts konkrete Förderprogramme mit befristeter Laufzeit für bestimmte Begünstigtengruppen eingestellt werden. Ermutigung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements durch Bund, Länder und Gemeinden kommt vielmehr nur dann zustande, wenn relativ offene, flexible und dem Fördergegenstand angemessene Verfahren und Instrumente der Förderung und Unterstützung genutzt werden (vgl. hierzu auch Christner 2001). Hierzu gehören so neue und moderne Instrumente und Verfahren wie Wettbewerbe, benchmarking-Prozesse und vor allem Formen der inter-administrativen Koordination und Kooperation sowie der Netzwerkbildung und der Entwicklung von Foren und Verhandlungsrunden unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und gesellschaftlichen Akteuren.

Die Entwicklung von engagementpolitischen Strategien in den Kommunen, Ländern und auf der Bundesebene zeigt, dass herkömmliche Handlungsfelder und Themenbereiche wie soziale Dienste, Sport, Rettungswesen, Feuerwehr, Kultur und kommunale Ehrenämter längst durch neue Handlungsfelder wie Arbeit und Wirtschaft, Schule, Stadtentwicklung und Verwaltungsmodernisierung ergänzt worden sind. Engagementpolitik ist eben übergreifende Querschnittspolitik und keine Ressortpolitik! Allerdings resultieren hieraus erheblich Strategiebildungsprobleme auf allen Ebenen des föderalen Systems. Denn auf der einen Seite folgt hieraus die Handlungsaufforderung, den Gesichtspunkt der Förderung bürgerschaftlichen Engagements in allen Handlungsfeldern nachhaltig zu verankern. Denn nur innerhalb der einzelnen Handlungsfelder ist es möglich, angesichts besonderer Rahmenbedingungen, Akteurskonstellationen und Sichtweisen zielgenaue und wirksame Förderstrategien zu entwickeln. Besonderheiten des jeweiligen Bereichs - sei dies nun die Kinder- und Jugendpolitik, das Rettungswesen oder die Stadt- und Wohnumfelderneuerung - wirken sich auf die konkreten Instrumente und Verfahren der Engagementpolitik aus. Dennoch ist eine integrative Perspektive und die Entwicklung gesamtstrategischer Ziele sowie die Entwicklung von Instrumenten ressortübergreifender Förderung bürgerschaftlichen Engagements von entscheidender Bedeutung. Denn ohne Koordination und Kooperation der Aktivitäten in den Einzelressorts und ohne Entwicklung übergreifender Ziele und Handlungsperspektiven würde Engagementpolitik auf das Niveau fragmentierter Teilstrategien zurückfallen. Es könnte dann sein, dass in einer konkreten Kommune oder Bundesland etwa im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik innovative und nachhaltige Verfahren der Engagementpolitik weit vorangeschritten sind, während im Bereich der Wohnumfelderneuerung oder der Beschäftigungspolitik förderpolitischer Stillstand festzustellen ist.

Hieraus folgt zweierlei: Zum einen muss in Politik und Verwaltung für Verfahren und Mechanismen der ressortübergreifenden Integration und Koordination gesorgt werden. Hierzu zählen Arbeitsgruppen zwischen einzelnen Ressorts und  Verwaltungsteilen sowie die Einrichtung übergreifender Anlauf- und Leitstellen an der Schnittstelle zwischen bürgergesellschaftlichen Akteuren und der kommunalen bzw. länderbezogenen Verwaltung andererseits. Auf der anderen Seite müssen Netzwerke und Verhandlungssysteme initiiert und inszeniert werden, in denen bürgergesellschaftliche Akteure und Vertreter von Verwaltung und Politik konkrete Vorhaben und Projekte abstimmen und übergreifende Leitprinzipien einer Engagementpolitik aushandeln können. Solche Ansätze einer Vernetzung und Kooperation gibt es in vielen Kommunen und neuerdings auch in vielen Bundesländern (z. B. Rheinland Pfalz, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern, Saarland etc.). Netzwerke dieser Art zielen auf Begegnung und Austausch, auf die gemeinsame Entwicklung und Koordinierung von Aktivitäten und Strategien zur Engagementförderung. Netzwerke und Verhandlungsforen sind Anzeichen dafür, dass sich das politische Handlungsfeld der Engagementförderung zunehmend auch als ressortübergreifendes Beziehungsnetz von Akteuren und Institutionen zu konsolidieren beginnt. Dennoch sind die Hemmnisse und Widerstände gegen ressortübergreifende Verfahren und Strategien nicht zu unterschätzen. Partikulare Sichtweisen, Interessen  und Handlungsstrategien aus einzelnen Handlungsfeldern, Ressortegoismen und „Fachbruderschaften“ sorgen oftmals dafür, dass eine konsequente Hinwendung zu übergreifenden Förderstrategien immer wieder Rückschläge hinnehmen muss. Es wird in Zukunft darauf ankommen, das Bewusstsein der einzelnen Akteure für die Bedeutung solcher übergreifender Konzepte zu schärfen und die „Reformdividende“ solcher Formen und Experimente kooperativer Politik für alle Beteiligten zu verdeutlichen.         

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Thomas Olk ist Sachverständiger der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ und lehrt Sozialpädagogik und Sozialpolitik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.



[1] Solche Potentiale wurden bereits von Braun und Röhrig in der Mitte der 80er Jahre in ihrer empirischen Studie zum Freiwilligenengagement und zur Selbsthilfe in vier deutschen Städten festgestellt (vgl. 1986). Aber auch die international vergleichende Eurovol-Studie (vgl. Gaskin u. a. 1996) sowie die Auswertungen des sozioökonomischen Panels (vgl. Ehrlinghagen u.a. 1999) und vor allem der Freiwilligensurvey ’99 (vgl. Rosenbladt 2000) weisen z. T. erhebliche Engagementpotentiale aus.

[2] Dieser Beitrag des Rekrutierungsansatzes wird nicht zuletzt an der wissenschaftlichen Begleitforschung der Bundesmodellprogramme zum Aufbau von Selbsthilfekontaktstellen in Westdeutschland (vgl. Braun/ Opielka 1992) und Ostdeutschland (vgl. Braun/ Kettler/ Becker 1996) sowie der Seniorenbüros (vgl. Braun/Claussen 1997) deutlich. Als einflussreich insbesondere in der kommunalen Förderdiskussion dürfen auch die aktuellen Berichte des ISAB-Institutes gelten, mit denen ein neuer integrativer Typ der Infrastruktureinrichtungen zur Überwindung der „Versäulung“ in getrennten Einrichtungen für Selbsthilfegruppen, Senioren und „Freiwillige“ propagiert wird. (vgl. Braun/ Bischof/ Gensicke 2001 sowie Braun/ Abt/ Bischof 2000).

[3] Ganz in diesem Sinne hat das Verhalten von Wirtschaftunternehmen als „gute Bürger“ in den letzten Monaten unter dem Begriff der coporate social responsibility hohes öffentliches und politisches Interesse gefunden. Dem gegenüber steht eine öffentliche Thematisierung der bürgergesellschaftlichen Öffnung und Umgestaltung öffentlicher Institutionen erst am Anfang (vgl. hierzu Evers/ Rauch/ Stitz 2002 sowie Olk 2002).