Prof. Olk/ Prof. Evers: Bürgerengagement im Sozialstaat - Randphänomen oder Kernproblem?
Adalbert
Evers/ Thomas Olk
Bürgerengagement im
Sozialstaat – Randphänomen oder Kernproblem?
I. Eine enge und eine weite
Fassung des Themas
Die
aktuelle Diskussion um das Verhältnis von Sozialstaat und bürgerschaftlichem
Engagement ist durch unterschiedliche Zugänge und Grundverständnisse geprägt.
Die Unterschiede ergeben sich wesentlich daraus, dass sich jeweils ein enges und
ein weites begrifflich-konzeptionelles Verständnis von bürgerschaftlichem
Engagement und Sozialstaat gegenüberstehen.
So
stoßen wir etwa in der Debatte um bürgerschaftliches Engagement auf eine enge
Fassung des Begriffes. In einer verengten Sicht handelt es sich bei
Bürgerengagement um eine höchst persönliche Angelegenheit des individuellen
Nahraums. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger – hier gerne mit dem
Attribut der Freiwilligkeit belegt – ist dann nichts anderes als die freiwillige
Entscheidung für eine unentgeltliche und gemeinwohlorientierte Aktivität nach
Maßgabe individueller Bedürfnisse, Wünsche und Lebensziele und ist damit so
etwas wie eine typische Ausdrucksform des individuellen Freizeitverhaltens.
Sieht man die Sache so, dann kann der Sozialstaat nichts anderes sein als eine
diesem individuellen Verhalten äußerlich gegenübertretende Instanz, die das
freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger fördern oder auch nicht
fördern kann – also insgesamt ein eng umschriebenes spezielles
Thema.
In
einem weitgefassten Verständnis wird dagegen das bürgerschaftliche Engagement in
den gesellschaftlichen Kontext eingerückt und als eine „soziale Institution“
verstanden, deren konkrete Ausdrucksformen und quantitative Ausdehnung von
landesspezifischen kulturellen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen
und Traditionen geprägt ist. In diesem Sinne wird bürgerschaftliches Engagement
dadurch beeinflusst, wie im nationalen – und zunehmend auch internationalen
(z.B. EU-weiten) – Kontext Verantwortlichkeiten zwischen Staat, Wirtschaft und
Gesellschaft verteilt werden und welche normativen Erwartungen sich in der
politischen und sozialen Kultur an die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger herausgebildet haben. In dieser weiten Fassung, für die hier plädiert
wird, geht es um die gesamte Kultur des Engagements in seinen vielfältigen
Ausdrucks- und Organisationsformen, die unterschiedliche, durchaus nicht immer
kohärente Elemente umfasst: es geht nicht ausschließlich um das herkömmliche
Ehrenamt im Sinne der Übernahme langfristiger, verbindlich geregelter Aufgaben
in einem festen organisatorischen Rahmen und damit nicht lediglich um
freiwilliges Helfen und Mittun, sondern es geht vielmehr um das gesamte
Spannungsfeld von (a) politisch-sozialer Beteiligung, (b) materieller Hilfe und
Selbstorganisation sowie (c) Alltagsgestaltung mit sozial-integrativen
Nebeneffekten.
Gleichzeitig
kann auch das Thema Sozialstaat enger und weiter gefasst werden. Versteht man
Sozialstaat eher als ein abgegrenztes Politikfeld – in Absetzung von
Wirtschafts-, Außen– und Innenpolitik etc. – dann zählen in Deutschland insbesondere die
großen Sozialversicherungswerke (Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosigkeits-
und Pflegeversicherung) und das Arbeitsrecht sowie in den letzten Jahren
zunehmend auch die Einrichtungen, Angebote und Leistungen für Familien, Kinder,
Jugendliche und alte Menschen dazu. Ausgehend von einem solchen engen
Sozialstaatsverständnis wären allenfalls die Bereiche der sozialen Dienste und
der kommunalen Sozialpolitik von bürgerschaftlichem Engagement betroffen. Hier
wird dagegen – in Übereinstimmung mit der vergleichenden Sozialstaatstheorie und
–forschung[1]
– von einer weiten Fassung des Sozialstaatsverständnisses ausgegangen. In diesem
Sinne beschränkt sich der Begriff des Sozialstaates (oder im angelsächsischen
Sprachraum: welfare state) nicht auf ein abgegrenztes Politikfeld, sondern auf
eine spezifische Ausrichtung des Gesamtstaates auf die Prinzipien von Sicherheit
und sozialer Teilhabe. Sozialstaat meint hier dann vor allem einen spezifischen
Typus der Staatstätigkeit in modernen Gesellschaften, der sich dadurch
auszeichnet, dass der Staat aktiv in wirtschaftliche und gesellschaftliche
Abläufe interveniert und auf diese Weise die Lebensbedingungen der Bevölkerung
in prinzipiell allen Bereichen (Einkommenssicherung, Gesundheit, Wohnen,
Bildung, Kultur etc.) unter Gesichtspunkten sozialer Gerechtigkeit und
Gemeinwohl gestaltet. Damit wird der Sozialstaat als ein zentrales
Strukturelement der modernen Gesellschaft verstanden, das in seinen
Funktionszusammenhängen und Wirkungen ebenso auf Umfang und Gestalt
bürgerschaftlichen Engagements einwirkt, wie es umgekehrt von den jeweiligen
Ausprägungen dieses Engagements abhängig ist.
Wenn im
folgenden die (möglichen) Beziehungen von Sozialstaat und Bürgerengagement
hinsichtlich der deutschen Situation und Tradition näher untersucht werden, dann
wird mit Bezug auf die jeweils weite Fassung der Begrifflichkeiten
argumentiert.
II. Traditionen und ihr
Wandel in Deutschland: Vom Ehrenamt als Teil des Sozialprotektionismus zum
Engagement im Kontext von Sozialmärkten
Vor dem
Hintergrund der Erfahrungen mit der jüngeren deutschen Geschichte könnte man
versucht sein, Sozialpolitik in erster Linie als eine Angelegenheit des –
expandierenden – Staates und seiner Organisations- und Interventionsmittel zu
betrachten. Demgegenüber hat Franz-Xaver Kaufmann[2]
darauf aufmerksam gemacht, dass das Wort „Social-Politik“ bereits bei seiner
Entstehung in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld der Unterscheidung
von Staat und Gesellschaft stand. Es war den sozialpolitischen Akteuren daher in
der Folgezeit zumindest unterschwellig stets bewusst geblieben, dass
Sozialpolitik in der deutschen Tradition keineswegs ausschließlich eine
staatliche Angelegenheit sondern ein Politikfeld an der Schnittstelle von
staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen und Akteuren darstellt. Dieser
Entstehungszusammenhang der deutschen Sozialpolitik kommt auch heute noch darin
zum Ausdruck, dass im sozialpolitischen Handlungsfeld insbesondere solche
Akteure eine wichtige Rolle spielen, die weder zum Privatbereich familialer und
verwandtschaftlicher Netzwerke noch zum Staat gehören und deshalb – wie etwa die
Sozialversicherungen, Kammern, Gewerkschaften, Unternehmerverbände und
Wohlfahrtsverbände – als „intermediäre Instanzen“ bezeichnet werden.
Dem
entspricht, dass das Handeln zivilgesellschaftlicher Akteure unterschiedlichster
Art von Beginn an einen maßgeblichen Einfluss auf Entstehung und Entwicklung des
deutschen Systems sozialer Sicherheit hatte. Für dieses bürgerschaftliche
Engagement im Bereich der Wohlfahrtspolitik gab es im 19. Jahrhundert vor allem
drei wichtige Traditionslinien:
-
Das
breite Spektrum kirchlich-konfessioneller „Liebestätigkeit“ in Form von lokalen
und überlokalen Vereinen, mildtätigen Stiftungen und Anstalten sowie
Sozialverbänden, die auf der evangelischen Seite durch die 1948 von Johann
Hinrich Wichern gegründete „Innere Mission“ und auf der katholischen Seite durch
den 1897 durch Lorenz Werthmann gegründeten „Caritasverband für das
katholische
Deutschland“ als kirchlich-konfessionelle Formen eines sozial-karitativen
Engagements zusammengefasst und organisiert wurden;[3]
-
Das
bunte Spektrum privater wohltätiger Einrichtungen für unterschiedliche
Adressatengruppen insbesondere in der Organisationsform des Vereins, das sich
als Ausdruck des sozialreformerischen und sozialpolitischen Engagements eines
wohlhabenden und gebildeten Bürgertums der deutschen Städte in der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts auf lokaler Ebene im Sinne bürgerlicher
Privatwohltätigkeit herausgebildet hatte[4];
sowie nicht zuletzt;
-
die
unterschiedlichen Formen der Arbeitersolidarität und Arbeiterselbsthilfe, die
sich in Form privater Hilfskassen, Genossenschaften unterschiedlicher Art und
Selbsthilfevereinigungen im Kontext der erstarkenden Arbeiterbewegung entwickelt
hatten und in der Folgezeit aufgrund der etatistischen Ausrichtung Bismarckscher
Sozialpolitik und der allgemeinen Schwächung verschiedener Formen der
milieugebundenen Selbstorganisation weitgehend zerfallen und verkümmert
sind.
Obwohl
also das ursprüngliche Begriffsverständnis von „Social-Politik“ ganz und gar
nicht auf etatistisches Denken fixiert war, so setzte sich dennoch mit der
Bismarckschen Sozialgesetzgebung der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts eine
staatsfixierte Sicht der Sozialpolitik im Deutschen Reich durch, die trotz der
Erfahrungen mit einem totalitären Staat im Dritten Reich auch noch das
Sozialpolitikverständnis der Nachkriegszeit bis in die 70er Jahre des 20.
Jahrhunderts hinein beeinflusste. Diese Orientierung am Leitbild des
paternalistischen Sozialstaats kommt nicht zuletzt in der beispiellosen
Expansion des sozialstaatlichen Institutionensystems in den 60er Jahren und
frühen 70er Jahren des 20. Jahrhunderts eindrucksvoll zum Ausdruck. In dieser
Phase entwickelte sich der deutsche Sozialstaat im internationalen Vergleich zu
einem der leistungsfähigsten und finanziell aufwendigsten Sozialstaaten; im
Jahre 1950 hatte die Bundesrepublik
die
höchste, im Jahre 1980 die vierthöchste Sozialleistungsquote im Vergleich aller
OECD-Länder[5]
Parallel
zur Ausdehnung seiner Leistungen offenbarte der moderne Sozialstaat der
Nachkriegszeit zugleich seine immanente Funktionslogik: im Interesse einer
gleichmäßigen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit
sozialpolitischen Gütern und der Sicherheit und Gleichmäßigkeit der
Entscheidungs-
und
Verfahrensabläufe wird die sozialpolitische Leistungserbringung auf der Basis
rechtlicher Regelungen durch verberuflichte bzw. professionalisierte Arbeit in
bürokratischen Verwaltungseinheiten erbracht. Im Zuge dieser Entwicklung, die
bereits früh von Hans Achinger[6]
in seiner einflussreichen Schrift „Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik“
thematisiert und problematisiert worden ist, entfaltete sich ein Spannungsfeld
zwischen den lebensweltlichen Sichtweisen sowie Bedürfnis- und
Interessenartikulationen der (potentiellen) Sozialstaatsklienten einerseits und
den selektiven Tatbestandsfeststellungen und bürokratisch-professionellen
Erledigungsprozeduren eines institutionell verfestigten und formal organisierten
sozialpolitischen Institutionensystems andererseits. In dieser Entwicklung –
gepaart mit weiteren gesellschaftlichen Veränderungen und Umbrüchen – sind die
Gründe dafür zu suchen, dass es seit den frühen 70er Jahren verschiedenste
Formen und Spielarten eines „zivilgesellschaftlichen Aufbruchs“ gegeben hat, die
von den bisherigen Traditionen sowohl einer kirchlich-bürgerlichen Perspektive
der Wohltätigkeit und Sozialreform als auch einer linken
(Klassen)Solidarperspektive wegführten und eher als Manifestationen einer
öffentlichkeitsbezogenen mit-bürgerschaftlichen Solidarität gelten können.
Hierzu gehören
-
die
vielfältigen Ausdrucksformen der sogenannten „neuen Selbsthilfebewegung“, also
die unterschiedlichen Formen von Selbsthilfegruppen und
Selbsthilfezusammenschlüssen, die sich aufgrund der Gleichbetroffenheit der
Mitglieder von einem Problem, Anliegen oder Leiden konstituieren, und die sich
überwiegend im Gesundheitsbereich, im Bereich psychosozialer Probleme,
Behinderung, Sucht, Eltern-Kind-Selbsthilfe etc. seit den frühen siebziger
Jahren herausgebildet haben;
-
die
neue lokale Vereins- und Initiativenkultur, die sich aus der Vielzahl
selbstorganisierter Träger und Organisationen zusammensetzt, die sich im
Zusammenhang mit den verschiedenen „sozialen Bewegungen“ der 70er und 80er Jahre
(Frauen-, Alternativ- und Ökologiebewegung) zumeist auf lokaler und regionaler
Ebene in den Bereichen Umwelt, Kinder- und Jugendpolitik, Gesundheit, Bildung
und Stadtentwicklung entwickelt und verbreitet haben, sowie nicht zuletzt
unterschiedliche Ausdrucksformen der Selbstorganisation in Form von
Bürgerinitiativen, die als relativ informell strukturierte, lokal, zeitlich und
thematisch begrenzte Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern zum Zwecke der
Verbesserung konkreter Lebensverhältnisse bzw. der Verhinderung einer drohenden
Verschlechterung derselben gegründet worden sind.
Die
Welle neuartiger Ausdrucks- und Organisationsformen eines „bürgerschaftlichen
Aufbruchs haben inzwischen den seit
dem 19. Jahrhundert entwickelten Traditionsbestand einer Engagementkultur sehr
weitgehend überlagert und beeinflusst und zu einer Anreicherung und Erweiterung
der deutschen Engagementkultur beigetragen. Diese Engagementformen fanden und
finden fortwährend Nahrung in dem Maße,
-
wie
sich Problemlagen und Bedürfniskonstellationen verbreiten, die – wie die
Bewältigung komplexer Alltagsprobleme im Zusammenhang mit chronischen bzw.
neuartigen Krankheitsbildern (z. B. Aids), Behinderungen, aber auch mit einer
sozial marginalisierten Situation (wie Langzeitarbeitslosigkeit) – durch das
formal-organisierte und hochspezialisierte System professioneller
Leistungsangebote nicht angemessen bewältigt werden
können;
-
wie mit
dem quantitativen Wachstum des sozialstaatlichen Sicherungssystems die
unerwünschten Folgewirkungen der Funktionslogik des Sozialstaats selbst – als
Ökonomisierungs-, Verrechtlichungs-, Bürokratisierungs- und
Professionalisierungstendenzen – auf die politische Tagesordnung gesetzt wird.[7]
Im
Spannungsfeld von staatlicher Sozialpolitik einerseits und bürgerschaftlichen
Aktionsformen andererseits kristallisierte sich in der Phase der ausgehenden
70er und beginnenden 80er Jahre des 20. Jahrhunderts eine sozialpolitische
Reformdebatte heraus, in der sich zwei Positionen gegenüberstanden: Während die
eine – radikalere – Position ihre Kritik unmittelbar an den zentralen
Gestaltungsprinzipien des bürokratisierten und professionalisierten sozialen
Sicherungssystems festmachte und daher für eine alternative Sozialpolitik
plädierte, die auf eine Stärkung der kleinen sozialen Netze und eine
Reaktivierung von Selbsthilfe hinauslief, ging es der anderen – gemäßigteren –
Position darum, die Defizite und Probleme des
bestehenden
sozialen Sicherungssystems durch qualitative Weiterentwicklungen – etwa unter
dem Stichwort einer „bürgernahen Verwaltung“, Kommunalisierung der
Leistungserbringung und engeren Kooperation mit selbstorganisierten Formen
sozialer Aktion – zu beheben. Dabei zeichnete sich allerdings bereits ab, was
aus heutiger Sicht in größerer Klarheit erkannt werden kann: Weder die
Selbsthilfebewegung noch die alternative Initiativen- und Projekteszene waren
letztlich in der Lage, ihre hochgesteckten Ziele auch nur annäherungsweise zu
erreichen und das vorherrschende System bürokratisierter und
professionalisierter Leistungserbringung spürbar zu verändern. Letztlich wurde
den vielfältigen neuen Spielarten einer selbstorganisierten sozialen Aktion
bestenfalls ein Platz an den Rändern und in den Nischen des bestehenden Systems
sozialer Sicherung und damit eine eher marginale Position zugewiesen.
Seitdem
haben sich die sozialpolitischen Rahmenbedingungen für die Vielfalt
unterschiedlicher Formen des bürgerschaftlichen Engagements radikal verändert.
Angesichts der tiefgreifenden Enttäuschungen hinsichtlich der Wirkungen und
Handlungsmöglichkeiten eines expandieren Interventionsstaates, erneut steigender
Arbeitslosenzahlen und einer Finanzkrise öffentlicher Haushalte wandelten sich
in allen hochentwickelten westlichen Ländern die vorherrschenden Leitbilder
einer Gesellschafts- und Sozialreform. Nachdem das bislang vorherrschende
Leitbild des Staates als eines
„Hüters und Priesters des Gemeinwohls“[8]
brüchig geworden und der klassische Staatsinterventionismus an Überzeugungskraft
verloren hatten, befanden sich Konzepte und Leitbilder markorientierten Denkens
in allen europäischen Ländern auf dem Vormarsch. Mit dieser „Neubewertung des
Marktmechanismus“ ging auch ein deutlicher Wandel im herrschenden Leitbild
staatlicher Tätigkeit einher. Das bisherige expansive Staatsverständnis wurde
unter dem Eindruck der Konsolidierungsphase der 80er Jahre durch ein
„minimalistisches“ Staatsverständnis ersetzt, das darauf hinauslief, das
staatliche Handeln auf seine Kernaufgaben zu beschränken und die
Selbstregulierungskräfte des Marktes zu stärken.
Unter
dem Leitkonzept des „schlanken Staates“ wurde zu Beginn der 90er Jahre im
öffentlichen Sektor mit der Entwicklung und Erprobung von Modellen einer - zunächst kommunalen -
Verwaltungsreform begonnen[9].
Angeleitet durch die Philosophie des New Public Management wurden
betriebswirtschaftliches Denken in den Bereich der öffentlichen Verwaltung
übertragen und marktähnliche Strukturen auch innerhalb des
professionell-bürokratischen Leistungssystems verankert. Diese zielten darauf
ab, durch den Einbau marktförmiger Elemente und neuer Anreizstrukturen in das
öffentliche Versorgungssystem Effizienz- und Qualitätsgewinne zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund eines Rückzugs und Aufgabenwandels des Staates geht es zum
einen um die Einführung sogenannter Quasi-Märkte,[10]
bei denen der Staat soziale Leistungen nicht mehr selbst erbringt sondern bei
privaten (gemeinnützigen wie gewinnorientierten) Anbietern einkauft, die
miteinander um die Erteilung staatlicher Aufträge konkurrieren. Zum anderen
handelt es sich um Varianten des „Managerialismus“, bei denen marktorientiertes
Denken – also kostenbewusstes Management betrieblicher Strukturen – direkt in
die öffentlichen Sozialverwaltungen eingeführt und damit die bislang
vorherrschenden administrativen und professionellen Kulturen durch
Unternehmenskulturen ersetzt werden.
Angesichts
des Vordringens von Marktkonzepten entwickelt sich seit den 90er Jahren eine
sozialpolitische Konstellation, in der unter dem Signum eines
wohlfahrtspluralistischen Leitbildes[11]
die Rollen von Staat, Markt und Bürgergesellschaft neu bestimmt und die
synergetischen Effekte von Kooperation und Koordination neu ausgelotet
werden.
III. Vom Wohlfahrtsstaat zu
Wohlfahrtsmärkten: Die Austrocknung institutionalisierter Restbestände von
Engagement
Was
lässt sich über die Veränderungen der Rahmenbedingungen und die möglichen
Aufgabenzuweisungen für bürgerschaftliches Engagement sagen, wenn der
gegenwärtige Trend zur Einrichtung von Wohlfahrtsmärkten und zur Übernahme
privatwirtschaftlicher Managementtechniken - nun auch im öffentlichen
Sozialbereich - ungebrochen anhält?
Bei der
Erörterung dieser Frage gilt es zunächst einmal zwischen der Einrichtung von
Wettbewerbsmärkten und der Durchsetzung bestimmter Managementkonzepte auf
einzelbetrieblicher Ebene – also dem einzelnen Krankenhaus, der Schule, der
Sozialstation etc. - zu unterscheiden. Grundsätzlich gibt es durchaus die
Möglichkeit, dass in einer Wettbewerbsordnung für soziale Angebote ganz
verschiedene Versorgungskonzepte Platz haben können: Gutscheine zur
Kinderbetreuung können ebenso gültig sein für Angebote, die eine hohe
Betreuungsqualität bieten und gleichzeitig mit einem hohen Niveau regelmäßiger
Mitarbeit der Eltern operieren wie für Einrichtungen, deren Konzept darauf
hinausläuft, den Eltern soweit als möglich jede Sorge um Betreuung abzunehmen.
eine vergleichbar große Varianz hinsichtlich der Offenheit für die Komponenten
bürgerschaftlichen Engagements wäre z. B. auch im Bildungsbereich denkbar,
wenn Wettbewerb und Autonomie bei den Schulen eine größere Rolle spielen
würden.
Anders
verhält es sich immer dann, wenn die marktregulative Politik durch staatliche
und kommunale Instanzen und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungsverträge
mit Vergütungsregeln und Anreizstrukturen operieren, die bestimmte qualitative
Konzepte benachteiligen oder ausschließen. Wenn z. B. durch den
Wettbewerbsrahmen der Vereinbarungen zwischen Pflegekassen und gemeinnützigen
wie gewinnorientierten Anbietern alle Signale in eine Richtung gesetzt werden,
die einseitig eine somatische Versorgung im Minutentakt prämiert, dann schließt
das zwar nicht aus, dass etwa ein freier Träger mit ehrenamtliche Kräften sein
Angebot erweitert; aber mit entsprechenden Wettbewerbsregeln und
Vergütungsvereinbarungen wird eine versorgungskultur festgeschrieben oder
etabliert, von der keinerlei positive Signale für die Anerkennung und Nutzung
von Ressourcen des Bürgerengagements ausgehen.
Konzepte
für Sozialmärkte und eine Kontraktkultur, die ausdrücklich ermuntern zum
Wettbewerb etwa zwischen Angeboten vom Typ der Kundenversorgung und Angeboten,
die stärker auf Engagement und Koproduktion bei den Adressaten setzen, sind ein
Denkmodell. Realität hingegen ist, dass die Einführung von Sozialmärkten heute
in der Bundesrepublik in fast allen Gesundheits- und Dienstleistungsbereichen
mit einer starken manageriellen Orientierung auf der Ebene der Einzelbetriebe –
also des Krankenhauses, der Sozialstation, der Einzelschule, der
Kindertagesstätte - einher geht. In diesem Kontext entstehen oder verfestigen
sich Leitbilder, die grundsätzlich für Fragen des Engagements keinen raum mehr
bieten – es wirkt wie ein Fremdkörper an Orten, wo eine der privaten
Unternehmenskultur nachgebildete Auffassung von Effektivität und
Professionalität dominiert. Und dort wo Reste von Engagement – als
Ehrenamtlichkeit in der unmittelbaren sozialen Arbeit oder in den Vorständen der
Vereine – aus den Zeiten von Etatismus und Wohlfahrtsverbandstradition
überdauert haben, werden sie bei diesem Modernisierungskonzept energisch
ausgetrocknet. Insofern ist es nur konsequent, wenn heute bei der Beschreibung
von Modernisierungskonzepten in den meisten organisatorischen Kernbereichen
sozialer Angebote, sei es nun Schule, Krankenhaus oder Kindertagesstätte,
Engagement keinerlei Platz hat und zumeist nicht einmal Erwähnung findet.
Allerdings
machen Konzepte einer „Durchmarktung“ und „Ökonomisierung“ des Sozialsektors das
Bürgerengagement keinesfalls zu einem „nichtthema“; sie integrieren es vielmehr
in spezifischer Weise in ihren Modernisierungsdiskurs – indem sie nämlich seinen
Platz ausschließlich als den eines „äuÿeren Korrektivs³ bestimmen.
1. Bürgergesellschaft und
Bürgerengagement als Rahmen -und Randphänomen
Kaum
einer derjenigen, die mehr Markt, betriebswirtschaftliche Professionalität und
management in „normalen“ Einrichtungen fordern, würde abstreiten, dass an der
Peripherie und in der „Umwelt“ der eigentlichen Versorgungssysteme Engagement
eine wesentliche Rolle spielen sollte:
-
Die
Wertschätzung der Rolle von Vereinen und organisationen, die insbesondere
schwache Konsumentengruppen vertreten
(z. B. Initiativen, die zu Gunsten von Heimbewohnern und demenzerkrankten
sprechen und Hilfen organisieren, auch Organisationen wie etwa die Lebenshilfe)
und wo mithin Engagement eine wichtige Rolle spielt, dürfte von allen Seiten
geteilt werden; aus der Perspektive der Befürworter von mehr Markt erfüllen sie
eine wichtige Komplementärfunktion – die Qualifizierung der Adressaten als
„Kunden“.
-
Geschätzt
werden die Eigeninitiativen der Bürger auch dort, wo sie eine breite und
vielfältige Kultur von in der Regel kleinteiligen und lokal gebundenen Hilfe-
und Selbsthilfeeinrichtungen hervorbringen: selbsthilfegruppen im
Gesundheitsbereich, Ansätze wie etwa die der Hospizbewegung und andere
Eigeninitiativen. Deren Kritik an Problemen, die in den offiziellen
Versorgungssystemen herausfallen, wird unter der Überschrift „Bereicherung“
anerkannt aber auch leicht stillgestellt.
-
Bürgerengagement
wird auch anerkannt als vorübergehender Treibsatz für die Startphase von neuen Projekten, wo – bei der
Familienhilfe, in der Drogenarbeit oder der Altenhilfe – mit Konzepten
gearbeitet wird, die besonderes Engagement und partnerschaftliche Hilfen
erfordern.
-
Mit
viel Lob und bescheidener materieller Förderung können auch alle Initiativen
rechnen, die in jenen Versorgungslücken tätig werden, wo „Markt und Staat
nicht hinreichen“ – so wie etwa die Tafelbewegung, die die Aufgabe des
Signalsetzens, der Anwaltschaft und der praktischen Hilfe gekonnt miteinander
ausbalancieren.
Auch in
einer vorrangig an mehr Sozialmärkten und besserem betriebswirtschaftlichen
Management orientierten Konzeption zur Modernisierung des Sozialstaats wird
Bürgerengagement also nicht ausgeblendet, sondern in einer ganz spezifischen
Weise eingeordnet, nämlich als eine Art von Komplement und Korrektiv, das seinen
eigentlichen Platz außerhalb etablierter Versorgungsstrukturen hat – als
Schutz-, Mahn- und Warninstitution, mit der Zeichen gesetzt und Öffentlichkeiten
geschaffen werden sollen. Auf irgendeine Weise, so hofft man, wird davon auch
etwas („humane Orientierung“) auf die professionalisierten Kerninstitutionen
eines wettbewerblich organisierten Mainstreambereichs zurückwirken. Aus diesem
Blickwinkel sind Spenden eine großartige Angelegenheit, wiewohl die Vertreter
von Kerninstitutionen davon nicht abhängig sein wollen; ehrenamtliche Mitarbeit
ist ein positiv bewertetes Konzept, das jedoch in Kerninstitutionen mit „hohen
Qualitätsstandards“ als problematisch angesehen wird; Nachbarschaftsinitiativen
und Selbsthilfe haben einen hohen integrativen Wert – speziell in sozialen
Brennpunkten.
2. Das Lehrbeispiel
Wohlfahrtsverbände : Hält die historisch gewachsene Klammer zwischen
Wohlfahrtsmärkten und sozialem Engagement?
Besonders
deutlich wird diese Affirmation einer zwischen Sozial- und Gesundheitswirtschaft
einerseits und von Engagement geprägten sozialen Initiativenlandschaft
andererseits trennenden dualen Kultur des Sozialen in den Empfehlungen, die
jüngst vom IWG Bonn für die Zukunft
der freien Wohlfahrtspflege ausgearbeitet worden sind.[12]
Hier wird gewissermaßen zum Konzept erhoben, was in vieler Hinsicht bereits
Wirklichkeit geworden ist: Trennscharf zwischen Strategien für den
(überwältigend großen) Bereich „marktfähiger sozialer Dienstleistungen“ und dem
Bereich „nicht-marktfähiger sozialer Dienstleistungen“ (die hier recht
unbeholfen mit Begriffen wie „mildtätiges Handeln“ (S.195)) zu erfassen versucht
werden, zu unterscheiden, um sich in beiden Bereichen (bzw. lediglich dem
letztgenannten) nach Maßgabe der dort jeweils herrschenden Spielregeln „dem
Wettbewerb zu stellen“. Was an diesen Politikempfehlungen an die Unternehmen der
Wohlfahrtsbranche frappiert, ist die selbstverständliche Hinnahme der Spaltung
zwischen einem von Bürgerengagement geprägten Rand- und einem allein von Markt-
und Kostendenken geprägten Kernbereich. Die Frage, inwieweit das Dach der
Wohlfahrtsverbände noch Gelegenheit bieten könnte, zwischen diesen Welten eine
Brücke zu bauen[13]
und damit auf beiden Seiten die Spielregeln zu beeinflussen, wird gar nicht mehr
gestellt.
Ob die
deutschen Wohlfahrtsverbände in irgendeiner Form willens und in der Lage sind,
mit organisationspolitischen Konzepten eigener Art unterschiedliche Formen des
Bürgerengagements - etwa in Form von Partnerschaften, Geldspenden, freiwilliger
Mitarbeit, lokaler Einbindung von Angeboten und Trägern u.v.a.m. - auch wieder
zu einem Element in den von ihnen betriebenen „marktfähigen Leistungsbereichen“
zu machen - diese Frage berührt an einem neuralgischen Punkt das generelle
Problem der in der marktliberalen Perspektive empfohlenen Arbeitsteilung von
Markt, Staat und Bürgerengagement. Die entscheidende Frage lautet: In welchem
Maße ist es möglich, sozialstaatlich-industrielle Komplexe wie etwa im
Gesundheitssystem oder (zunehmend auch) der Altenpflege in ihren Praktiken und
Leitorientierungen allein von außen durch die verbleibenden
Steuerungsinstrumente staatlicher Politik, durch die Kritik der
(Fach-)Öffentlichkeit und die „models of good practice“ kleiner Träger zu
beeinflussen – sei es nun in den terms kultureller (z. B.
Patientenleitbilder) oder sozialpolitischer Einflussnahme (z. B.
Patientenrechte)? War nicht solche Einflussnahme bereits in einer von stärkerem
kommunalen und staatlichen Einfluss geprägten Vergangenheit äußerst schwer
gewesen? Was könnte dazu beitragen, dass die beiden Kulturen eines
sozialindustriellen Komplexes auf der einen und einer bürgerschaftlichen
Initiativ- und Engagementkultur auf der anderen Seite überhaupt
kommunikationsfähig bleiben? Werden private Unternehmen in höherem Maße
beeinflussbar und lernbereit sein als öffentliche Sozialverwaltungen und
gemeinnützige (Wohlfahrts-)Verbände? Welche Bedeutung hat der wachsende Einfluss
managerieller Berufe und Orientierungen auf Dienste und Angebote auf Kosten des
Einflusses der „helfenden Professionen“ (also z. B. Ärzte, Psychotherapeuten,
Sozialarbeiter, Pflegeberufe) mit ihren berufsethischen Orientierungen und
fachlichen Diskursen? Welche Konsequenzen hat es, dass die neue Engagement- und
Initiativkultur im Unterschied zur ersten Generation von Organisations- und
Verbandsbildungen (Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände) kaum relevante Macht- und
Einflussstrukturen hat ausbilden können, die spürbar auf das etablierte
Versorgungssystem einwirken könnten? Lehrreiches Anschauungsmaterial dazu bietet
das bisherige Schicksal der „neuen Selbsthilfebewegung“, der es zumindest
bislang nicht gelungen ist, Elemente der Selbsthilfe und Selbstorganisation und
das Gütekriterium der „Patientenorientierung“ in Gesundheitswesen und
Gesundheitswirtschaft zu verankern.
Alles
in allem: Auch der gegenwärtige Focus auf Markt- und Managementorientierung
lässt durchaus ein Votum für Bürgergesellschaft und Bürgerengagement zu.
Allerdings ist zu fragen, ob man hinnehmen will, dass im Sozialstaat
Sozialmärkte und Kunden die Regel, Engagement und gesellschaftliche
Solidaritäten hingegegen Ausnahme bzw. ornamentales Beiwerk sein sollen. Die
Frage ist auch, wie „Bürgergesellschaft“ als etwas, das sich nicht in den
Konstruktionsprinzipien der sozialen Einrichtungen selbst materialisiert,
sondern lediglich als „Kontext“ wirkt ( durch die Kultur entsprechender
Initiativen und engagierter öffentlicher Kritik) noch Garant von
beteiligungsfreundlichen Leistungsstrukturen und Anstoßgeber für Innovationen
sein kann.
IV. Eine andere Perspektive:
Bürgerengagement als Bestandteil von Alltagskultur und Mainstream
sozialstaatlicher Angebote
Bei der
gerade skizzierten Situationsbeschreibung ist zunächst erst einmal außer Acht
gelassen worden, was nun Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen sein soll: In
der Kultur sozialer Angebote in der Bundesrepublik gibt es heute auch in den
Kernbereichen ein nicht einfach zu vernachlässigendes Maß an bürgerschaftlichen
Komponenten – ob sie nun konzeptionell vorgesehen sind oder
nicht:
·
Im
Schulalltag etwa spielen Elemente wie Fördervereine, Partnerschaften mit
Wirtschaft und Vereinen im Stadtquartier, aber mittlerweile auch die Akquisition
von Spendengeldern u. Ä. eine
unübersehbare Rolle.[14]
·
In
vielen Stadtplanungskonzepten (soziale Stadt) ist die Einbeziehung von
Initiativen, Vereinskultur und Bürgerengagement erklärter Bestandteil[15]
.
·
Im
Bereich der Kindertagesbetreuung und der Jugendhilfe gibt es eine große Zahl von
Konzepten, bei denen ebenfalls das Engagement der Eltern, die Kooperation in von
Engagement geprägten Kooperationsnetzwerken mit Schulen, Betrieben u.a.m.) eine
wichtige Rolle spielt.[16]
·
Im
Bereich der Altenpflege gibt es in regional unterschiedlicher Dichte – trotz
völliger Nichtbeachtung dieser Phänomene durch Politik und Fachdiskussionen -
eine erstaunlich zählebige Kultur lokaler Pflegevereine, Fördervereine,
Patenschaften, Spendenkulturen und oft von den Kirchen unterstützte Pflege- und
Hilfevereine.[17]
Auf
solche und ähnliche Entwicklungen[18]
nehmen immer wieder Konzepte Bezug, die Bürgerengagement nicht nur am Rand und
gewissermaßen in der zivilgesellschaftlichen Umwelt der sozialstaatlichen
Versorgungsangebote lokalisieren, sondern sie als eine Dimension ihrer eigenen
Praktiken und Leitmodelle verstehen.
Zum
richtigen Verständnis derartiger Konzepte der Stärkung von Bürgerengagement und
Bürgergesellschaft innerhalb der Institutionen des bundesdeutschen Sozialstaats
gilt es jedoch, noch einmal zu unterstreichen, dass Bürgerengagement und
Bürgergesellschaft dabei grundsätzlich auf mehr verweisen als auf freiwillige
Mitarbeit und Spenden. Es geht überdies
·
um
Formen einer stärkeren Einbindung und sozialen Einbettung[19]
von sozial-staatlichen Institutionen und Angeboten, die herkömmlich oft als
örtliche Vorposten eines hierarchischen Versorgungssystems fungieren
(Stichworte: Öffnung von Heimen, innere und äußere Öffnung von Schulen,
Schaffung von Netzwerken und Partnerschaften, Nutzung von Unterstützungsformen
wie etwa Fördervereine, Sponsorships etc.);
·
um die
Aufwertung einer Vielzahl von Wirtschaftsformen und Trägerschaften (Bürgerstiftungen,
Vereinsträgerschaften, Zweckbetriebe, soziale Unternehmen) - als Teil einer
pluralen Organisationskultur, aber auch verschiedener Formen des Wirtschaftens
im Bereich der Sozialwirtschaft[20]“.
1. Das soziale Kapital der
Bürgergesellschaft mit marktlichen und sozialstaatlichen Elementen
verschränken
Konzeptionell steht
die Forderung nach einer Stärkung von Elementen bürgerschaftlichen Engagements
im gerade beschriebenen erweiterten Sinn damit quer zur üblichen Einteilung auch
des sozialpolitischen Bereichs in Sektoren und der damit einhergehenden
Sektoralisierung von Bürgerengagement als einem speziellen Attribut des „Dritten
Sektors“.[21]
Zum Ausgangspunkt der Analyse wird eher der zuvor skizzierte Dualismus zwischen
voll professionalisierten staatlich/marktlichen Versorgungskomplexen großer
Sozialbtriebe auf der einen und einer oft instabilen Landschaft improvisierter,
von Bürgerengagement getragener Initiativen und Angebote auf der anderen Seite –
unter der Fragestellung, wie die Rezeptivität des staatlich/marktlich geprägten
Bereichs für die Dimension bürgerschaftlicher Elemente erhöht werden
könnte.
In der
Praxis wären die Kernfragen dann die
nach einer Management- und Organisationskultur sowie Fachlichkeit, die nicht fixiert
bleibt auf Fragen innerbetrieblicher Optimierung, sondern für
sozialunternehmerische Aufgaben aufgeschlossen und qualifiziert wäre – etwa für
das Knüpfen von Versorgungsnetzwerken zwischen Krankenhäusern und
Selbsthilfegruppen, für einen Projektverbund bei der Pflege und Unterstützung
alter Menschen, der Betreuungsinitiativen einbindet, oder für die Profilierung
von Schulen durch Partnerschaften vor Ort. Qualität und Qualitätssicherung wären
nicht mehr ausschließlich eine Frage von staatlicher Aufsicht und von
„Qualitätssicherungsbeauftragten“ sondern Gegenstand von Verfahren, die - wie in
„social audits“[22]
allen Beteiligten (Nutzern, Investoren, Berufsgruppen, verantwortlichen
Politikern und anderen stakeholdern) in einem transparenten Verfahren Stimme und
Einfluss geben.
In sozialpolitischer Perspektive würden
damit neue Akzente in die Debatte um Gleichheit und Versorgungssicherheit
eingebracht. Bei einer Aufwertung bürgerschaftlicher Elemente würde es auch im
Bereich von Standardangeboten der sozialen Versorgung jenseits eines zu
garantierenden harten Kerns von Angeboten immer einen Mantelbereich von
Leistungen geben, deren Umfang und Qualität nach Maßgabe des jeweils aktivierten
sozialen Kapitals ( public-private partnerships, Kooperationsbezüge, freiwillige
Mitarbeit von Personen und Organisationen) von Ort zu Ort verschieden sein
würde. Zu den sozialstaatlichen Traditionen, die im EU-Deutsch immer so treffend
als „Sozialschutz“ bezeichnet werden träten entsprechende Initiativen einer
„aktivierenden Politik“ des Sozialstaats[23]
2. Wie realistisch sind
Konzeptionen zur Aufwertung von Bürgerengagement?
All das
würde einerseits bürgergesellschaftliche Elemente aufwerten, andererseits aber
auch auf die Einbeziehung von und gegebenenfalls Verschränkung mit den
Komponenten Markt und Staat setzen. Neukonfigurationen von (a)
Wettbewerbselementen und Management, (b) staatlichen Vorgaben und
Sozialinvestitionen und schließlich (c) von Engagement in seinen verschiedenen
Formen müssen nicht als Nullsummenspiele gedacht werden. Nimmt man hier noch
einmal das Beispiel Schule auf, so könnte das heißen, der einzelnen Schule vor
dem Hintergrund gesicherter öffentlicher Grundfinanzierung und verpflichtender
Grundlehrinhalte mehr unternehmerische Autonomie hinsichtlich Einstellungen,
Profilbildung und Mittelbewirtschaftung zu geben, andererseits aber auch den
Auftrag zur Abrundung und Erweiterung ihrer Angebote in Kooperation mit
Vereinen, Vertretern der Wirtschaft u.a. hätte. Die Institutionen würden dabei
zu so etwas wie „sozialen Unternehmen“[24].
Vergleicht
man derartige Praxis- und Denkansätze in Richtung einer
„Wohlfahrtsgesellschaft“, eines „Wohlfahrtsmix“ und „Wohlfahrtspluralismus“[25]
mit der zuvor skizzierten marktorientierten Entwicklung in der Sozialpolitik,
dann zielen sie darauf, Bürgergesellschaft und Engagement nicht nur als
Ergänzung und äußeres Korrektiv sondern auch als eines der Leitprinzipien und
Bauelemente fest institutionalisierter sozialer Dienste und Einrichtungen zu
verstehen. Hier würde es nicht nur um den Beitrag der Bürgergesellschaft zur
Zivilisierung von Sozialmärkten gehen, sondern auch umgekehrt, um den möglichen
Beitrag sozialpolitischer Institutionen zur Bürgergesellschaft. Schulen wären
hier auch „Schulen der Demokratie“[26].
Im Hinblick auf das mögliche Gewicht von Bürgerengagement zeichnet sich eine
solche Perspektive zugleich durch weniger und mehr Realismus aus als das Konzept
eines stärker marktgeprägten Sozialstaats.
Weniger
realistisch erscheint sie, insoweit hier die Mitarbeit der Bürgerinnen und
Bürger im Unterschied zur vorherrschenden Kultur der Thematisierung von
Engagement weder als heldenhafte Ausnahme (à la Rupert Neudeck) noch als bloße
Frage der Selbstverwirklichung und individueller Präferenzen, sondern als
möglicher Normalfall angesprochen wird. Schulen so zu konzipieren, dass sie eine
verlässliche Mitarbeit z. B. von Eltern ausdrücklich befürworten und
einfordern, kann allerdings von den Betroffenen durchaus als Herausforderung
erfahren werden. Nicht von ungefähr spricht denn auch Münkler[27],
einer der Verfechter einer „starken“ Bürgerkonzeption in der Bundesrepublik,
ausdrücklich von derartigen „freiwilligen Selbstverpflichtungen“ als – aus
seiner Sicht durchaus zu rechtfertigenden - „Zumutungen“( ). Angesichts dessen könnte sich die
professionelle Politik fragen, ob die Strategie der Vermarktung sozialer
Aufgaben nicht vergleichsweise weniger Folgekosten und Legitimationsprobleme mit
sich bringt.
In
anderer Hinsicht jedoch können Konzepte für eine starke Rolle von
Bürgerengagement für sich mehr Realismus reklamieren. Das gilt zunächst einmal,
insofern sie Bügerengagement bewusst thematisieren und einfordern und es damit
als ein soziales „Kapital“ begreifen, das wächst, wenn man davon Gebrauch macht
und darin „investiert“. Realitätsnäher, weil glaubwürdiger, operiert man auch im
Rahmen eines Diskurses, der Engagement in und für öffentliche Einrichtungen
nicht nur instrumentell betrachtet – etwa als Mittel der Qualitätsverbesserung -
sondern der von vornherein der Beteiligung einen weiter gefassten Wert zumisst -
als Teil der Aufgabe, sozialmoralische Grundlagen zu kultivieren, die der
Sozialstaat nicht garantieren kann, auf die er aber gleichwohl angewiesen ist[28]
Realitätsnäher als eine Debatte, die weithin auf Kostenfragen fixiert ist, ist
überdies ein Ansatz, der vor allem auch den symbolischen und integrativen Wert
der Beiträge etwa eines lokalen Fördervereins wertzuschätzen weiß. Denn er macht
weder sich noch anderen vor, dass mit Bürgerengagement Finanzierungsfragen des
Sozialstaats gelöst werden könnten.
3. Auf der Suche nach
Konsensbereichen für Reformen in der Sozialpolitik
Auf
eines werden sich die Vertreter von mehr Wettbewerb und marktwirtschaftlichem
Denken und diejenigen, die vor allem eine Aufwertung der Potenziale der
Bürgergesellschaft anstreben, leicht einigen können: Als Anwälte von Bürgern und
„Kunden“ des Sozialstaats sind engagierte Bürger und ihre Organisationen ebenso
unentbehrlich wie dort, wo Markt und Staat ganz offensichtlich nicht hinlangen.
Wenn man jedoch darüberhinaus auch zu Konzeptionen einer Erneuerung des
Sozialstaates ins Gespräch kommen will, dann benötigt man einen größeren
gemeinsamen Nenner. Notwendig wäre es zum einen sich darauf zu verständigen,
dass Bürgerengagement auf weit mehr verweist als auf Fragen der „Mobilisierung
von ehrenamtlichen Potentialen“[29] – es geht um eine ganze Palette
möglicher Formen und Ressourcen sozialen Kapitals und sozialer Einbettung. Zum
anderen gilt es, der Frage nach der Rolle von Bürgerengagement in Kernbereichen
des Sozialstaats überhaupt erst einmal wieder Raum und Legitimität zu
verschaffen – etwa bei Konzepten zur Modernisierung der Schulen, des
Gesundheitswesens, der Kinder– und Jugendhilfe sowie bei Betreuungs- und
Pflegeangeboten, wo Bürgerengagement gegenwärtig kaum etwas gilt. Dann erst kann
darüber gestritten werden, welche Mischung von Markt, Staat und Bürgerengagement
hier jeweils Gestalt annehmen soll.
[1] Vgl. Jens Alber, Der Sozialstaat in der Bundesrepublik 1950-1983, Frankfurt a. M. und New York 1989; Stephan Lessenich/Ilona Ostner (Hg.), Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Der Sozialstaat in vergleichender Perspektive, Campus 1998
[2] Vgl. Franz-Xaver Kaufmann, Zur Einführung: Ein sozialpolitisches Schwerpunktprogramm der DFG – und was daraus wurde. In: Franz-Xaver Kaufmann (Hg.):Staat, intermediäre Instanzen und Selbsthilfe, München 1987
[3] Christoph Sachße, Verein, Verband und Wohlfahrtsstaat: Entstehung und Entwicklung der „dualen“ Wohlfahrtspflege, in: Thomas Rauschenbach/Christoph Sachße/Thomas Olk (Hg.), Von der Wertgemeinschaft zum Dienstleistungsunternehmen, Frankfurt a.M. 19962, S. 123-149; Rolf Heinze/Thomas Olk, Die Wohlfahrtsverbände im System sozialer Dienstleistungsproduktion, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 33. Jg., 1981, H. 1, S. 94-114
[4] Christoph Sachße, Traditionslinien bürgerschaftlichen Engagements, in: Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ Deutscher Bundestag (Hg.), Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft, Opladen 2002, S. 23-28
[5] Vgl. zur Entwicklung der Sozialleistungsquoten im internationalen Vergleich Stephan Leibfried/Uwe Wagschal, Der deutsche Sozialstaat: Bilanzen – Reformen – Perspektiven, in: dies. Hg. Der deutsche Sozialstaat, Frankfurt a. M. 2000, S. 8-50
[6] Hans Achinger, Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik, Hamburg 1958
[7] Vgl. für einen guten Überblick über die Entstehungsgeschichte dieses sozialpolitischen Konfliktthemas Bernhard Badura u.a. , Einleitung: Sozialpolitische Perspektiven, in: Bernhard Badura/Christian von Ferber (Hg.), Selbsthilfe und Selbstorganisation im Gesundheitswesen München 1981, S. 5-38
[8] Vgl. Frieder Naschold, Modernisierung des Staates, Berlin 1993
[9] Frieder Naschold/Jörg Bogumil, Modernisierung des Staates. Opladen 2000
[10] Julian LeGrand, Ein Wandel in der Verwendung von Policy Instrumenten: Quasi-Märkte und Gesundheitspolitik, in: Adrienne Hèritier (Hg.), Policy-Analyse, Opalden 1993, S. 225-244
[11] Adalbert Evers/Thomas Olk, Wohlfahrtspluralismus. Vom Wohlfahrtsstaat zur Wohlfahrtsgesellschaft, Opladen 1996
[12] Adrian Ottnad/Stefanie Wahl/Meinhard Miegel, Zwischen Markt und Mildtätigkeit. Die Bedeutung der Freien Wohlfahrtspflege für Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung, München 2000
[13] Vgl. für die Einrichtungsebene Dietmar Freier, Bürgerengagement als Ressource für soziale Einrichtungen, In: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Nr. 1/97, S. 26-31 1997; für die verbandspolitische Ebene vgl. Thomas Olk, Verbandspolitische Strategien für die Freie Wohlfahrtspflege, in: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, 50. Jg., H. 4., S. 123-130
[14] Cornelia Stern (Hg.), Schule neu gestalten. Netzwerk innovativer Schulen in Deutschland. Gütersloh 1999; Adalbert Evers/Ulrich Rauch/Uta Stitz, Von öffentlichen Einrichtungen zu sozialen Unternehmen, edition sigma, Berlin 2002
[15] Herbert Schubert, von der Agenda 21 zur sozialen Stadt. Integrierte Perspektiven für die Soziale Stadt beim Stadtteilmanagement, in: Neue Praxis, 30, 2000, Nr. 3, S. 286-296
[16] Vgl. für die Familienselbsthilfe Annemarie Gerzer-Sass, Familienselbsthilfe in Deutschland, Expertise für die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ i.E.; für die Jugendhilfe vgl. Thomas Olk, Politische Rahmenbedingungen – Was muss sich ändern, damit bürgerschaftliches Engagement in der Sozialen Arbeit eine größere Bedeutung erhält? In: Kurt Möller (Hg.), Auf dem Weg in die Bürgergesellschaft? Opladen 2002, S. 249-267
[17] Evers/Rauch/Stitz, 2002 a.a.O.
[18] Adalbert Evers/Norbert Wohlfahrt/Birgit Riedel, Bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen, Dortmund 2000; sowie Thomas Olk, Politische Rahmenbedingungen a.a.O.
[19] Evers/Rauch/Stitz 2002 a.a.O.; sowie Thomas Olk, Sozialstaat und Bürgergesellschaft, in: Rolf G. Heinze/Thomas Olk (Hg.): Bürgerengagement in Deutschland, Opladen 2001, S. 29-68
[20] Vgl dazu die Debatte um eine
„plural economy OECD, Reconciling Economy and society. Towards a Plural
Economy, Paris 1996; Wolf Rainer Wendt, Ansätze einer Sozialwirtschaftslehre,
in: Sozialer Fortschritt, 49. Jg., Heft 11/12, 2000, S.
261-270
[21] Vgl. dazu auch: 6 Perri/Diana Leat
, Inventing the British Voluntary Sector by Committee: from Wolfenden to Deakin,
in: Non-Profit-Studies, 1, No. 2, S. 33-45; Ralph M. Kramer, A Third Sector in
the Third Millennium? In Voluntas, Volume 11, Number 1, March 2000, S. 1-23
[22] Victor A. Pestoff, Beyond the
Market and State. Social Enterprises and Civil Democracy in a Welfare Society,
Aldershot, Brookfield, Singapore, Sydney 1998
[23] Vgl. Bernhard Blanke/Stephan von Bandemer, Der aktivierende Staat, in: Gewerkschaftliche Monatshefte Heft 6, 1999, S. 221-331; Adalbert Evers, Aktivierender Staat. Eine Agenda und ihre möglichen Bedeutungen, in: Erika Mezger/Klaus-W. West (Hg.), Aktivierender Sozialstaat und politisches Handeln. Marburg 2000, S. 13-29 sowie Thomas Olk, Weder Rund-um-Versorgung noch „pure“ Eigenverantwortung – aktivierende Strategien in der Politik für Familien, alte Menschen, Frauen, Kinder und Jugendliche in: Mezger/West ebd., S. 105-124
[24] Evers/Rauch/Stitz 2002 a.a.O.
[25] Vgl. Evers/Olk 1996
a.a.O.
[26] Joshua Cohen/Joel Rogers, Solidary, Democracy, Association, in: Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 25, 1994, S. 136-160
[27] Vgl. Herfried Münkler, Bürgergesellschaft und Sozialstaat, Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“, 12./13.07.01, Halle, i.E.
[28] frei nach Ernst Wolfgang Bockenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt a. M. 1976, S. 60 ff.
[29] Vgl. Helmut Klages, Engagement und Engagementpotential in Deutschland. Erkenntnisse der empirischen Forschung, in Aus Politik und Zeitgeschichte, B 38/98, S. 29-38