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Kommentar zum Abschlußbericht der Enquete-Kommision "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" von Prof. Olk

Thomas Olk
In: Forschungsjournal NSP, Jg. 14, Heft 3, September 2001, S. 9-22

Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als gesellschaftspolitische Herausforderung

1. Einleitung

Am 14. Dezember 1999 beschloss der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Seit diesem Zeitpunkt ist die Enquete damit beschäftigt, einen umfänglichen Arbeitsauftrag abzuarbeiten. Auf der Grundlage einer systematischen Bestandsaufnahme des bürgerschaftlichen Engagements (BE), der hiermit verbundenen vielfältigen Organisationsformen und sozialen Bedingungsfaktoren, sollen politische Handlungsempfehlungen formuliert werden, die ein breites Spektrum von Ansatzpunkten und Interventionsformen umfassen und grundsätzlich alle Ebenen des Staatsaufbaus – also Bund, Länder und Gemeinden – einschließen. Damit ist bereits angedeutet, dass der Adressat des Endberichts der Enquete, der im Frühjahr 2002 dem Bundestag vorgelegt werden wird, keineswegs ausschließlich im Bundesgesetzgeber zu suchen ist. Der Bericht wird sich darüber hinaus auch an die politischen und administrativen Entscheidungsträger in den Ländern und Kommunen, an die für dieses Thema relevanten gesellschaftlichen Organisationen und Verbände des "Dritten Sektors" (von den großen Spitzenverbänden der Wohlfahrt, des Sports und der Kultur bis hin zu den kleinen Projekten, Initiativen und Selbsthilfegruppen vor Ort) sowie nicht zuletzt an Wirtschaftsunternehmen und die interessierte (Fach-) Öffentlichkeit wenden.

Dieses breite Spektrum potentieller Adressaten und Abnehmer des Berichts kommt nicht von ungefähr. Zum einen gibt es bei einem so vielschichtigen und sperrigen Phänomen wie dem bürgerschaftlichen Engagement bei verschiedensten Organisationen und Bevölkerungsgruppen angesichts seiner rasanten Bedeutungsaufwertung einen hohen Informations- und Orientierungsbedarf. Zum anderen beschränken sich die hiermit verbundenen bürgerschaftlichen Aktivitäten und Organisationsformen – und damit der politische Beratungsbedarf – weder auf eine bestimmte Ebene des Staatsaufbaus noch auf einen abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereich. Um die komplexen Analyse- und Bewertungsaufgaben bewältigen zu können, hat die Enquete-Kommission das Gesamtthema in drei Teilbereiche aufgegliedert, die in so genannten ‚Berichterstattergruppen‘ bearbeitet werden. Dementsprechend werden sowohl die Bestandsaufnahme als auch die Entwicklung politischer Handlungsempfehlungen entlang der Themenbereiche "BE und Zivilgesellschaft", "BE und Erwerbsarbeit" und "BE und Sozialstaat" diskutiert. Mit den folgenden Ausführungen wird versucht, eine kritische Bilanz der bisherigen Arbeit zu ziehen und einige aus meiner Sicht zentrale Orientierungsmarken für die weitere Arbeit der Kommission herauszuarbeiten. Hierfür scheint der jetzige Zeitpunkt gut geeignet zu sein: Die Kommission hat inzwischen ihre Bestandsaufnahme weitgehend abgeschlossen und wird sich nun der Erstellung des Endberichtes unter Einschluss der Handlungsempfehlungen zuwenden.

2. Die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements anerkennen und fördern

Bürgerschaftliches Engagement hat viele Gesichter und ist gerade in seiner Vielfalt und Vielgestaltigkeit politisch anerkennens- und förderungswürdig. Im Verlaufe der bisherigen Arbeiten an der Bestandsaufnahme und der hiermit verbundenen Debatten haben sich – neben selbstverständlich festzuhaltenden kontroversen Einschätzungen und Differenzen – einige gemeinsame Verständnisgrundlagen herausgebildet, die von allen Mitgliedern der Enquete-Kommission mehr oder weniger geteilt und mitgetragen werden. Hierzu gehört die Übereinkunft, sowohl bei der Bestandsaufnahme als auch bei der Entwicklung von Handlungsempfehlungen die gesamte Vielfalt und Vielgestaltigkeit von Ausdrucks- und Organisationsformen des Engagements gleichberechtigt einzubeziehen und jede Verkürzung des Gegenstandsbereichs auf eine in irgendeiner Weise besonders unterstützenswerte, standardisierte Grundform – wie z. B. das herkömmliche Ehrenamt – zu vermeiden. Vielmehr wird ausdrücklich anerkannt, dass das breite Spektrum unterschiedlichster Erscheinungsformen freiwilligen, unentgeltlichen und gemeinwohlorientierten Engagements Ausdruck einer lebendigen und aktiven ‚Bürgergesellschaft‘ ist. Bürgerschaftliches Engagement umspannt ein breites und vielfältiges Spektrum von Verhaltensformen in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft. Sie können von eher schwachen und sporadischen Engagements – wie der Spende von Geld, dem gelegentlichen Mitwirken in Vereinen und dem Leisten einer Unterschrift – bis hin zu langfristig verbindlichen Engagementformen – etwa einer Mitarbeit in den Führungsgremien gemeinnütziger Vereine und Organisationen – reichen.

Dennoch ist die Frage berechtigt, ob angesichts eines derart breit angelegten begrifflichen Verständnisses der Terminus des ‚bürgerschaftlichen Engagements‘, wie er im Einsetzungsbeschluss der Enquete eingeführt worden ist, wirklich gut gewählt wurde. Denn immer noch gilt, dass der Begriff nicht nur relativ deutungsoffen, sondern darüber hinaus auch in der Bevölkerung relativ unbekannt und unpopulär ist. Trotz möglicher Einwände und Schwierigkeiten hat sich die Enquete mit guten Gründen für diesen Begriff entschieden. Auf diese Weise soll der übergreifende gesellschaftspolitische Stellenwert des hiermit angesprochenen Phänomens sichtbar gemacht werden. Es geht der Kommission dabei darum, begrenzte Begrifflichkeiten wie Ehrenamt, Selbsthilfe, politische Partizipation, politischer Protest, ziviler Ungehorsam, freiwillige soziale Tätigkeiten etc. in dem Begriff des bürgerschaftlichen Engagements aufzunehmen, miteinander zu verknüpfen und in einen neuen konzeptionellen Zusammenhang einzurücken. Auf diesem Wege soll sowohl der individuelle Eigensinn als auch die gesellschaftliche Produktivität der hiermit angesprochenen unterschiedlichen Engagementformen sowohl gegenüber der weiteren Öffentlichkeit und der Politik als auch gegenüber einzelnen Gruppen und Engagierten selbst herausgestellt und erkennbar gemacht werden.

So eröffnet das bürgerschaftliche Engagement in individueller Perspektive den aktiven Bürgerinnen und Bürgern die einzigartige Chance, individuell sinnvolle Vorhaben und Projekte zu verwirklichen, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben und wichtige Erfahrungen zu machen, für die es sowohl im privaten Bereich als auch im Berufsleben keine vergleichbaren Gelegenheiten gibt. In gesellschaftlicher Hinsicht ist bürgerschaftliches Engagement so etwas wie der ‚soziale Kitt‘, der den sozialen und politischen Zusammenhalt sichert. Im freiwilligen und vertrauensvollen Zusammenwirken der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum entstehen Orientierungen und Handlungsdispositionen wie Kooperationsbereitschaft, Gemeinsinn und Vertrauen, die als ‚soziales Kapital‘ eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des politischen und ökonomischen Institutionensystems entwickelter Gesellschaften darstellen.

Alle diese unterschiedlichen Engagementformen, zielen sie nun auf politisches, kulturelles, sportliches oder soziale Engagement, repräsentieren insofern ein gemeinsames Anliegen: Sie zielen allesamt darauf ab, durch eigene aktive Beiträge das Gemeinwesen – und damit die Bürgergesellschaft – mit zu prägen und mit zu gestalten. Damit wird es den individuellen wie organisierten Akteuren erleichtert, für ihre Sichtweisen und Anliegen eine gemeinsame – gesellschaftspolitisch wirksame – Sprache zu finden und sich in ihren gemeinsamen Anliegen gegenüber der weiteren Öffentlichkeit und Politik zu artikulieren.

Welche Auswirkungen sich aus einem solch breit angelegten Grundverständnis des Gegenstandsbereiches für Art und Reichweite politischer Handlungsempfehlungen ergeben, ist allerdings keineswegs ausdiskutiert. In dieser Hinsicht befindet sich die Enquete-Kommission inmitten eines Diskussions- und Klärungsprozesses, der noch in Bewegung und damit in verschiedene Richtungen entwickelbar ist. Die folgenden Ausführungen dienen daher dem Zweck, einige der hiermit verbundenen Entscheidungsfragen und möglichen Schwerpunktsetzungen zu benennen und erste Antworten zu entwickeln.

3. Zwischen Querschnittperspektive und bereichsbezogenem Ansatz

Die politische Absicht, die unterschiedlichen Handlungs- und Ausdrucksformen des Engagements in ihrem Zusammenhang sichtbar zu machen und ihnen damit eine gemeinsame politische Sprache zu verleihen, stößt auf eine grundsätzliche Schwierigkeit. In seinen konkreten Ausdrucksformen ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Regel durch die Besonderheiten des jeweiligen gesellschaftlichen Bereichs geprägt. Auf den ersten Blick haben die Selbstverständnisse, Organisationsformen, Ziele und Probleme von Feuerwehrleuten, Übungsleitern im Sport, Mitgliedern von Umweltschutzgruppen, Ehrenamtlichen in der freien Wohlfahrtspflege und aktiv Mitwirkenden in Projekten, Initiativen und Selbsthilfegruppen wenig miteinander zu tun. Auf der anderen Seite weisen alle diese unterschiedlichen Engagementformen auf einer allgemeineren Ebene durchaus vergleichbare individuelle Motivlagen und gesellschaftliche Wirkungen auf, gibt es also eine Grundlage für die Herausbildung eines gemeinsamen ‚Sektorbewusstseins‘ und die Artikulation gemeinsamer Anliegen und Forderungen an Politik und Gesellschaft. Dies führt zu einer ersten Schlussfolgerung hinsichtlich der Ausgestaltung politischer Handlungsempfehlungen: Jede Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements bewegt sich stets zwischen den Polen ressortübergreifender, querschnittbezogener Maßnahmen und Programme einerseits und konkreter, auf einzelne gesellschaftliche Teilbereiche und ihren Regulierungsbedarf bezogener Maßnahmen andererseits. Bei der Entwicklung einer kohärenten Gesamtstrategie zur Förderung und Unterstützung unterschiedlicher Formen des bürgerschaftlichen Engagements wird es vor allem darauf ankommen, keinen der beiden Ansatzpunkte zugunsten des Anderen zu vernachlässigen sondern bewusst beides zu tun. Die Vorschläge der Kommission müssen sowohl darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für den gesamten Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sektorübergreifend zu verbessern und auszugestalten, als auch darauf, die Bedingungen für konkrete Handlungs- und Organisationsformen des Engagements in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen weiter zu entwickeln.

Hinsichtlich der Ausgestaltung einer engagementfördernden Politik als ressortübergreifender Strategie ist der Handlungsbedarf auf allen Ebenen des föderalen Staates unübersehbar. Weder auf kommunaler noch auf Landes- und Bundesebene gibt es in Politik und Verwaltung geeignete Anlaufstellen und Ansprechpartner für ressortübergreifende Anliegen und Probleme des gesellschaftlichen Engagementbereichs. Dies hat z. B. auf der kommunalen Ebene dazu geführt, dass ressortübergreifend konzipierte Einrichtungen einer infrastrukturellen Förderung und Unterstützung von Engagementformen (wie z. B. Freiwilligenagenturen, Bürgerbüros etc.) mehr oder weniger künstlich einem Ressort – in der Regel ist dies der Jugend- und Sozialbereich – zugeordnet werden, obwohl deren Aufgabenselbstverständnis weit über dessen Zuständigkeit hinausreicht. Auch auf Landes- und Bundesebene gibt es bislang keinen geeigneten Ansprechpartner für ressortübergreifende Anliegen und Förderbedarfe des Engagementbereichs. Um Engagementförderung als eine übergreifende politische Handlungsarena konstituieren zu können, bedarf es daher zweier eng zusammenhängender Voraussetzungen.

  1. Zum einen müssen sich die organisierten Akteure der ‚aktiven Bürgergesellschaft‘ – also die Verbände, Initiativen, Projekte und Gruppierungen in den Bereichen von Kultur, Sport, Wohlfahrt, Soziales, Jugend, Umwelt- und Naturschutz etc. – in Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen, um auf kommunaler, auf Landes- und bundespolitischer Ebene die eigenen Sichtweisen, Anliegen und Forderungen entwickeln und gegenüber Politik und Verwaltung einflussreich artikulieren zu können. So zeigen z. B. die Arbeitsgemeinschaften und Netzwerke in vielen Kommunen und Bundesländern (Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg etc.) sowie die ersten Vernetzungsansätze auf Bundesebene (z. B. in Form des Verbändeforums Ehrenamt), dass hier ein allmähliches Umdenken im Bereich der organisierten Akteure des ‚Dritten Sektors‘ zu beobachten ist. Die Enquete-Kommission hält solche Formen der Vernetzung bürgergesellschaftlicher Organisationen für unbedingt erforderlich und wird diese Form der ‚Bündnispolitik‘ sicherlich in ihren Empfehlungskatalog übernehmen. Dabei wird die Enquete allerdings nicht umhin kommen, auch Ausführungen zum möglichen Aufgabenkreis und vor allem zur Zusammensetzung solcher Foren und Zusammenschlüsse zu machen. So werden Politikstil und Wirkungsschwerpunkte in Abhängigkeit von dem Spektrum beteiligter Organisationen und Verbände unterschiedlich ausfallen, je nach dem, ob sie in ihrer Zusammensetzung breit und plural angelegt sind oder aber sich auf eine kleine Auswahl durchsetzungsmächtiger Spitzenverbände beschränken. Des Weiteren wäre zu überlegen, ob es unter bestimmten Bedingungen sinnvoll ist, Vertreter der Politik – z. B. den Ministerpräsidenten oder die Staatskanzlei – sowie Wirtschaftsunternehmen oder ihre verbandlichen Sprecher in solche Foren einzubinden. Auf diese Weise könnten diese Foren ein wichtiges Scharnier zwischen engagementbezogener Regierungspolitik und verbändebezogenen Anliegen und Forderungen sein.
  2. Der zweite Schritt wäre die Einrichtung ressortübergreifender politischer Ansprechstationen in Politik und Verwaltung. Die diesbezüglichen Vorschläge beziehen sich in der öffentlich geführten Debatte vor allem auf die Forderung zur Einrichtung von ressortübergreifenden Anlaufstellen und ‚Beauftragten für das Engagement‘ in Bund, Ländern und Gemeinden. Die Vor- und Nachteile solcher ‚Beauftragter‘ für das bürgerschaftliche Engagement liegen auf der Hand und entsprechen im Wesentlichen vergleichbaren Argumenten aus anderen Bereichen des Beauftragtenwesens. Auf der Positivseite ist zu verbuchen, dass auf diese Weise das Thema des bürgerschaftlichen Engagements in der Logik politischer Anerkennung und Ressourcenzuweisung wenigstens einen kleinen Platz zugewiesen bekäme und damit überhaupt erst mit – wenn auch bescheidenen – administrativen Befugnissen und einer gewissen Durchsetzungsmacht ausgestattet werden würde. Auf der Negativseite wäre zu bedenken, dass die Einführung einer eigens für das Engagement zuständigen Stabsstelle dazu führen könnte, dass die einzelnen Politikbereiche in ihrer Motivation und Zuständigkeit für Vorhaben der Engagementförderung gebremst würden, ohne dass der Engagementbeauftragte über genügend Kompetenzen verfügte, um das Kriterium ‚Engagementförderlichkeit‘ gegen politikbereichsspezifische Sichtweisen und Strategien durchsetzen zu können. Ob sich die Enquete-Kommission in dieser Hinsicht auf einen konkreten Vorschlag einigen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Falle wird sie sich der Frage der Institutionalisierung einer direkten Ansprechstation für Anliegen des Engagementsektors in der Regierungspolitik widmen und zumindest ein Spektrum alternativer Lösungsformen hierfür benennen und abwägend diskutieren müssen.

Die Propagierung zentraler Anlaufstellen und Ansprechpartner darf allerdings umgekehrt bei der Ausarbeitung der Empfehlungen nicht dazu führen, Engagementförderung ausschließlich auf ein abgegrenztes (Mini-) Ressort mit begrenzten Einflusschancen und Finanzmitteln zu reduzieren. Vielmehr muss im Bericht der Kommission deutlich bleiben, dass die Förderung bürgerschaftlichen Engagements eine Querschnittaufgabe darstellt, die tendenziell in allen Politikbereichen bzw. Ressorts verankert werden muss. Die Förderung von Engagement hat in so unterschiedlichen Feldern wie Gesundheitspolitik, Kulturpolitik, Politik für junge und alte Menschen, Stadt- und Wohnumfelderneuerung etc. seine jeweils spezifische Bedeutung. Wenn sich eine Politik der Förderung von Engagement nicht auf diese sektorspezifischen Besonderheiten – auf die dort vorfindlichen Selbstverständnisse, die Verflechtungsbeziehungen von öffentlichen und gesellschaftlichen Akteuren, die spezifischen Rahmenbedingungen und Handlungsprobleme – einlassen würde, würde sie an gesellschaftspolitischer Relevanz verlieren und zu einer lediglich ornamentalen Ergänzung eines ansonsten gegenüber dem Engagementthema gleichgültigen ressortbezogenen Politikbetriebs degenerieren.

4. Die Etablierung einer umfassenden Kultur der Anerkennung

Bürgerschaftliches Engagement benötigt nicht allein Maßnahmen sozialrechtlicher Absicherung und finanzieller Anreize, sondern vor allem die Etablierung einer umfassenden Kultur der Anerkennung und Wertschätzung. Gemessen an der Breite und Vielfalt der Ausdrucks- und Organisationsformen bürgerschaftlichen Engagements wird die öffentliche Debatte um dessen Förderung in der Regel höchst einseitig und selektiv geführt. Zumeist stehen Instrumente und Maßnahmen der sozialrechtlichen Absicherung und finanziellen Begünstigung von Engagementformen im Mittelpunkt, von denen zumeist nur bestimmte Teilgruppen der engagementbereiten Bevölkerung profitieren würden. Würde man sich daran machen, eine ‚Hitliste‘ der von verbandlichen Akteuren sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in den Anhörungen der Enquete-Kommission artikulierten Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement aufzustellen, dann würden Vorschläge wie die Verbesserung des haftungsrechtlichen und des Versicherungsschutzes, die sozialrechtliche Absicherung engagierter Bürgerinnen und Bürger im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, die Frage der Sozialversicherungspflicht geringfügiger Aufwandsentschädigungen sowie deren Freistellung im Einkommenssteuerrecht sicherlich ganz oben auf der Liste der am meisten genannten Forderungen landen.

Diese Prioritätensetzung hängt allerdings weniger mit einer sachangemessenen Analyse der politischen Handlungsbedarfe und Probleme in diesem Bereich als vielmehr mit der selektiven Logik von Lobby-Politik zusammen. Anstatt das komplexe Bedingungsgefüge von hemmenden und begünstigenden Faktoren für die unterschiedlichen Formen des bürgerschaftlichen Engagements vorurteilsfrei in den Blick zu nehmen, scheint es verbandspolitisch viel versprechender und verlockender zu sein, die ausgetretenen Pfade einer Politik der Bedienung etablierter Gruppen und Interessen auch beim Engagementthema nicht zu verlassen. Sicherlich wird sich auch die Enquete-Kommission rasch darin einig werden, dass ein Aspekt der Förderung bürgerschaftlichen Engagements darin zu suchen ist, die Nachteile auszugleichen, die engagementbereite Bürgerinnen und Bürger bei der jetzigen Rechtslage noch eingehen müssen, wenn sie sich engagieren wollen. Allerdings treffen diese rechtlichen ‚Einhegungen‘ des Engagements nicht alle genannten Engagementformen gleichermaßen. Profitieren würden von solchen Regelungen vor allem solche Engagierte, die im Rahmen fester organisatorischer Strukturen relativ klar umrissene Aufgaben erledigen. Die übrigen Engagementformen würden von Versicherungsschutz und Haftungsrecht weniger profitieren.

Ein weiteres Problem der sozialrechtlichen Absicherungsstrategie besteht in der impliziten Gleichstellung bürgerschaftlichen Engagements mit entgeltlicher Beschäftigung. Je mehr die Rechtsstellung freiwillig engagierter Personen nach dem Vorbild der Regelungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ausgestaltet wird, desto mehr müssen die Unterschiede zwischen Erwerbsarbeit und freiwilligem Engagement eingeebnet werden. Darüber hinaus würde eine solche ‚Verrechtlichung‘ bürgerschaftlichen Engagements einer Standardisierung und Typisierung der hiermit angesprochenen vielgestaltigen Engagementformen Vorschub leisten. Die Strategie der sozialrechtlichen Absicherung bürgerschaftlichen Engagements – wie sie sich etwa in dem umfänglichen Rechtsgutachten, das der Enquete-Kommission vorliegt, vorgezeichnet wird – hat also eine problematische förderpolitische ‚Schlagseite‘: Die meisten Regelungen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht würden die schwach formalisierten und unkonventionellen Formen des bürgerschaftlichen Engagements – wie z. B. die Teilnahme an Unterschriftenaktionen, Demonstrationen, themen- und projektbezogenen Engagementformen – kaum erfassen und absichern können. Die herkömmlichen Formen des Engagements – also die ehrenamtliche Tätigkeit in Organisationen, Vereinen und Verbänden – würde zwar von diesen Schutznormen profitieren, unterläge aber zugleich einer Tendenz zur Konventionalisierung und sozialrechtlichen Standardisierung.

Ähnliche Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit den weit verbreiteten Forderungen nach einer finanziellen Begünstigung bestimmter Formen des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. durch die steuerrechtliche Freistellung von Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder die populäre Forderung nach Anrechnung von Engagementzeiten bei der Bemessung der Rentenhöhe (so genannte Rentenpunkte). Auch diese Vorschläge halten keineswegs, was sie zu versprechen scheinen: Sie führen nicht etwa zu einer besseren Anerkennung sondern vielmehr in letzter Konsequenz – unbeabsichtigt – zu einer schleichenden Umwertung bürgerschaftlicher Engagementformen in schlecht bezahlte Erwerbsarbeit. Sowohl Regelungen einer steuerlichen Freistellung bestimmter Aufwandsentschädigungen aus bürgerschaftlichem Engagement als auch Verfahren der Anerkennung von Engagementzeiten im Rentenrecht sind mit schwierigen Fragen der Abgrenzung und Bewertung verbunden. In beiden Fällen muss geprüft werden, welche Tätigkeiten aus dem Gesamtspektrum des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Sinne anerkennungswürdig sein sollen und wie hoch sie in ihrer ‚gesellschaftlichen Nützlichkeit‘ bewertet werden sollen. Abgesehen davon, dass hiermit ein hoher und kostspieliger bürokratischer Regulierungsaufwand verbunden sein würde, würden solche Grenzziehungen von den mittelbar und unmittelbar Beteiligten unweigerlich als Ausdruck differenzierender staatlicher Wertschätzung unterschiedlicher Engagementformen bewertet und könnten daher dazu beitragen, Konflikte und Konkurrenzbeziehungen in das gesellschaftliche Feld des bürgerschaftlichen Engagement hineinzutragen. Es ist daher an dieser Stelle positiv hervorzuheben, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Mitglieder der Enquete-Kommission – quer über alle politischen und fachlichen Differenzen hinweg – dagegen ausgesprochen hat, die Forderung nach der rentenrechtlichen Anerkennung von Engagementzeiten in den Empfehlungskatalog des Kommissionsberichtes aufzunehmen.

Im Übrigen machen die Erfahrungen mit der so genannten Übungsleiterpauschale überdeutlich, welcher zweifelhafte förderpolitische Nutzwert mit solchen selektiven finanziellen Vergünstigungen verbunden ist. So bemühen sich in der gegenwärtigen Debatte immer weitere Teilgruppen engagierter Bürgerinnen und Bürger darum, unter Verweis auf die steuerrechtliche Begünstigung der Übungsleiter im Sport ebenfalls in den Genuss entsprechender Privilegien zu gelangen. Abgesehen davon scheinen solche staatlich gewährten Vergünstigungen Wirkungen auszulösen, die mit denen einer (Einstiegs-) Droge vergleichbar sind. Die Einführung bestimmter Niveaus finanzieller Vergünstigungen und steuerlicher Befreiungen führt nach der Befriedigung eines anfänglich bestehenden Erwartungsniveaus zu Gewöhnungseffekten und legt es nahe, in regelmäßigen Abständen Erhöhungen der finanziellen Begünstigungen zu fordern. Inzwischen sind aus dem jugendverbandlichen Bereich Forderungen nach Freistellungen von Aufwandsentschädigungen in der Höhe von 6000 DM pro Jahr in der Diskussion und ein Ende dieser Forderungsspirale ist nicht absehbar!

Die große Bedeutung, die solchen Debatten um finanzielle Vergünstigungen beigemessen wird, macht deutlich, dass den Vorschlägen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements oft ein einseitiges Menschenbild zugrunde liegt. Auf der Basis einer verkürzten Rezeption des gesellschaftlichen Motivwandels bürgerschaftlichen Engagements wird oftmals die These vertreten, dass bürgerschaftliches Engagement immer stärker als Ausdruck eines ‚rationalen Kalküls‘ der Individuen zu betrachten sei. Solchen Ansätzen liegt also ein Bild vom Menschen zugrunde, das diesen vornehmlich als ‚homo oeconomicus‘ betrachtet, für den sich das freiwillige und unentgeltliche Engagement in erster Linie ‚rechnen‘ muss. Folgerichtig setzt ein solcher Denkansatz auf eine Politik der ‚selektiven Anreize‘.

Das eigentliche Defizit dieses Denkansatzes besteht weniger darin, dass er bestimmte empirische Trends des Motivwandels im Zuge gesellschaftlicher Individualisierungsprozesse nicht angemessen erfassen würde. Das Problem liegt vielmehr darin, dass dieser Ansatz im Sinne einer ‚self fullfilling prophecy‘ durch die entsprechende Ausgestaltung institutioneller Rahmenbedingungen und Anreizsysteme genau diejenigen Handlungsdispositionen und Motive mit erzeugt und verstärkt, auf die er vorgibt, lediglich zu reagieren. Die Alternative hierzu wären institutionelle Arrangements und Fördermaßnahmen, die nicht ausschließlich vom egoistisch kalkulierenden Individuum, sondern vielmehr vom Leitbild des ‚zivilgesellschaftlichen Aktivbürgers‘ (vgl. Münkler 1997 sowie 2000) ausgehen. Dahinter steht die Überzeugung, dass sich allein mit strategischen Interessenkalkülen und klugen institutionellen Arrangements die demokratisch verfassten Ordnungen moderner Gegenwartsgesellschaften auf Dauer nicht stabilisieren lassen. Vielmehr bedarf es hierzu der Bürgerinnen und Bürger, die als ‚good citizen‘ ihre bürgerschaftlichen Freiheiten auch dazu nutzen, sich für allgemeine Aufgaben und Belange einzusetzen.

Es geht also um die freiwillige Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich auch dann an der Erörterung allgemeiner Angelegenheiten und der Erledigung gemeinwohlrelevanter Aufgaben zu beteiligen, wenn sich diese Investition nach den Rationalitätsstandards des homo oeconomicus nicht rechnen sollte. Eine Politik der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements kann also nicht darauf abzielen, vorgefundene individuelle Bedürfnisse, Neigungen und Interessen einfach nur zu bedienen oder eine möglichst große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern für Bürgerengagement zu ‚rekrutieren‘, sondern es geht letztlich immer auch um die gesellschaftspolitische Aufgabe, durch entsprechende institutionelle Vorkehrungen sowie Verfahren der Anerkennung und Wertschätzung die knappe Ressource ‚Bürgersinn‘ zu pflegen und zu stärken. Eine solcher Ansatz spricht zwar nicht gegen die Entwicklung von neuen und erweiterten Formen finanzieller Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements. Er macht aber darauf aufmerksam, dass eine einseitige Konzentration auf monetäre Anreizsysteme erhebliche Gefahren aufweist und an der eigentlichen Aufgabe der Engagementförderung vorbei zielt. Stattdessen sollte die Kommission in ihrem Empfehlungsteil klar herausstreichen, dass solche Maßnahmen und Instrumente besondere Bedeutung aufweisen, die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern und ermöglichen, als ‚Aktivbürger‘ tätig zu werden.

In dieser Hinsicht sind insbesondere zwei Ansatzpunkte erwähnenswert. Zum einen geht es um ein konsequentes Eintreten für die Verwirklichung verschiedenster Ansätze einer ‚civic education‘. Wir Deutschen tun uns zwar – anders als die Amerikaner – aufgrund unserer Geschichte schwer mit der vorurteilsfreien Diskussion von Fragen einer umfassenden Persönlichkeitsbildung und Werteerziehung. Andererseits ist nicht länger hinnehmbar, dass die Frage der biographischen Herausbildung eines ‚good citizen‘, also die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und habituellen Handlungsdispositionen eines aktiven Bürgers, in der bisherigen Debatte um Engagementförderung so gut wie keine Rolle spielten. Civic education muss also heißen, unsere pädagogischen Institutionen – von der Kindertagesstätte über das Jugendzentrum bis hin zur Schule – derart umzugestalten, dass die Entwicklung sozialmoralischer Motive des Gemeinsinns und sozialer Kompetenzen gegenüber kognitiven Wissensbeständen ein stärkeres Gewicht erhält. Die Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Beteiligung am sozialen und politischen Gemeinwesen entsteht – das lehrt sowohl die politische Partizipations- als auch die soziale Engagementforschung – in den ersten Lebensjahren. Indem dieser Aspekt bürgerschaftlichen Engagements bislang auf eine in dieser Hinsicht völlig überforderte politische Bildung abgewälzt wurde, wurde der Entwicklung und Stärkung bürgergesellschaftlicher Strukturen und Handlungsformen ein Bärendienst erwiesen.

Ein weiterer Baustein zu einer solchen bürgergesellschaftlichen Strategie ist die Etablierung einer ‚Anerkennungskultur‘, die mit Hilfe einer breit angelegten Palette von Maßnahmen und Instrumenten zu einer nachhaltigen Würdigung, Anerkennung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements und damit zu dessen besserer Sichtbarkeit, Beachtung und Wertschätzung in der Gesellschaft beitragen würde. Die Entwicklung neuer und zielgruppenangemessener Formen der Anerkennung und Ehrung engagierter Menschen – seien dies nun Senioren, Jugendliche oder leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens – stellen einen wichtigen Baustein einer Anerkennungskultur dar. Es wird für die Kommission darauf ankommen, diesen Aspekt der Anerkennungskultur angemessen zu würdigen. Sicherlich sind manche Formen der ‚Ehrung‘ Ehrenamtlicher wenig geeignet, die Leistungen der Betreffenden in ein richtiges Licht zu rücken. Dennoch darf die Bedeutung expressiver und zeremonieller Aspekte bei der Anerkennung und Wertschätzung engagierter Bürgerinnen und Bürger keineswegs unterschätzt werden. Zur gesellschaftlichen Anerkennung gehören eben bestimmte Formen der Ehrung! Allerdings sollte die Enquete-Kommission in ihrem Bericht Anstöße und Ermutigungen für die Entwicklung neuer, auch für nachwachsende Generationen attraktive Formen der Ehrung geben und gesellschaftliche Akteure und Organisationen ausdrücklich dazu ermuntern, hier mehr Kreativität, Phantasie und Mut zu Experimenten zu empfehlen.

Mit Anerkennungskultur kann allerdings noch viel mehr gemeint sein: Unter dieser Überschrift wird ein breites Spektrum von Ansatzpunkten und Maßnahmen diskutiert und erprobt, das Teilelemente wie die nachhaltige und spürbare Wertschätzung des Beitrags engagierter Bürgerinnen und Bürger in Verbänden, Vereinen und Projekten, die Bereitstellung finanzieller, sachlicher und personeller Ressourcen für Engagierte, das Ernstnehmen ihrer Bedürfnisse, Anliegen und Probleme in Organisationen, die Anerkennung von Engagements bei der Verteilung öffentlicher Güter (wie z. B. Praktikumsplätze, Studienplätze) etc. einbezieht. Auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können Bestandteil einer Anerkennungskultur sein. So sind sie zum einen Bestandteil einer erforderlichen Vorbereitung und Absicherung entsprechend anspruchsvoller freiwilliger und unentgeltlicher Tätigkeiten und zugleich eine Form der Gratifikation und Anerkennung für die engagierten Bürgerinnen und Bürger. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn solche Qualifizierungsmaßnahmen nicht nur einen Zugewinn persönlicher Kompetenzen und Erfahrungen versprechen und damit zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen, sondern darüber hinaus auch noch in anderen Bereichen (z. B. in der Erwerbsarbeit) verwertbare Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Insgesamt ist aber der eigentliche Sinn anerkennender Maßnahmen darin zu sehen, dass sie den potentiell engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft deutlich machen, dass es wirklich auf sie ankommt und dass ihr Beitrag zur Gesamtleistung einer Organisation oder zum Erfolg eines Vorhabens bedeutsam ist. Mit dieser Formulierung ist bereits der Übergang zu einem nächsten ‚Eckpunkt‘ einer Politik der Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements vorbereitet.