Die Bürgerorientierte Länderpolitik - Wie können die Länder Kommunen in ihren Aktivitäten fördern? - Ein Überblick
Prof. Dr. Thomas Olk
1. Zur Rolle der Bundesländer bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements *
2. Länderprofile der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements – einige Beispiele * 3. Typologie der Länderpolitiken zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements * 4. Entwicklungsperspektiven und Probleme der Engagementförderung auf Länderebene * 4.1 Mögliche Beiträge der Länder zur Förderung einer Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement * 4.2 Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Spannungsfeld zwischen Querschnittsaufgabe und Ressortpolitik *
1. Zur Rolle der
Bundesländer bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
Der landespolitischen Ebene kommt im Kontext einer Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements ein wichtige Rolle zu. Die Bundesländer können Anstöße und Entwicklungen sowohl aus den Kommunen als auch von der Bundesebene aufgreifen, bündeln und in übergreifende landesbezogene Förderkonzeptionen und -strategien integrieren. Darüber hinaus können sie aber auch selbst initiativ tätig werden und auf der Grundlage länderspezifischer Ausgangsbedingungen, Traditionen und Zugangsweisen eigene Handlungsansätze und -instrumente entwickeln und erproben. Zu diesem Zweck steht ihnen eine breite Palette von Steuerungsmitteln und Instrumentarien zur Verfügung. Sie können – im Rahmen ihrer ausschließlichen bzw. im Kontext der "konkurrierenden Gesetzgebung" – durch spezifische Rechtssetzung und Anwendung (in Form vom Landesgesetzen, Erlassen, Richtlinien etc.) den rechtlichen Rahmen bürgerschaftlichen Engagements gestalten, finanzielle Zuwendungen in Form von institutioneller Förderung, Projektförderung und Modellprogrammen bereitstellen. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Informationskampagnen und Aufrufe können sie das Wissen über unterschiedliche Formen bürgerschaftlichen Engagements verbreitern und zur Entwicklung eines engagementfreundlichen Klimas beitragen sowie durch unterschiedliche Formen der Ehrung und Würdigung einen Beitrag zur öffentlichen Anerkennung dieses Engagements leisten. Die Entwicklung einer Anerkennungskultur und die Bereitstellung von Angeboten zur Qualifizierung kann von Seiten der Länder wichtige Unterstützung erfahren. Nicht zuletzt kann durch die Vergabe von wissenschaftlichen Gutachten und Studien der Wissensstand über die vorfindlichen Formen und Varianten bürgerschaftlichen Engagements verbessert, Handlungsbedarf herausgearbeitet und der mögliche Wirkungsgrad eingesetzter Instrumente und Einrichtungen im Rahmen von Evaluationsstudien überprüft werden. Der erhebliche Spielraum bei der Nutzung von Instrumenten und Strategien der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements durch die Länder hat zu einer Vielfalt von Ansatzpunkten, Förderwegen und Strategien und damit zur Entstehung eines breiten Spektrums länderspezifischer Förderprofile bürgerschaftlichen Engagements beigetragen.
In den folgenden Ausführungen geht es darum, den Stand der Diskussion und Umsetzung von Förderpolitiken im Kontext des bürgerschaftlichen Engagements auf Länderebene zu umreißen und mögliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Dabei ist es in dem hier gebotenen Rahmen nicht möglich, in gleicher Intensität auf alle 16 Bundesländer einzugehen (vgl. für einen Überblick Enquete-Kommission 2002, S. 350 ff). Die Argumentation muss sich auf einige, besonders signifikante Beispiele länderspezifischer Förderpraktiken beschränken und anhand einzelner Fördersektoren und -instrumente spezielle Probleme und Chancen einer Förderung der bürgerschaftlichen Engagements durch die Länder herausarbeiten. Zu diesem Zweck soll die Vielfalt möglicher Förderwege anhand einiger ausgewählter Länderbeispiele verdeutlicht, eine übergreifende Typologie von Länderpolitiken vorgestellt sowie schließlich ausgewählte Themen und Bereiche der Förderung bürgerschaftlichen Engagements diskutiert werden.
2. Länderprofile der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements – einige Beispiele
Im Folgenden sollen Stand und unterschiedliche Zugangswege und Profile einer Politik der Engagementförderung auf Länderebene anhand einiger Beispiele skizziert werden. Eine nähere Betrachtung des Diskussions- und Entwicklungsstandes der Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf Länderebene zeigt, dass in dieser Hinsicht eine stark ausgeprägte Vielfalt zu beobachten ist. Dies spricht dafür, dass sich die Förderung bürgerschaftlichen Engagements auf Landesebene bislang noch nicht als ein etabliertes und fest umrissenes politisches Handlungsfeld mit identifizierbaren Gegenstand, Instrumenten, Institutionen und Strategien entwickelt hat. Vielmehr befinden sich die meisten Bundesländer weitgehend noch in einer Phase des "Konzipierens und Experimentierens", in der zwar sehr viel in Bewegung ist, in der aber der weitere Entwicklungspfad noch keineswegs sicher absehbar ist. Von der Phase der "Konsolidierung" und "Normalisierung" sind diese Länder noch mehr oder weniger weit entfernt. Allerdings ist festzuhalten, dass sich seit etwa 3 bis 5 Jahren in nahezu allen Bundesländern eine zunehmende Intensität der Beschäftigung mit dem Thema Ehrenamt/ Bürgerschaftliches Engagement und in den meisten Ländern insbesondere in den letzen 2 bis 3 Jahren eine wachsende Beschleunigung in der Entwicklung von Maßnahmen, Instrumenten und Institutionen beobachten lässt. In diesem Zusammenhang hat insbesondere das von den Vereinten Nationen ausgerufene "Internationale Jahr der Freiwilligen" (IJF) 2001 in nahezu allen Bundesländern erhebliche Anschub- und Beschleunigungswirkungen entfaltet und zu einer Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen beigetragen.
Bürgerschaftliches Engagement wurde in der Vergangenheit überwiegend in den klassischen Bereichen Sport, Unfall- und Rettungswesen, Justiz, Kultur, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit sowie Familien gefördert. Diese Förderung erfolgte traditionell weitgehend parallel und unverbunden und verstand sich nicht ausdrücklich als Engagementpolitik. Den staatlichen Institutionen wurde eine zurückhaltende, mittelbare Rolle zugeschrieben: Während die Gewinnung, Pflege, Qualifizierung und Anerkennung von ehrenamtlich Engagierten den freien Vereinigungen (Vereine, Verbände und gesellschaftliche Organisationen) zugewiesen wurde, beschränkte sich die öffentliche Hand auf die indirekte Förderung dieses Engagements durch eine Förderung und Unterstützung gesellschaftlicher Organisationen in Gestalt von Jugendverbänden, Sportvereinen, Kulturinitiativen und Wohlfahrtsverbänden etc.. Damit lässt sich die bisherige Förderpraxis bürgerschaftlichen Engagements als im hohem Maße fragmentiert, ressortbezogen und zurückhaltend-mittelbar charakterisieren; im Wesentlichen wurden in diesem Rahmen traditionelle Formen des ehrenamtlichen Engagements, zum Beispiel in Wohlfahrts- und Sportverbänden, aber auch in Kultur- und Rettungswesen gefördert.
Von dieser Ausgangslage hat sich die überwiegende Mehrheit der Länder angesichts der wachsenden politischen Sichtbarkeit und Relevanz des Themas des bürgerschaftlichen Engagements mehr oder weniger weit entfernt. Inzwischen lassen sich in allen Bundesländern intensive Bemühungen erkennen, den Gegenstandsbereich der Engagementpolitik genauer zu umreißen, das Arsenal an Instrumenten und Maßnahmen der Förderung und Unterstützung weiterzuentwickeln und neue Schwerpunkte, Themen und Zielgruppen einer Engagementpolitik zu identifizieren. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Bundesländern allerdings zum Teil erheblich
Der folgende knappe Überblick über Stand und Schwerpunkte der Engagementpolitik in ausgewählten Bundesländern soll die Vielfalt, Unterschiedlichkeit und Ungleichzeitigkeit dieser Bemühungen kenntlich machen.
Im Zuge dieser Förderpolitik entstand ein komplexes Geflecht von Netzwerken und Bündnissen, mit dessen Hilfe alle wichtigen landespolitischen Akteure in die BE-Politik einbezogen wurden. Hierzu gehört die Arbeitsgemeinschaft Seniorengenossenschaften/Bürgerschaftliches Engagement (ARBES) als ein selbstorganisiertes Netzwerk der Einzelinitiativen, die Arbeitsgemeinschaft Förderung Bürgerschaftliches Engagements (AG/ BE) als institutionalisierter Ausdruck der engen Kooperation zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Land sowie die "Geschäftsstelle Bürgerschaftliches Engagement" im Sozialministerium, von der aus die ressortübergreifenden Vernetzungsstrategien initiiert wurden. Neben diesem Entwicklungsstrang existiert eine Engagementförderung durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport, die inzwischen auch zur Institutionalisierung eines Landesbüros Ehrenamt geführt hat. Hier ist auch ein Landesforum angesiedelt, in dem alle für das Ehrenamt wichtigen Gruppierungen vertreten sind. Die landespolitische Verankerung der Engagement-Förderpolitik kommt darin zum Ausdruck, das in der Koalitionsvereinbarung von 2001 die Schaffung von "Börsen für Bürgerarbeit" angekündigt und zugleich ein Staatssekretär im Kultusministerium zum Landesbeauftragten für das Ehrenamt berufen worden ist. Mit dieser Entwicklungsgeschichte nimmt Baden-Württemberg auf dem Gebiet der Engagementförderung eine Spitzen- und für viele andere Bundesländer mehr oder weniger explizit auch eine Vorbildposition ein.
Besonders hervorhebenswert ist
auch die Förderung von Programmen der Dorfentwicklung in der Zuständigkeit des
Landwirtschaftsministeriums. Ähnlich wie bei dem Bundesprogramm "Die soziale
Stadt" und dem NRW Landesprogramm "Stadtteile mit besonderem
Erneuerungsbedarf" geht es auch hier vornehmlich darum, querschnitts- und
konsensorientierte Entwicklungsprozesse dörflicher Entwicklung im Dialog
zwischen Kommune, Bürgern und Fachleuten zu organisieren. In diesen Projekten
werden die Bürgerinnen und Bürger von vornherein "dialogisch" einbezogen und
damit das bürgerschaftliche Engagement zum konstitutiven Bestandteil dieser
umfassenden Planungsprozesse erhoben.
Um die kommunale Ebene und gesellschaftliche Organisationen bei der Entwicklung engagementfördernder Projekte und Initiativen zu unterstützen, wird auch in NRW gegenwärtig eine landesweite Anlauf- und Koordinationsstelle unter dem Namen "Netzwerkstelle" aufgebaut. Diese Stelle ist im Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit angesiedelt und soll Initiativ- und Bündelungsfunktionen im BE-Förderbereich erfüllen.
Obwohl der Schwerpunkt der Engagementförderung quantitativ zweifellos im Sozialbereich liegt, fällt insbesondere der innovative Charakter der Engagementförderung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) auf. Hier wurde mit dem Landesprogramm "Initiative ergreifen" ein innovativer Ansatz entwickelt, wonach Initiativen unterstützt werden, die ihr bürgerschaftliches Engagement mit sozialen, kulturellen, nachbarschaftlichen und städtebaulichen Anliegen verbinden. Zur Beratung wurde vom Land ein Büro mit dem Namen "!startklar" eingerichtet, mit dessen Hilfe eine Vernetzung relevanter Akteure in den genannten Bereichen angestrebt wird. Darüber hinaus wird das bürgerschaftliche Engagement vor allem im Rahmen des Programms "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" sowie im Kontext von Programmen zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ressortübergreifend gefördert. Insbesondere das Programm "Stadtteile mit besonderen Erneuerungsbedarf" weist einen hohen innovativen Charakter auf, da hier eine ressortübergreifende Strategie der Mobilisierung von Akteuren systematisch mit der Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern verknüpft wird. Hier wird also bürgerschaftliches Engagement zu einer zentralen Ressource der Bearbeitung und Bewältigung von Problemen sozialräumlicher Segregation und wirtschaftlichen Niedergangs erhoben.
In Nordrhein-Westfalen werden
die skizzierten und darüber hinausgehenden Ansätze zu einer Politik der
Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements weitgehend noch auf
Ressortebene entwickelt und realisiert. Ressortübergreifende Koordinations-
und Vernetzungsaktivitäten stehen dagegen erst am Anfang. Dennoch gibt es auch
hier erste Formen der Vernetzung, wie z. B. die Arbeitsgruppe
"Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe", in der alle großen
Wohlfahrtsverbände Nordrhein-Westfalens vertreten sind. Auch die
Programmstruktur und die Förderinstrumente weisen in Nordrhein-Westfalen noch
ein relativ konventionelles Muster auf: Es überwiegt die Förderung nach dem
Modell der befristeten Projektförderung, während innovative, flexible und auf
Vernetzung zielende Strategien nur in ausgewählten Bereichen (z. B. im
Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und
Sport) erkennbar sind.
3. Typologie der Länderpolitiken zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Die Übersicht der einzelnen Förderansätze, Schwerpunkte und Instrumente im Bereich bürgerschaftlichen Engagements zeigt, dass in den einzelnen Bundesländern eine breite Palette unterschiedlichster Maßnahmen, Programme, Strategien, Instrumente und Einrichtungen entwickelt und realisiert worden ist. Im Hinblick auf die Zielgruppen, politischen Ressorts, in denen sich auffällige bzw. schwerpunktmäßige oder innovative Entwicklungen herausbilden und die eingesetzten Instrumente und Maßnahmen ergeben sich zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil erhebliche Differenzen. Für eine Systematisierung dieser disparaten Entwicklungen ist es hilfreich, eine Typologie länderspezifischer Förderstrategien zu entwickeln. In dieser Hinsicht lässt sich idealtypisch ein fragmentierter, ein symbolisch-diskursiver und ein integrierter Typ identifizieren (vgl. Schmid/Otto 2001: 79f).
Der "fragmentierte" Typ stellt bislang den politisch-administrativen Normalzustand in den meisten Ländern dar. Eine Mehrzahl von Ministerien legt relativ eigenständig und unkoordiniert Programme und Maßnahmen der Engagementförderung für unterschiedliche Zielgruppen und Förderbereiche auf. Eine gemeinsame übergreifende Strategie der Förderung des bürgerschaftlichen Engagement existiert (noch) nicht und die landespolitische Relevanz des Themas rangiert allenfalls auf einer mittleren Ebene. Die einzelnen politisch-administrativen Ressorts pflegen durchaus Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppen, Initiativen, Vereinen und Verbänden, konzentrieren sich aber auf entsprechende Gesprächspartner aus dem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich. Wie bereits die beispielhaften Skizzen von Länderprofilen in der Förderung bürgerschaftlichen Engagements deutlich gemacht haben, befindet sich die überwiegende Mehrzahl der Länder – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – in mehr oder weniger großer Nähe zu diesem Idealtypus. Allerdings ist es inzwischen einigen Bundesländern gelungen, durch die Bildung koordinierender Instanzen und die Entwicklung von Netzwerken den Status ausschließlich fragmentierter Politik zu überwinden.
Der zweite – "symbolisch-diskursive" Typ bezieht sich auf eine Realität der Engagementförderung, bei der eine durchaus intensive Diskussion und politische Thematisierung der Engagementförderpolitik mit vergleichsweise geringen Aktivitäten der Umsetzung und Ressourcenausstattung verbunden ist. Dem Thema Engagement und Engagementförderung wird hier durchaus eine hohe symbolisch-kommunikative Bedeutung zugemessen (Öffentlichkeitsarbeit, Ehrungen und Veranstaltungen etc.), allerdings folgen die konkreten Einzelaktivitäten in der Regel dem Muster des fragmentierten Typs und sind daher in den Einzelressorts verankert. Diesem Typ entsprechen graduell vor allem diejenigen Länder, die im wesentlichen erst im Vorfeld der Vorbereitung des Internationalen Jahres der Freiwilligen mit der Thematisierung und Politisierung einer Politik der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements begonnen haben und aus diesem Grunde erst am Anfang der Entwicklung von Maßnahmen, Programmen und Instrumenten sind. Unter zeitlich-dynamischen Aspekt impliziert dieses Politikmuster auch eine Hoffnung: Es ist nämlich anzunehmen, dass der Phase einer verstärkten Thematisierung zumeist auch eine Phase der Umsetzung und Bündelung von Aktivitäten – hier der Engagementförderung – folgen wird.
Der dritte – "integrierte" – Typ ist durch eine systematische Bündelung und Integration von Einzelmaßnahmen und Instrumenten zu einer umfassenden Gesamtstrategie auf der Ebene des Landes gekennzeichnet. Das Thema der Förderung bürgerschaftlichen Engagements hat bei diesem Typ eine vergleichsweise hohe landespolitische Bedeutung und wird auch entsprechend finanziell durch eine angemessene Einordnung in die Haushaltsprioritäten abgesichert. Zentrale Koordinationsstellen wie Interministerielle Arbeitsgruppen und entsprechende Funktionsstellen in der Staatskanzlei üben Initiierungs- und Koordinationsfunktionen aus und es wird eine Förderprogrammatik entwickelt, die ressortübergreifende Ziele, Förderinstrumente und Strategien umfasst. Das politische Handlungsfeld der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist hier durch ein dichtes ressortübergreifendes Interaktions- und Kooperationsnetzwerk zwischen Politik und Verwaltung einerseits und gesellschaftlichen Organisationen und Akteuren andererseits gekennzeichnet. Die Politik der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wird parteiübergreifend als Daueraufgabe anerkannt und löst sich deshalb im Grundsatz tendenziell von kurzfristigen Einflüssen wie Regierungswechseln, Themenkonjunkturen und äußeren Handlungsanlässen. Es ist leicht zu erkennen, dass diesem Idealtypus zur Zeit noch kein Bundesland vollständig entsprechen kann. Das Land Baden-Württemberg hat sich allerdings in seiner bisherigen über 10-jährigen Entwicklungsgeschichte einer Politik der Förderung des Engagements diesem Typus am weitesten angenähert. Es ist allerdings zu beobachten, dass auch einige andere Länder angesichts eines hohen Tempos der Entwicklung und Erprobung von Engagementförderpolitiken diesem Typus durchaus näher kommen.
4. Entwicklungsperspektiven und Probleme der Engagementförderung auf Länderebene
Sowohl der Blick auf die vorhandenen Ansätze und Erfahrungen mit einer Politik der Förderung bürgerschaftlichen Engagements als auch die Identifizierung von drei unterschiedlichen Typen einer länderspezifischen Förderstrategie zeigen, dass es im Feld der Engagementförderpolitik offensichtlich auch auf der Ebene der Länder keinen "Königsweg" gibt. Hier – wie in vielen anderen politischen Themenbereichen auch – zeigt sich erneut, dass viele Wege nach Rom führen. Unterschiedliche länderspezifische Ausgangsbedingungen und Traditionen sowie politisch-institutionelle Konstellationen führen zu verschiedenartigen Schwerpunktsetzungen, Programmen und Maßnahmen. Diese Unterschiedlichkeit ist Ausdruck regionalspezifischer Besonderheiten und deshalb auch Ausdruck eines lebendigen Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Vielfalt ist kein Defizit oder eine Hypothek sondern vielmehr eine Ressource politischer Strategiebildung. Abgesehen davon ist – wie gezeigt – die Heterogenität und Ungleichzeitigkeit der Schwerpunktsetzungen und Maßnahmen Ausdruck des relativ neuartigen Charakters einer länderspezifischen Politik zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements: Engagementförderpolitik ist ein politisch junges Handlungsfeld und ist daher naturgemäß durch erste Experimente und die Suche nach geeigneten Wegen und Zugangsweisen gekennzeichnet.
Jenseits der Vielfalt und Unterschiedlichkeit länderspezifischer Förderwege gibt es allerdings einen Bestand an Grundsatz- und Querschnittsfragen, mit denen sich alle Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Förderpolitiken beschäftigen und Lösungen finden müssen. Im Folgenden geht es darum, eine ausgewählte Anzahl solcher Querschnittsfragen und Probleme zu benennen sowie erste Ansätze der Entwicklung und Lösung aufzuzeigen. Dabei geht es keineswegs darum, einen "Königsweg" der Förderpolitik auf Landesebene zu formulieren. Eine vollständige oder auch nur annähernde Angleichung länderspezifischer Strategien und Politiken der Engagementförderung wird es ebenso wie etwa im Kultur- und Bildungsbereich auch in Zukunft nicht geben. Es geht vielmehr darum, einige Grundfragen und Entscheidungsprobleme offenzulegen, mit denen sich länderspezifische Förderpolitiken in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach auch weiter beschäftigen und Lösungen finden müssen.
4.1 Mögliche Beiträge der Länder zur Förderung einer Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement
Nahezu alle Bundesländer beteiligen sich inzwischen – allerdings in unterschiedlichem Maße – an der Förderung von Infrastruktureinrichtungen wie Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftszentren etc.. Diese Förderung kann unterschiedliche Formen annehmen und kann von der Aufbau- und Entwicklungsberatung durch Landesagenturen über die Vermittlung übergreifender finanzieller Fördertöpfe bis hin zur Landesförderung durch Anschub- und Projektfinanzierung, Mitfinanzierung etc. reichen. Dabei werden nicht ausschließlich lokale Infrastruktureinrichtungen gefördert, sondern oft auch landesweite Koordinationsstellen solcher örtlicher Infrastruktureinrichtungen durch Landesagenturen wie etwa "KOSKON" in NRW oder die Landesehrenamtsagentur in Hessen. Seit den frühen 1980er Jahren haben sich – in zeitlicher Abfolge – mit den Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros und Freiwilligenbörsen bzw. –agenturen unterschiedliche Säulen einer infrastrukturellen Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements entwickelt und verbreitet. Diese Entwicklungen, die überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene begonnen hatten, sind durch Bundesmodellprogramme aufgegriffen und in ihrer Wirkung stabilisiert worden. Dies gilt zumindest für die Selbsthilfekontaktstellen und die Seniorenbüros. Betrachtet man diese Entwicklungsgeschichte aus heutiger Sicht aus der Perspektive der Bundesländer, so ergeben sich einige politisch-strategische Folgeprobleme und Entscheidungsfragen.
Auf der einen Seite wird in der Fachdebatte wiederholt unter Verweis auf empirische Untersuchungen darauf hingewiesen, dass örtliche und regionale Infrastruktureinrichtungen von erheblicher Bedeutung für die Beförderung des freiwilligen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern sein können. In Kommunen und Landkreisen, in denen Selbsthilfekontaktstellen eingerichtet worden sind, stieg die Anzahl der registrierten Selbsthilfegruppen regelmäßig an und auch die positiven Auswirkungen von Seniorenbüros auf das freiwillige Engagement der hier angesprochenen Zielgruppe sind empirisch einigermaßen solide belegt (vgl. Braun/ Kettler/ Becker 1996 sowie Braun/ Bischoff 1999). Für Freiwilligenzentren und –agenturen, die überwiegend nach 1997 gegründet wurden, liegen entsprechende Begleitforschungsstudien zwar noch nicht vor, aber erste Modellprojekte belegen ähnliche positive Wirkungen auch dieser Einrichtungen zur Engagementförderung (vgl. Baldas u.a. 2001). Trotz solcher positiven Wirkungen der unterschiedlichen Formen von Infrastruktureinrichtungen kann deren Finanzierung gerade für die kommenden Jahre als keineswegs gesichert gelten. Angesichts der dramatisch verschlechterten Finanzsituation der kommunalen Gebietskörperschaften und der ebenfalls schwierigen Haushaltslage auf den übrigen Ebenen des politisch-administrativen Systems ist zu befürchten, dass sich die ohnehin schon bestehenden finanziellen Ungewissheiten und Risiken in dieser Hinsicht eher verstärken werden.
Dabei ist die Situation für die Freiwilligenagenturen als vergleichsweise besonders prekär einzuschätzen. Diese Einrichtungen haben sich – im Gegensatz zu den Selbsthilfekontaktstellen und den Seniorenbüros – vor allem in einer Phase herausgebildet, in der die Finanzkrise öffentlicher Haushalte bereits spürbar wurde. Dies führt dazu, dass nach einer bundesweiten Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) vom Herbst 2001 die meisten Freiwilligenagenturen keine gesicherte Finanzierungsgrundlage über das laufende Haushaltsjahr hinaus aufweisen und einer Vielzahl von Neugründungen eine ebenso hohe Anzahl von Schließungen dieser zumeist jungen Einrichtungen gegenüberstehen (vgl. Ebert u.a. 2002). Es ist davon auszugehen, dass die hier insbesondere für die Freiwilligenagenturen festzustellen Finanzierungsrisiken in Zukunft auch für die anderen Infrastruktureinrichtungen relevant werden könnten.
Darüber hinaus ist in konzeptionell-fachlicher Hinsicht zu klären, ob es unter Umständen zu einer Integration und Bündelung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche der einzelnen Infrastruktureinrichtungen auf örtlicher Ebene kommen kann. Dies setzt allerdings die Klärung der Frage voraus, welche Aufgabenprofile die einzelnen Infrastruktureinrichtungen entwickelt haben und unter welchen Umständen Überschneidungen und Kooperationsmöglichkeiten bestehen. In der aktuellen Fachdiskussion bestehen hierzu kontroverse Vorstellungen. Während insbesondere das ISAB-Institut in Köln dafür plädiert, die unterschiedlichen Typen von Infrastruktureinrichtungen zu einem integrierten Einrichtungstypus mit dem Namen "Büros für freiwilliges Engagement und Selbsthilfe" zusammenzuführen (vgl. Braun/ Bischoff/ Gensicke 2001), plädieren die Fachverbände der einzelnen Infrastruktursäulen eher für selbständige Lösungen unter Beibehaltung des jeweiligen spezifischen Aufgaben- und Leistungsprofils.
Angesichts dieser Sachlage ist unter Beteiligung der Länder insbesondere zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die einzelnen Infrastruktureinrichtungen vor Ort parallel angeboten – und damit auch gefördert werden sollen, bzw. unter welchen Bedingungen die unterschiedlichen Infrastruktureinrichtungen zu einem erweiterten Einrichtungstyp zusammengefasst und damit in integrierter Form gefördert werden sollen. Konzeptionell-fachliche Fragen sind hier natürlich mit Finanzierungsfragen eng verbunden. Die überwiegende Mehrheit der Kommunen ist bereits jetzt – und in Zukunft eher noch verstärkt – damit überfordert, infrastrukturelle Einrichtungen und Angebote zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements allein zu finanzieren. Aus diesem Grunde haben sich bereits in der Vergangenheit diverse Formen und Wege der Mischfinanzierung dieser unterschiedlichen Typen von Infrastruktureinrichtungen herausgebildet, an denen Kommunen, einzelne Länder, weitere Institutionen (wie etwa Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen etc.) und – soweit Bundesprogramme existierten – auch der Bund beteiligt waren. Sowohl der Bund als auch die Länder haben in diesem Zusammenhang zumeist die Form der Anschub- oder Modellförderung gewählt. So bestehen etwa in einigen Bundesländern Programme der Anschubfinanzierung von "Ehrenamtsbörsen" oder "Anlaufstellen", während andere Länder – wie etwa NRW – eine befristete Modellförderung für Freiwilligenagenturen aufgelegt haben (in NRW für Einrichtungen dieser Art im Seniorenbereich, das Programm ist inzwischen ausgelaufen). Dies hat allerdings inzwischen dazu geführt, dass vor allem die neu entstandenen Freiwilligenagenturen nach dem Auslaufen solcher Modellfördermaßnahmen ihre finanzielle Absicherung verlieren und deshalb in vielen Fällen ihre Arbeit einstellen müssen.
Es ist deshalb eine dringliche Frage zu klären, in welcher Form und in welchem Ausmaß die Bundesländer an der Finanzierung dieser Infrastruktureinrichtungen langfristig beteiligt werden könnten. Wenn man davon ausgeht, dass Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros und Freiwilligenagenturen – selbst bei der Akquisition weiterer Fördermittel – zumindest partiell auf öffentliche Förderung angewiesen sein werden, dann wird wohl kein Weg an der Realisierung von Anteilsfinanzierungsmodellen vorbeiführen, um die mittelfristigen Existenzgrundlagen für diese Typen von Fördereinrichtungen des bürgerschaftlichen Engagements zu sichern.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Aufgaben- und Leistungsprofile für die einzelnen Säulen der Infrastruktur zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements keineswegs in gleicher Weise geklärt sind. Während das Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil für Selbsthilfekontaktstellen und Seniorenbüros – nicht zuletzt wegen der konzeptionellen Arbeiten im Rahmen der Bundesmodellprogramme – als weitgehend definiert gelten kann, gibt es im Hinblick auf den relativ jungen Einrichtungstyp der Freiwilligenagenturen bzw. –zentren in dieser Hinsicht noch Unsicherheiten. Während manche dieser Einrichtungen als reine Vermittlungsbörsen fungieren, verstehen sich andere Freiwilligenagenturen immer weniger als Vermittlungsagenturen und immer mehr als "Entwicklungsagenturen". Dies bedeutet, dass sie neben der reinen Vermittlung von engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern an Organisationen und Vereine ein breites Spektrum weiterer Aufgaben wie etwa Vernetzungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung von Organisationen hinsichtlich des Einsatzes von engagierten Bürgerinnen und Bürgern etc. realisieren. Auch hier zeigt sich erneut, dass konzeptionell-fachliche Fragen keineswegs vollständig geklärt sind und dass weitere Evaluationsstudien über die Wirkungen unterschiedlicher Einrichtungstypen fehlen.
Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern ist dadurch gekennzeichnet, dass immer weitere Zielgruppen und Fördergegenstände in die Politik der Förderung bürgerschaftlichen Engagements einbezogen werden und damit eine Erweiterung der Definition des Fördergegenstandes erfolgt. Diese Entwicklung zeigt sich in der Ergänzung und Erweiterung herkömmlicher Zuständigkeiten und Themenbereiche wie soziale Dienste, Sport, Rettungswesen, Feuerwehr, Kultur und kommunaler Ehrenämter durch die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Schule und Bildung, Stadtentwicklung sowie Verwaltungsmodernisierung etc.. In dieser Entwicklung kommt deutlich zum Ausdruck, dass eine Politik der Förderung bürgerschaftlichen Engagements sowohl in den einzelnen Fachressorts verankert sein muss, als auch eine Querschnittsaufgabe darstellt. Hieraus resultieren erhebliche Strategiebildungsprobleme gerade auch auf landespolitischer Ebene: Hieraus folgt nämlich zum einen die Handlungsaufforderung, den Gesichtspunkt der Förderung bürgerschaftlichen Engagements in den einzelnen Ressorts nachhaltig zu verankern. Angesichts der besonderen ressortspezifischen Rahmenbedingungen, Akteurskonstellationen und Sichtweisen ist es nur innerhalb der Ressortgrenzen möglich, wirksame Förderstrategien zu entwickeln. Die Ausdrucksformen und Förderbedingungen des Engagements stellen sich z.B. im Bereich von Kinder- und Jugendpolitik anders dar als z.B. im Rettungswesen, im Bereich der Stadt- und Wohnumfelderneuerung oder der Gesundheitspolitik. Im Folgenden sollen einige innovative Ansätze und Projekte der BE-Förderung vorgestellt werden, um die Vielfalt und Unterschiedlichkeit ressortbezogener Vorgehensweisen und Maßnahmen zu verdeutlichen.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
In der Folge der UN-Kinderrechtskonvention von 1982 hatte sich bereits seit den späten 80er Jahren in vielen Bundesländern eine Politik der Öffnung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf örtlicher und regionaler Ebene – z.B. in Form von Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendforen, Kinderbüros sowie projektbezogene Partizipationsformen bei Spielplatzgestaltungen, Wohnumfeldgestaltungen etc. entwickelt. Dieser Bereich ressortbezogener Aktivitäten und Projekte wird in den letzten Jahren zunehmend in das Thema der BE-Förderpolitik einbezogen. So hatte das Land Schleswig-Holstein bereits sehr früh in dieser Hinsicht die Initiative ergriffen und Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Kampagne "Schleswig-Holstein – ein Land für Kinder" gefördert. In diesem Rahmen wurde auch die Kommunalverfassung geändert, um Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche zu stärken. Diese Tradition wird insofern fortgesetzt, als auch heute noch im Zuständigkeitsbereich des Jugendministeriums eine "Demokratiekampagne" durchgeführt wird. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Schleswig-Holstein, in die 8 Bereiche einbezogen sind, stellen Bürgergesellschaft und Partizipation zwei wichtige Schwerpunkte dar. In diesem Rahmen findet auch eine enge Abstimmung zwischen den Aktivitäten der Landesinitiative Bürgergesellschaft in Schleswig-Holstein und den entsprechenden Stellen des Jugendministeriums hinsichtlich der Partizipation von Kindern und Jugendlichen statt. Ähnliche Initiativen sind auch in Niedersachsen ("Niedersachsen – ein Land für Kinder") und Rheinland-Pfalz zu beobachten.
Seniorenpolitik sowie intergenerationelle Projekte
Zwischen der Seniorenpolitik und der Politik zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gibt es ebenfalls seit längerer Zeit enge Verbindungen. Die immer frühere "Entpflichtung" älterer Menschen von Erwerbsarbeit und die Diskussionen um eine Neuprofilierung von Leitbildern des Älterwerdens – etwa im Konzept des "produktiven Alters" – haben zu vielfältigen Bemühungen geführt, Seniorinnen und Senioren für das bürgerschaftliche Engagement zu gewinnen. Der Innovationscharakter entsprechender Maßnahmen und Initiativen variiert allerdings durchaus beträchtlich. Die Spannbreite reicht von rein versorgungspolitisch motivierten Bemühungen, das Ehrenamt in der ambulanten Pflege zu verstärken, bis hin zu übergreifenden Konzepten einer Mobilisierung von Seniorinnen und Senioren für einen neuen aktiven Lebensstil. Das bekannteste Best-Practice-Beispiel in diesem Sektor ist sicherlich das Projekt Seniorengenossenschaften in Baden-Württemberg. In diesem Projekt ging es bereits zu Beginn der 90er Jahre darum, genossenschaftliche Formen der gegenseitigen Unterstützung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Senioren aufzubauen und nicht zuletzt auch die intergenerationelle Solidarität zu fördern. Solche Kooperationsformen "zwischen Jung und Alt" sind dann im Verlaufe der 90er Jahre auch in anderen Bundesländern initiiert und umgesetzt worden.
Etwas anders motiviert war die Aktion "55plus" im Bundesland Sachsen. Das Ausgangsproblem für diese Fördermaßnahme war die massenhafte Ausgliederung von älteren Menschen ab 55 aus dem Arbeitsprozess im Zuge des Umbaus der Wirtschaft nach der Wende. Ziel der Aktion "55plus", die inzwischen ausgelaufen ist, war es, durch eine monatliche Aufwandsentschädigung die Zielgruppe der Bürgerinnen und Bürger im Alter von 55 Jahren bis 60 Jahren im ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen. Antragsberechtigt waren Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitslose und Empfänger von betrieblichen Vorruhestandsgeldern. Gefördert wurden nebenberuflich Tätigkeiten im Umfang von 8 bis 15 Stunden wöchentlich in unterschiedlichen Sozialprojekten. Die monatliche Aufwandsentschädigung, die zu Beginn 250 DM und später dann 150 DM betrug, wurde über die Spitzenverbände und örtlichen Sozialorganisationen und Gemeinden und Gemeindeverbänden mit weniger als 2000 Einwohnern ausgezahlt.
Weniger bekannt ist sicherlich, dass es vergleichbare Programme auch in Thüringen und Brandenburg gibt bzw. gegeben hat. So legte die neue CDU-Regierung etwa im Jahr 2000 in Thüringen ein mit 4 Mio. DM ausgestattetes Förderprogramm "Aktion Ehrenamt – 50-plus" auf. Dieses Programm soll ältere arbeitslose Menschen ab 50 Jahren bis zum Rentenalter motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren. Gefördert werden freiwillige Aktivitäten von mindestens 10 Stunden im Monat mit einer Aufwandsentschädigung von 100 DM und eine Tätigkeit von mehr als 20 Stunden mit einer Aufwandsentschädigung von 200 DM monatlich. Förderfähig ist das gesamte Spektrum praktischer Sozialer Arbeit, aber auch Umwelterziehung und Feuerwehr (vgl. Engemann/ Maas 2003). Die Sozialorganisationen in Thüringen äußern erhebliche Kritik an diesem Programm, da sie in der Verkopplung von finanzieller Honorierung und Mindeststundenzahl eine verkappte Form der "Bezahlung" sehen und befürchten, dass die Einschränkung auf bestimmte Alters- und Statusgruppen (50 bis zur Rente und arbeitslos) zwei Klassen von Ehrenamtlichen schaffe. In Brandenburg gab es seit dem Jahr 1995 das Förderprogramm "55aufwärts", in dessen Rahmen mit einem jährlichen Mittelvolumen in Höhe von 3 Mio. DM 55- bis 60-jährige Vorruheständler für ein Ehrenamt im sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und Bildungssektor sowie als Übungsleiter im Sport gefördert wurden. Dieses Programm, dass auch für Personen über 60 Jahre geöffnet wurde, ist im Jahre 2001 ausgelaufen. Im Rahmen dieses Programms wurden über die gesamte Laufzeit insgesamt 24 Mio. DM dafür verwendet, eine pauschalierte Aufwandsentschädigung von zunächst 200 DM, später denn 100 DM pro Monat und Person an ehrenamtlich tätige ältere Menschen auszuzahlen (vgl. Kunz 2003).
4.3 Ressortübergreifende Koordination und die Entwicklung übergreifender Gesamtstrategien
Die skizzierten Beispiele belegen die besondere Bedeutung bereichsspezifischer Strategien und Instrumente zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verankerung dieses relativ neuen und innovativen politischen Querschnittsthemas in den Sichtweisen und Strategien politikfeldspezifischer Konzepte, Akteure, Institutionen und Handlungsstrategien. Solche ressortspezifischen Strategien und Maßnahmen machen allerdings die Notwendigkeit einer integrativen Perspektive und gesamtstrategischer Ziele und Instrumente einer ressortübergreifenden Förderung bürgerschaftlichen Engagements keineswegs gegenstandslos. Denn ohne Koordination und Kooperation der Aktivitäten in den Einzelressorts und ohne die Entwicklung übergreifender Ziele und Handlungsperspektiven würde die Förderpolitik auf dem Niveau fragmentierter Teilstrategien stehen bleiben. Für die länderpolitische Ebene ergibt sich hieraus das Erfordernis, sowohl die ressortspezifischen Ziele, Programme und Instrumente einer Politik der Förderung bürgerschaftlichen Engagements zu präzisieren und weiterzuentwickeln, als auch die Anstrengungen einer ressortübergreifenden Integration und Koordination durch geeignete konzeptionelle Anstrengungen und institutionelle Vorkehrungen zu verstärken. Hierzu zählt die Interministerielle Abstimmung und der Erfahrungsaustausch durch Arbeitsgruppen und koordinierende Funktionsstellen sowie die Einrichtung von Anlauf- und Leitstellen an den Berührungspunkten mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. In diesem Sinne haben sich in vielen Bundesländern Ansätze einer Vernetzung und Kooperation auf Landesebene herausgebildet. Hierzu gehören die interministeriellen Arbeitsgruppen in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland etc., die Maßnahmen und Konzepte der einzelnen Ressorts bündeln und koordinieren, den Erfahrungsaustausch organisieren und die Kommunikation aufrecht erhalten. Darüber hinaus haben inzwischen einige Staatskanzleien entsprechende ressortübergreifende Koordinationsfunktionen im Handlungsfeld der Förderung bürgerschaftlichen Engagements übernommen. Auf der konzeptionell-programmatischen Ebene stellt sich hier die Frage nach der Abstimmung ressortspezifischer Maßnahmen und Programme und der Entwicklung einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie.
4.4 Kooperation und Vernetzung
In vielen Bundesländern haben sich inzwischen vielfältige Ansätze einer Vernetzung und Kooperation verschiedenster Akteure herausgebildet. In solchen Netzwerken können sich zunächst einmal die gesellschaftlichen Organisationen und Akteure verknüpfen, es kann sich allerdings auch um Netzwerke handeln, durch die Politik und Fachressorts mit gesellschaftlichen Akteuren zusammengebunden werden. Beispiele für solche Netzwerke größerer Reichweite sind etwa die Landesarbeitsgemeinschaft "Pro-Ehrenamt" im Saarland, das Landesnetzwerk "Bürgerschaftliches Engagement" in Baden-Württemberg, der "Niedersachsen-Ring" in Niedersachsen, das "Activoli-Netzwerk" in Hamburg sowie das Netzwerk "Freiwilliges Engagement in Mecklenburg-Vorpommern", um nur einige zu nennen. Netzwerke dieser Art zielen auf Begegnung und Austausch, auf die gemeinsame Entwicklung und Koordinierung von Aktivitäten und Strategien zur Engagementförderung in Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren. Solche Netzwerke sind Anzeichen dafür, dass sich das politische Handlungsfeld der Engagementförderung nun zunehmend auch als ressortübergreifendes Beziehungsnetz von Akteuren und Institutionen zu konsolidieren beginnt. Dabei bedienen sich viele Länder inzwischen auch der internetgestützten Form der Vernetzung wie z.B. Hessen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz etc.. Durch die Einrichtung von Internetportalen werden Informationsbörsen geschaffen und eine Integration der Informationsflüsse nach innen bewerkstelligt. Allerdings sind die Möglichkeiten des Mediums Internet bislang keineswegs ausgeschöpft; insbesondere fehlt oft eine interaktive Ausrichtung, die den Austausch von Informationen und Sichtweisen als zweiseitigen Informationskanal institutionalisiert.
Insgesamt wird deutlich, dass die Entwicklung und Umsetzung länderbezogener Gesamtstrategien für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements Schwierigkeiten aufwirft. Der ressortübergreifende Charakter solcher Gesamtstrategien steht im Spannungsverhältnis zu ressortspezifischen Sichtweisen, Interessen und Handlungsmöglichkeiten. Es kann daher nicht überraschen, dass zwar in einigen Bundesländern erhebliche Fortschritte in Richtung einer Vernetzung und des Erfahrungsaustausches zu beobachten sind, allerdings in keinem Land bislang eine integrative ressortübergreifende Gesamtstrategie für dieses Handlungsfeld entwickelt und umgesetzt worden ist.
4.5 Strategische Kooperationsbeziehungen zwischen Landes- und kommunaler Ebene
Es ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass sich das bürgerschaftliche Engagement überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene abspielt. Die Frage, auf welcher Ebene des politisch-administrativen Instanzenzuges Maßnahmen und Programme der Förderung bürgerschaftlichen Engagements angesetzt werden, ist daher eine zentralen Frage jeder BE-Förderpolitik. Konzeptionell lassen sich hier im Verhältnis zwischen Land und Kommunen zwei gegensätzliche Modelle konstruieren: Während eine Möglichkeit darin bestehen könnte, möglichst viele Ressourcen, Kompetenzen und Aktivitäten auf örtlicher und regionaler Ebene anzusiedeln, von eigenen landesweiten Aktivitäten und Maßnahmen möglichst weitgehend abzusehen und die für Engagementförderung reservierten Mittel an die kommunale Ebene pauschaliert weiterzugeben, könnte das entgegengesetzte Modell darauf hinauslaufen, möglichst viele Ressourcen, Zuständigkeiten und Aktivitäten auf die Landesebene zu konzentrieren, um damit einen möglichst hohen Koordinations- und Vereinheitlichungsgrad in der BE-Förderpolitik zu erreichen. Wie erwartet bewegen sich die tatsächlichen Förderstrategien zwischen Länderpolitik und Kommunen irgendwo im Mittelfeld zwischen diesen beiden reinen Idealtypen. So bieten viele Bundesländer Förderprogramme verschiedenster Art an, um lokale und regionale Projekte und Aktivitäten auf Antrag finanziell zu fördern. Auf der anderen Seite lässt sich in den letzten Jahren aber auch eine starke Tendenz dahingehend beobachten, die BE-Förderpolitik auf örtlicher und regionaler Ebene durch die Einrichtung von Geschäftsstellen oder Landesehrenamtsagenturen auf der Ebene der Bundesländer zu befördern. Solche Landesagenturen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Ausstattungen haben sich in Baden-Württemberg (Geschäftsstelle Bürgerengagement im Sozialministerium), Hessen (Landesehrenamtsagentur), Rheinland-Pfalz (Stabsstelle im Ministerium des Innern und für Sport), Sachsen-Anhalt (Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement an der Freiwilligenagentur Halle/ Saalkreis), Saarland (Landesarbeitsgemeinschaft Pro-Ehrenamt e.V.), Schleswig-Holstein (Landesinitiative Bürgergesellschaft), Mecklenburg-Vorpommern (Netzwerk Freiwilliges Engagement), Thüringen ("Koordinationsstelle Ehrenamt" im Sozialministerium) sowie neuerdings auch in NRW (Netzwerkstelle) gebildet. Diese Stellen und Agenturen übernehmen zumeist Aufgaben der Konzeptentwicklung, Vernetzung, Kooperation, Fortbildung und des Wissenstransfers. Im Verhältnis zur kommunalen Ebene stellen sie wichtige Initiatoren und Brücken für neue Initiativen dar. Dies gelingt, indem sie – wie dies z.B. in Hessen der Fall ist – mit eigenen Veranstaltungen (Forum bürgerschaftliches Engagement) und Fortbildungen auf die Kommunen zugehen und andererseits für Beratungsprozesse zur Verfügung stehen. In diesem Sinne verfolgt z.B. die hessische Landesehrenamtsagentur eine dezidierte Strategie der "Kommunalisierung". Indem durch Fortbildungen und Beratungsprozesse Multiplikatoren vor Ort aufgebaut und unterstützt werden, wird – so die Erwartung – die kommunale Ebene in die Lage versetzt, eigene Initiativen und Projekte zu starten und so auf der Ebene, auf der das Engagement tatsächlich stattfindet, förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
In diesem Zusammenhang könnte die Frage danach aufgeworfen werden, ob der Aufbau solcher Landesagenturen für die Förderung des Engagements unter Bedingungen knapper finanzieller Mittel zu Lasten einer direkten Förderung von BE-Politik auf kommunaler Ebene geht. Dies wäre zumindest dann der Fall, wenn eine Beteiligung der Landespolitik an der Mitfinanzierung kommunaler Infrastrukturstellen unter Verweis auf die eigene Landesagentur zur Engagementförderung abgewiesen wird. Ob es zu solchen Substitutionseffekten kommen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher zu beantworten. Die hieraus möglicherweise resultierenden Probleme und Gefahren könnten aber von vornherein minimiert werden, wenn die landespolitischen Initiativen und Programme konzeptionell strikt daran orientiert werden würden, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auf örtlicher und regionaler Ebene zu verbessern. Zumindest wäre damit konzeptionell sichergestellt, dass landespolitische Prioritäten nicht abgehoben von den Bedürfnissen und Gelegenheiten auf örtlicher Ebene entwickelt und die Anforderungen an eine BE-Förderpolitik vor Ort systematisch berücksichtigt werden würden.
5. Zur Notwendigkeit verstärkter Bemühungen um wissenschaftliche Begleitforschung und Evaluation
Programme, Maßnahmen und Instrumente der Förderung bürgerschaftlichen Engagements haben oft einen experimentellen und innovativen Charakter; über die möglichen Wirkungszusammenhänge zwischen einzelnen Merkmalen der Fördermaßnahmen und den Reaktionen im Zielfeld bestehen daher erhebliche Informationsdefizite. Darüber hinaus ist der Informationsstand über Umfang, innere Struktur und Veränderungstendenzen unterschiedlicher Formen bürgerschaftlichen Engagements auf Länderebene immer noch defizitär. Empirische Studien, sozialwissenschaftliche Begleitforschungsprojekte und der Einbezug wissenschaftlichen Sachverstands könnten daher zur Weiterentwicklung von Förderstrategien beitragen. Bislang werden Möglichkeiten der wissenschaftlichen Begleitforschung und Evaluation allerdings viel zu wenig genutzt. In einigen Ländern sind hier allerdings vermehrte Anstrengungen zu beobachten. So hat z.B. das Land Baden-Württemberg von Beginn an einen wissenschaftlichen Beirat gebildet und seit der zweiten Förderphase das Instrument der wissenschaftlichen Begleitforschung systematisch zur Evaluation der BE-Politik genutzt. Auch die BE-Förderpolitik in Niedersachsen hat sich auf wissenschaftliche Expertisen gestützt. Hierzu gehört zum einen die landesspezifische Auswertung des Freiwilligensurveys von 1999 sowie zum anderen der Forschungsbericht "Bürgerschaftliche Aufgabenkritik und Aktivierender Staat". Auch in anderen Bundesländern gibt es vereinzelt Begleitforschungsprojekte in spezifischen ressortbezogenen Programmen. So haben etwa Rheinland-Pfalz und Thüringen ebenfalls länderspezifische Auswertungen des Freiwilligensurveys 1999 durchführen lassen. Eine systematische Überprüfung der eigenen Programmpolitik im Bereich Engagementförderung findet allerdings auf Länderebene selten statt. Auch hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Institutionen und Maßnahmen der Engagementförderung liegen keine gesicherten Informationen über entsprechende Wirkungen vor. Von einem nachhaltigen und systematischen Einsatz wissenschaftlichen Sachverstands sind also weitere Impulse für eine Optimierung und Qualitätssicherung entsprechender Maßnahmen und Programme der Engagementförderung zu erwarten. Dies gilt insbesondere für Studien, die einzelne abgrenzbare Instrumente, Maßnahmen und Einrichtungen – wie z.B. spezielle Anlaufstellen und begrenzte Förderinstrumente – auf ihre Wirkungsmöglichkeiten und –grenzen hin untersuchen.