Prof. Dr. Olk: Die Bürgerkommune: Ein Leitbild für die Verwirklichung der Bürgergesellschaft auf lokaler Ebene
Prof. Dr. Thomas
Olk
Die Bürgerkommune:
Ein Leitbild für die Verwirklichung der Bürgergesellschaft auf lokaler Ebene
Ob klassisches
Ehrenamt im Gemeinderat, aktive Mitgliedschaft im Verein oder die Unterschriftensammlung
einer Bürgerinitiative – bürgerschaftliches Engagement findet in der
Bundesrepublik überwiegend auf kommunaler Ebene statt. Die Kommunen sind der
zentrale Ort aktiver Bürgerschaft. Sie sind die „Keimzelle“ und der
Kern einer vitalen Bürgergesellschaft. Viele freiwillige, aber auch einige
Pflichtaufgaben der Gemeinden werden ehrenamtlich erbracht. So werden z.B.
Brandschutz- und Gefahrenabwehr in der Bundesrepublik von 1,3 Mio. Angehörigen
in 26.500 lokalen freiwilligen Feuerwehren gewährleistet. Auch im Sport, in der
Kultur oder im sozialen Bereich sind es nicht zuletzt die engagierten
Bürgerinnen und Bürger, die maßgeblich zur Erfüllung kommunaler Daseinsvorsorge
und zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Viele kommunale Angebote ließen sich
ohne bürgerschaftlich Engagierte nicht oder zumindest nicht in der gewünschten
Qualität aufrechterhalten.
Kommunale Politik
und Verwaltung haben dieses Engagement auch bisher schon gefördert. Aber diese
Unterstützung war überwiegend indirekt und defensiv – dieser Förderung
lag noch kein übergreifendes Konzept und Leitbild der
„Bürgerkommune“ oder der „lokalen Demokratie“ zugrunde.
Gefördert wurden und werden zumeist die Vereine, Organisationen und Verbände in
den klassischen Bereichen – etwa in Rettungswesen, Gesundheit, Sport, in
der Kinder- und Jugendarbeit und der Wohlfahrtspflege. Hier ist ein
grundsätzliches Umdenken – ein Perspektivenwechsel – erforderlich!
Entscheidend für die Zukunft bürgerschaftlichen Engagements auf lokaler Ebene
wird sein, dass das bürgerschaftliche Engagement in seinen vielfältigen
Ausdrucksformen und in seiner gesamten Breite gefördert wird. Die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements muss als übergreifender Ansatz verstanden
werden, der sowohl traditionelle Formen einbezieht, als auch neue Formen des
Engagements ermöglicht und fördert. Hierzu bedarf es neuer Leitbilder und
Konzepte und z.T. neuer Herangehensweisen.
Für diesen
Perspektivenwandel sprechen strukturelle und aktuelle Gründe. Auch wenn das oft
bemühte Bild von der Kommunalpolitik als „Schule der Demokratie“
nicht immer zu überzeugen vermag, ist doch die kommunale Ebene strukturell den
Interessen und Problemen der Bürger am nächsten. Sie liegt, ohne erheblichen
Aufwand betreiben zu müssen, in der Reichweite alltäglicher Lebenspraxis. Diese
bildet einen Erfahrungshintergrund, auf dem sich bürgerschaftliches
Kompetenzbewusstsein und bürgerschaftliches „Sicheinmischen“
entwickeln können. Hier sind direkte Kommunikation und öffentliche
Versammlungen alltäglich möglich. Zudem ist dauerhaftes bürgerschaftliches
Engagement aus Zeit- und Ressourcengründen für viele, vor allem für sozial
schwächere und weniger mobile Bevölkerungsgruppen ausschließlich auf lokaler
Ebene realisierbar. Die Kommune ist die entscheidende Ebene, da dort die
Auswirkungen gesellschaftlichen Wandels in besonderer Weise spürbar sind und
sich die Qualität des Zusammenlebens der Menschen entscheidet. In den Städten
wird die Bedeutung des Engagements für den sozialen Zusammenhalt erkennbar und
erlebbar – auch als Gegenpol zu übergreifenden Entwicklungen wie
Globalisierung und Individualisierung.
Auf keiner anderen
politischen Ebene gibt es zudem mehr und leichter zugängliche
direkt-demokratische Beteiligungsrechte. Mit dem Siegeszug der süddeutschen Ratsverfassung
wurden in den 1990er Jahren in allen Gemeindeordnungen Bürgerbegehren und
Bürgerbescheide eingeführt. Über diese direkt-demokratisch reformierten
Gemeindeordnungen hinaus gibt es eine Fülle von innovativen freiwilligen
Mitwirkungs- und Beteiligungsangeboten, die zahlreiche Kommunen in den letzten
Jahrzehnten entwickelt haben. Sie reichen von themenspezifischen „Runden
Tischen“ (gegen Gewalt, gegen Drogen, für Geschlechterdemokratie etc.),
Präventionsräten, Bürgerforen, Planungszellen und Mediationsverfahren bis hin
zu Kinder- und Jugendparlamenten, Seniorenvertretungen und Ausländerbeiräten.
Hinzu kommen lokale Einrichtungen, die sich speziell die Förderung von
Selbsthilfe und freiwilligem Engagement (z.B. Selbsthilfekontakt- und
Informationsstellen, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen, Bürgerbüros etc.)
zur Aufgabe gemacht haben. Gleichzeitig entfaltet sich auf lokaler Ebene
traditional eine Vielzahl von unterschiedlichen bürgerschaftlichen
Assoziationen. Hier sind in erster Linie die Vereine, Stiftungen und
Bürgerinitiativen zu nennen.
Dies ist der
aktuelle Hintergrund für das gestiegene Interesse an lokalen Varianten der
Bürgergesellschaft. Leitbilder wie die „Bürgerkommune“ bzw. die
„Bürgerstadt“ sind inzwischen allgemein akzeptiert und werden heute
in programmatischen Texten fast aller Parteien, vieler Verbände und
Organisationen bemüht. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bekennen sich
in Wahl- und Antrittsreden zur „Bürgerkommune“. Die öffentliche
Sichtbarkeit und Aufwertung bürgerschaftlichen Engagements im Internationalen
Jahr der Freiwilligen (IJF) hat zusätzlich zu diesem überparteilichen Konsens
beigetragen.
Über den Grad der
Realisierung der Bürgerkommune gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen.
Einige vertreten die Ansicht, die Bürgerkommune sei bereits Wirklichkeit. Es
sei uns nur noch nicht bewusst gewesen. Andere wiederum begreifen sie als
konkrete Utopie und als weitreichende Alternative zum Bestehenden, die nur zu
verwirklichen ist, wenn tiefgreifende gesellschaftliche und politische Reformen
gelingen. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger verbindet mit dem Begriff
„Bürgerkommune“ eine eingeschränktere Perspektive und meint damit
punktuelle Innovationen wie z.B. lokale Freiwilligenagenturen, gelegentliche
Planungszellen oder kommunale Internetportale. Die Enquete-Kommission
„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hat sich auf ein
politisch anspruchsvolles und möglichst umfassendes Leitbild der
„Bürgergesellschaft“ verständigt, das gerade auf kommunaler Ebene
der Konkretisierung bedarf.
Wer sind die
Akteure der Bürgerkommune? Das Leitbild „Bürgerkommune“ meint mehr
als Kommunalpolitik. Sie umfasst alle Lebensbereiche, die in lokalen Räumen organisiert
sind, und alle Akteure, die unmittelbar auf das lokale Zusammenleben Einfluss
nehmen. Dazu gehören z.B. örtliche Unternehmen und Gewerkschaften,
Lokalzeitungen, Selbsthilfegruppen, Vereine und andere Akteure des
„Dritten Sektors“ – auch dann, wenn sie nicht in die
Institutionen der kommunalen Selbstverwaltung einbezogen sind. In Kommunen, die
z.B. durch ein ansässiges Großunternehmen geprägt sind, dürfte dessen lokales
Engagement gelegentlich mehr Gewicht für die Umsetzung des Leitbilds „Bürgerkommune“
haben als Rat und Kommunalverwaltung. Für das lokale bürgerschaftliche
Engagement ist die Praxis von Kultur, Sozial- und Bildungseinrichtungen,
Kirchen und Stiftungen auch dann von Gewicht, wenn sie außerhalb der
kommunalpolitischen Reichweite liegen. Sport- und Kulturvereine sind in
kleineren Gemeinden ohnehin oft die zentralen kommunalpolitischen Akteure.
Wenn es um die
konkrete Umsetzung der Perspektive „Bürgergesellschaft“ geht, kommt
der kommunalen Selbstverwaltung als politisch legitimierter Instanz eine
zentrale Bedeutung zu. Aus Sicht der kommunalen Praxis lassen sich allerdings
eine Reihe struktureller Hemmnisse formulieren, die der Verwirklichung der
Bürgerkommune und der Zukunft bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler
Ebene abträglich sind:
·
geringe
Gestaltungsspielräume durch „Überregelung“: Politikvorgaben,
Gesetze und Programme, die von den Ländern, dem Bund und der europäischen Union
kommen, bestimmen zu 90 % und mehr, was auf kommunaler Ebene geschieht. Es sind
diese „übertragenen Aufgaben“ und Pflichtaufgaben, die den
kommunalpolitischen Alltag prägen.
·
knappe Finanzen: Die
Ressourcenschwäche der Kommunen wirkt ebenso einschränkend wie der wachsende
Berg rechtlicher Vorgaben. Seit 1992 wächst die Zahl der Kommunen mit
Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt. Gegenwärtig haben zudem alle Kommunen mit
einer einschneidenden, nicht allein kommunal erzeugten Einnahmenkrise zu
kämpfen. Da die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereich der
freiwilligen kommunalen Aufgaben fällt, ist sie unmittelbar von der
dramatischen Entwicklung der kommunalen Finanzsituation betroffen. Aus der
Perspektive einer Verbesserung der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
muss es daher ein zentrales Ziel sein, für die Kommunen wieder größere
Gestaltungsspielräume zu eröffnen und sicherzustellen, dass die Übertragung von
Aufgaben auch mit der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel einhergeht
(Konnexitätsprinzip). Es ist daher zu begrüßen, wenn gegenwärtig auf der
politischen Bühne über eine Reform der Gemeindefinanzen gestritten wird. Es ist
allerdings zu befürchten, dass angesichts der finanzpolitischen
Rahmenbedingungen unbefriedigende Resultate zu erwarten sind.
·
widersprüchliche
Interessen und Konflikte: Nicht nur aus der Perspektive der Kommunalverwaltung
erscheint die Förderung von mehr bürgerschaftlichem Engagement als reine Lust
an der Konfliktvermehrung, die zudem kostspielig und riskant ist. Gerade weil
es keinen lokalen Politikbereich mehr gibt, in dem nicht diskutierbare
Alternativen existieren und die konfliktvermeidende Möglichkeit, tausend Blumen
blühen zu lassen, schon aus finanziellen Gründen ausscheidet, handelt sich jede
Engagementförderung potentiell zusätzliche Konflikte ein. Politische Entscheidungsprozesse
dauern eventuell länger und werden womöglich teurer, ohne dass ein niedrigeres
Konfliktniveau garantiert werden könnte.
Vor diesem
Hintergrund fällt es der Kommunalpolitik oft schwer, bürgerschaftliches
Engagement als zentrales Profilierungsfeld zu begreifen. Kommunen, die eine
systematische Engagementförderung betreiben, sind gegenwärtig noch eine
Minderheit. Nachdem die Verwaltungsreform die Bürger als Kunden entdeckte,
haben Verwaltung und Kommunalpolitik die Bürgerinnen und Bürger in ihrer
politischen Funktion (als Auftraggeber) und als Koproduzenten öffentlicher
Leistungen noch nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Nicht zuletzt sind es
die Angst vor einer „Enteignung des Mandats“ und vor einer Blockade
des Verwaltungshandelns durch unbotmäßige und maßlose Bürger, die viele
Kommunen vor einer Neubestimmung des Dreiecks „Bürger – Verwaltung
– Rat“ zurückschrecken lassen.
Neben den
skizzierten Hemmnissen gibt es allerdings auch eine Reihe von Initiativen und
Programmen, die dem Leitbild „Bürgerkommune“ zuarbeiten:
In den letzten
Jahren wurden einige Modellprogramme (Urban 21, Soziale Stadt etc.) aufgelegt,
Wettbewerbe ausgeschrieben und Netzwerke gebildet, die – häufig an internationalen
Vorbildern orientiert – lokales bürgerschaftliches Engagement zu fördern
beabsichtigen. Inzwischen hat sich eine Vielzahl kommunaler Zusammenschlüsse,
Netzwerke und Kooperationen zu unterschiedlichen Themenbereichen entwickelt.
Hinzu kommen spezifische Zusammenschlüsse für einzelne Politikbereiche (Schule,
Soziales, Gesundheit usw.). Viele der beteiligten Kommunen sind dabei zu
„Experimentierbaustellen“ für bürgerschaftliches Engagement
geworden. Das von der Bertelsmannstiftung initiierte Civitas-Netzwerk
bürgerorientierter Kommunen hat nach einer Wettbewerbsphase und einer
Leitbilddebatte inzwischen Qualitätsbausteine für bürgerorientierte Kommunen
(vgl. Brühl/Sinning/Nährlich 2002) vorgelegt, die bürgerschaftliches Engagement
in allen kommunalen Handlungsfeldern – vom Haushalt bis zu
Quartierskonferenzen – durchbuchstabieren. Auch der deutsche Städte- und
Gemeindebund hat die Städte und Gemeinden als besondere Orte bürgerschaftlichen
Engagements entdeckt und berät seine Mitglieder bei der Entwicklung hin zur
Bürgerkommune. Die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
(KGSt), die den Prozess der Verwaltungsmodernisierung mit angestoßen hat,
unterstützt seit einigen Jahren durch Beratung und Konzeptentwicklung die
Reformansätze in Richtung Bürgerkommune (vgl. KGSt-Bericht 6/1999). Diese
Initiativen und Aktivitäten repräsentieren zwar noch keinen breiten
Reformtrend, können aber als „Best-Practice-Modelle“ Anregungen und
Anstoßfunktionen für andere Kommunen auslösen. Gemeinsam ist allen
Zusammenschlüssen, Netzwerken und Kooperationen zumeist die konzeptionelle
Grundannahme, bürgerschaftliches Engagement sei eine wichtige Ressource, die zu
mehr Demokratie, stabilerem sozialen Zusammenhalt, besseren sozialen Diensten,
ökonomischen Produktivitätseffekten und womöglich auch zur Entlastung der
kommunalen Haushalte beitragen kann. Die Devise lautet: Mit ihrem
„sozialen Kapital“ stellen die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune
ein Potential zur Verfügung, auf das sich politisch Bauen lässt. Also packen
wir es an, nutzen wir dieses Kapital!
Wenn das Leitbild
der Bürgergesellschaft Wirklichkeit werden soll, sind Verwaltungen insbesondere
auf kommunaler Ebene, wo bürgerschaftliches Engagement vor allem stattfindet,
zentral daran beteiligt: Sie müssen sich noch stärker als bisher für
bürgerschaftliches Engagement aufgeschlossen zeigen und den Bürgerinnen und
Bürgern größere Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten eröffnen.
Angesichts einer vielfältigen staatlichen Aufgabenpalette bei knapper werdenden
finanziellen Mitteln steht die Reform und Modernisierung der öffentlichen
Verwaltungen insbesondere auf kommunaler Ebene seit Beginn der 1990er Jahre
bereits weit oben auf der politischen Agenda. Zum Leitbild der
Verwaltungsmodernisierung avancierte dabei das von der KGSt entwickelte Konzept
des „Neuen Steuerungsmodells“. Ziel des neuen Steuerungsmodells ist
es, die vorhandenen finanziellen Mittel durch eine Verbesserung der internen
Steuerungsmechanismen des öffentlichen Sektors effizienter einzusetzen. Das
neue Steuerungsmodell ist durch drei eng miteinander verbundene Elemente
gekennzeichnet:
·
Aufbau einer unternehmensähnlichen, dezentralen Führungs-
und Organisationsstruktur
·
Outputsteuerung, d.h. Instrumente zur Steuerung der
Verwaltung von der Leistungsseite her
·
Aktivierung dieser neuen Struktur durch Wettbewerb und
Kundenorientierung (vgl. Jann 2001).
Die anfängliche
Reformeuphorie ist mittlerweile jedoch einer deutlichen Ernüchterung gewichen.
Das Neue Steuerungsmodell als Gesamtkonzept ist bisher in keiner Kommune
umfassend umgesetzt worden, sondern befindet sich überwiegend im Entwurfs- und
Experimentierstadium, da sich erhebliche Umsetzungsdefizite ergeben haben (vgl.
etwa Reichard/Röber 2001 sowie Banner 1999). Aus zivilgesellschaftlicher
Perspektive ist das entscheidende Manko des Neuen Steuerungsmodells aber die
unzureichende Bürgerorientierung.
Gemessen am
Leitbild der Bürgergesellschaft greift der Ansatz einer ausschließlich
effektivitäts- und effizienzorientierten Dienstleistungskommune eindeutig zu
kurz. Deshalb wird heute auf vielen Ebenen versucht, die ökonomische mit einer
zivilgesellschaftlichen Orientierung der Verwaltungsmodernisierung zu
verbinden. Auch der Prozess der Verwaltungsmodernisierung sollte einen Beitrag
zur Verwirklichung der Bürgerkommune leisten. Dies kann gelingen, indem die
Bürgerinnen und Bürger als gleichberechtigte Akteure betrachtet werden, die
Politik auf kommunaler Ebene mitgestalten und mitbestimmen und die in die
öffentliche Leitungs- und Aufgabenerfüllung aktiv eingebunden sind.
Der Inhalt von
Leistungen wird somit nicht primär durch die Kommune und ihre Verwaltung
definiert, sondern zu allererst von den Bürgerinnen und Bürger selbst. „Empowerment“
ist hier das Stichwort. Staat und Kommunen geben ein Stück ihrer
Definitionsmacht an die Bürgerinnen und Bürger ab, die ihre Engagementziele
selber definieren. Engagement sieht dann manchmal anders aus, als etablierte
Politik und Verwaltung es sich vorgestellt haben mögen – auch dies gehört
zu einer „ermöglichenden Verwaltung“. Auf dem Weg dorthin ist
jedoch eine grundlegende Änderung der Verwaltungskultur notwendig. Das
klassische (Zerr-)Bild von Verwaltung mit den Merkmalen Traditionsorientierung
(„das haben wir immer schon so gemacht“), Innovationsfeindlichkeit
(„das haben wir noch nie so gemacht“) und Angst vor Engagement und
Überbeanspruchung („da könnte ja jeder kommen“) steht einer
bürgerorientierten Verwaltung nur im Wege. Ihr Kennzeichen ist vielmehr, dass
sie mehr Transparenz schafft, indem sie Verwaltungsabläufe nachvollziehbar
gestaltet. Bürgerorientierte Verwaltung zeichnet sich aber auch dadurch aus,
dass die Mitarbeiter mit den selbstbewussteren, engagierten Bürgerinnen und
Bürgern in einer kooperativen Form umzugehen lernen. Dazu ist eine
weitergehende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig, um
ein vertieftes Verständnis für die Anliegen und Eigenheiten der Vereine und
Initiativen aus dem Dritten Sektor zu entwickeln. So kann eine institutionelle
Passung zwischen staatlichen Institutionen und bürgerschaftlichem Engagement
entstehen.
Wie kann nun das
Konzept der Bürgerkommune umgesetzt werden? Die Bürgerkommune wird letztlich
von der Einsicht getragen, dass das lokale Gemeinwohl nicht nur von der lokalen
Verwaltung als Anbieterin kommunaler Leistungen gewährleistet werden kann. Ein
Netz von zahlreichen Akteuren ist für die Gemeinwohlrealisierung auf lokaler Ebene
verantwortlich: Dazu zählen die Initiativen und Vereine des Dritten Sektors,
die freien gemeinnützigen Träger und auch privatwirtschaftliche Unternehmen.
Für kommunale
Politik und Veraltung bedeutet dies auch, dass sie nicht alles selbst machen
muss. In vielen Fällen gewährleistet sie lediglich die Bereitstellung und
Qualität bestimmter Leistungen, die von Vereinen und Initiativen des Dritten
Sektors erbracht werden und beschränkt sich bei lokalen Entscheidungen auf die
Begleitung und Moderation der Aushandlungs- und Verständigungsprozesse.
Die Grundsatzfrage
lautet: Welche Rolle sollen kommunale Politik und Verwaltung und welche Rolle
sollen die Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben
spielen? In dieser Hinsicht ist der Bürger weder nur „Kunde“, der
von kompetenten und hochqualifizierten und professionellen
Dienstleistungsanbietern optimal „versorgt“ wird, noch ist er nur
„politischer Auftraggeber“, der durch seine Wahlentscheidungen und
Beteiligungsakte die politischen Repräsentanten auf kommunaler Ebene mit
Aufträgen für ihr Handeln versorgt. Bürgerschaftliches Engagement meint
vielmehr beides: Sowohl Entscheidungsbeteiligung als auch Beteiligung an der
Aufgabenerledigung. Damit ist der Bürger sowohl Auftraggeber als auch Ko-Produzent
kommunaler Leistungen. Ein solches, umfassendes bürgerschaftliches Verständnis
der neuen Rolle von Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerkommune ruft natürlich
den Argwohn und die kritischen Nachfragen derjenigen hervor, die in dieser
Diskussion nichts anderes erkennen können als den Versuch, Ausgabenkürzungen
durchzusetzen und die engagementbereiten Bürgerinnen und Bürger zu
„Lückenbüßern“ bzw. Hauptleidtragenden von kommunalen
Einsparstrategien zu machen.
Die Diskussion um
mögliche Zusammenhänge zwischen der Notwendigkeit, Mittel einsparen zu müssen,
und der neuen Begeisterung für bürgerschaftliches Engagement müssen wir daher
offen und ehrlich führen. Es geht dabei nicht um die einseitige Verlagerung von
Lasten und negativen Auswirkungen knapper kommunaler Finanzen, sondern es geht
vielmehr um eine neue, bewusst gestaltete Aufgaben- und Verantwortungsteilung
zwischen kommunaler Politik und Verwaltung einerseits und Bürgerinnen und
Bürgern andererseits. Ein Denken in allzu schlichten Alternativen hilft hier
nicht weiter. Auch bisher schon waren bestimmte Aufgaben keineswegs vollständig
entweder beim Staat bzw. der kommunalen Verwaltung oder bei den Bürgerinnen und
Bürger angesiedelt. Vielmehr haben wir es an der Schnittstelle zwischen
kommunaler Politik und Verwaltung und örtlicher Bürgergesellschaft mit
komplexen „Verschachtelungen“ und „Stufungen“ von
Verantwortlichkeiten zu tun. In der Mehrzahl der Fälle ist es so, dass die
Erledigung von Aufgaben arbeitsteilig zwischen öffentlicher Verwaltung,
freigemeinnützigen Trägern, gewerblichen Anbietern und einzelnen Bürgerinnen
und Bürgern geschieht. Wenn es nun darum gehen soll, mehr Aufgaben und
Verantwortlichkeiten an die örtliche Bürgergesellschaft zu delegieren, dann
muss also diese „gestufte Verantwortlichkeit“ zwischen den
unterschiedlichen Akteuren neu ausgestaltet und die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen für die Übernahme von Aufgaben durch die Bürgerinnen und
Bürger verbessert werden. Es geht hier letztlich darum, die Bürgerinnen und
Bürger auch tatsächlich in die Lage zu versetzen, Verantwortung übernehmen zu
können, ohne dass ihnen diese Verantwortungsübernahme – z.B. aufgrund
ungeklärter rechtlicher Rahmenbedingungen und fehlender infrastruktureller
Unterstützung – irgendwann einmal „auf die Füße fällt“.
Hiermit sind zum einen rechtliche Fragen wie etwa die haftungs- und
versicherungsrechtliche Absicherung bürgerschaftlichen Engagements
angesprochen. Zum anderen geht es aber auch um die Weiterentwicklung der
kommunalen Infrastruktur zur Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen
Engagements.
Wie kann nun die
Perspektive der Bürgerkommune gestärkt werden? Der Weg zur Bürgerkommune führt
zwar über viele kleine Schritte, die sich auf spezielle Politikbereiche und
Handlungsfelder beziehen müssen. Aber die Befürworter und Mitstreiter der Idee
der Bürgerkommune dürfen sich auf diesen vielen schmalen und verästelten Wegen
um keinen Preis verlaufen! Sie dürfen das Gesamtziel nicht aus den Augen
verlieren. Deshalb benötigen sie ein Leitbild und eine abgestimmte
Gesamtstrategie, die allerdings auf dem sicheren Boden von ressortbezogenen
Teilschritten und -strategien aufruhen muss. Es geht keineswegs darum, auf die
eine große Reform – „das Drehen des großen Rades“ – zu
warten. Vielmehr sind auch kleinere Reformschritte möglich. Die kommunale
Stärkung bürgerschaftlichen Engagements hat gegenwärtig vor allem dann eine
Chance, wenn sie als gesamtstädtisches bzw. gemeindliches Projekt von zentralen
Akteuren in der Kommunalpolitik (also Bürgermeister, Ratsmehrheit, Dezernenten
etc.) getragen wird. Gefordert sind ressortübergreifende Initiativen, die von
der Agenda 21 bis zur Kultur, vom sozialen Ehrenamt bis zum Naturschutz reichen
und zugleich ein möglichst breites Spektrum von Akteuren der lokalen
Zivilgesellschaft (Vereine, Unternehmen, Protestinitiativen, soziale Bewegungen
etc.) zusammen bringen.
Die Förderung
bürgerschaftlichen Engagements muss zum durchgängigen, ressortübergreifenden
Arbeitsprinzip und zur Selbstverstädlichkeit in allen Politikfeldern werden.
Sie ist auch auf kommunaler Ebene eine Querschnittsaufgabe und bedarf einer
Vernetzung mit vergleichbaren Ansätzen z.B. der lokalen Agenda 21 und dem
Programm soziale Stadt und anderem. Die unverzichtbare „Ressource
Bürgerengagement“ muss bei neuen Problemlösungsansätzen künftig noch
stärker von vornherein berücksichtigt werden. Im Politikstil kann eine solche
Förderpolitik nicht ausschließlich ressortbezogen oder autoritativ, sondern nur
unterstützend, vernetzend und moderierend angelegt sein. Auch Wettbewerbe und
Benchmarking-Prozesse können hilfreich sein. Die Initiative sollte symbolisch
mit erheblichem Gewicht versehen und im lokalen Raum gut sichtbar sein (z.B.
die Ergänzung oder den Umbau des Rathauses als Bürgerhaus). Kommunalpolitik und
Verwaltung sollten diese Aufgabe nicht nach einer Anschubphase einfach abgeben,
sondern als dauerhafte Querschnittsaufgabe betrachten, indem sie z.B. als
Moderatoren die Beteiligungsprozesse begleiten und in sie eingebunden bleiben.
Dennoch lassen sich parternalistische Überformungen und entsprechende
Gegenreaktionen nur dann reduzieren, wenn sich die Engagierten eigene
selbstbestimmte Entscheidungsgremien für ihr jeweiliges Tätigkeitsfeld schaffen
(z.B. Spendenparlamente, Projekträte, Beiräte, Aussschüsse), in denen kommunale
Ratsmitglieder durchaus Sitz und Stimme haben können und sollen.
Was sind nun die
Bausteine einer lokalen Politik zur Stärkung der Bürgerkommune? Im Folgenden
geht es mir darum, einige ausgewählte Bausteine einer umfassenden Politik der
Beförderung des Leitbilds der Bürgerkommune und Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements auf lokaler Ebene zu umreißen. Diese
Überlegungen bauen auf folgender Grundüberzeugung auf: Bürgerschaftliches
Engagement ist zwar Verfassungsgrundsatz, aber keine Rechtspflicht! Es kann
weder verordnet werden noch ist es voraussetzungs- und kostenlos. Eine
engagementfördernde Politik muss die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.
Dazu gehören befriedigende Lösungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
genauso wie die Schaffung von Anlaufstellen, die Öffnung von Institutionen
sowie neue Formen der Annerkennung und Qualifizierung.
Ø Bürgerschaftliches Engagement anerkennen und
wertschätzen!
Die kreative Entwicklung
und Stärkung einer „Annerkennungskultur“ ist ein wichtiger Baustein
einer lokalen Politik der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Bürgerschaftliches Engagement vor Ort findet oft im Verborgenen statt, es ist
als freiwilliges sich Einbringen oft öffentlich nicht sichtbar. Daher muss es
darum gehen, geeignete Formen der Würdigung und Annerkennung zu finden, die
eine öffentliche Sichtbarkeit und Wertschätzung für dieses Engagement
herstellen. Die Botschaft lautet: Bürgerschaftliches Engagement ist eine
wertvolle gesellschaftliche Ressource. Es ist ein hochgeschätztes und knappes
Gut, für dessen Vermehrung und Pflege alle Anstrengungen lohnen. Aber wie kann
man das freiwillige und unentgeltliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger
anerkennen und würdigen? Hierzu können wir feststellen: Es gibt viele Wege, die
nach Rom führen! Aber Vorsicht: Eine bestimmte Form der Ehrung und Anerkennung,
die bei bestimmten Gruppen auf Akzeptanz und Gegenliebe stößt, kann bei einer
anderen Gruppe auf Ablehnung und Enttäuschung stoßen. Es muss also darum gehen,
unterschiedliche Formen der Annerkennung und Ehrung zu entwickeln, die den
verschiedenen Bedürfnissen und Erwartungen der Engagierten gerecht werden. Eine
Form der Annerkennung, die z.B. für ein langgedientes ehrenamtliches Mitglied
der Freiwilligen Feuerwehr angemessen ist – vielleicht eine Anstecknadel
–, kann für einen jüngeren Engagierten in einem Umweltschutzprojekt eher
Skepsis und Ablehnung hervorrufen. Es kommt also darauf an, das Richtige mit
den richtigen Menschen zu tun. Dabei sind auch neue Formen der Annerkennung
aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Ehrenamts-Nachweise, zusätzliche
Bescheinigungen in Zeugnissen und das Tu-Was-Tagebuch aus Nürtingen sind
Beispiele für solche neuen Best-Practice-Modelle. Der Fantasie sind hier keine
Grenzen gesetzt. Das Motto muss lauten: Lass tausend bunte Blumen blühen und
sei bereit zum Experimentieren!
Annerkennungskultur
hat allerdings noch eine andere, materiellere Seite: Wertschätzung von
Engagement erschöpft sich nicht in unterschiedlichen Formen der Ehrung, sondern
schließt auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für dieses Engagement
ausdrücklich mit ein. Dies bedeutet: Dort, wo engagierte Menschen sich in
Organisationen einbringen, muss ihnen durch die Bereitstellung von
Rahmenbedingungen, durch die Kooperation der Hauptamtlichen und durch Formen
der Einführung, Qualifizierung und Begleitung deutlich gemacht werden, dass ihr
Beitrag zum Erfolg des Ganzen wertgeschätzt wird und dass es auf sie wirklich
ankommt.
Ø Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote im Bereich
des Engagements aufbauen, vernetzen und weiterentwickeln!
Qualifizierung im
Bereich des Engagements zu fordern, kann Missverständnisse provozieren. Gemeint
ist hiermit nicht, dass die Ausübung bürgerschaftlichen Engagements einer
formalen Ausbildung oder Zertifizierung bedarf. Vielmehr sind Bürgerinnen und
Bürger grundsätzlich von vornherein kompetent und in der Lage, sich freiwillig
in das Gemeinwesen einzubringen und durchlaufen auch bei der Praktizierung
dieses Engagements vielfältige informelle Lernprozesse. Qualifizierung und
Weiterbildung im Bereich des Engagements hat daher eine Mehrzahl von
Zielgruppen und muss bedarfsgerecht gestaltet sein. Hierbei geht es ebenso
darum, hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Zusammenarbeit
mit freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten als auch
darum, bürgerschaftlich Engagierte mit notwendigen tätigkeitsbezogenen
Kompetenzen und Informationen für spezielle Engagementbereiche zu versorgen.
Bedarfsgerechte Qualifizierung und Weiterbildung heißt also, tätigkeitsbezogene
Weiterbildungsmöglichkeiten auszubauen, die Sozialkompetenzen und
Schlüsselqualifikationen erweitern sowie Supervision und Erfahrungsaustausch
speziell für freiwillig Engagierte anbieten. Diese Angebote sind umso
wertvoller und nutzbringender, wie sie sich an dem tatsächlichen Bedarf
bürgerschaftlich engagierter Bürgerinnen und Bürger orientieren, an der
Lebenswelt und den Erfahrungen dieser Engagierten ansetzen und die Engagierten
in ihrer Tätigkeit ermutigen und stabilisieren.
Ø Vernetzung auf allen Ebenen zum Arbeitsprinzip erheben!
Engagement- und
Beteiligungspolitik benötigt angemessene Politikformen. Sie lässt sich in der
Regel nicht per Gesetz verbindlich machen und nur begrenzt durch monetäre
Anreize steuern. Zentral ist die freiwillige Verpflichtung der Beteiligten.
Netzwerkstrukturen haben sich vielfach als Arbeitsmodus auf allen Ebenen des
politischen Handelns etabliert. In Netzwerken soll der Erfahrungsaustausch
organisiert, ein gemeinsames Problem- und Lösungsbewusstsein geschaffen und
gemeinsame ressortübergreifende Projekte und Aktivitäten verabredet werden. In
Netzwerken – so die Hoffnung – entsteht unter den beteiligten
Akteuren ein gemeinsames Bewusstsein über Charakter und Anliegen von
Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung und eine Verbindlichkeit im gemeinsamen
Handeln. Deshalb ist Vernetzung zu Recht zu einem wichtigen Kriterium bei der
Vergabe von Fördermitteln erhoben worden.
Solche Netzwerke
sind für die Kommunen in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen können
sich Kommunen zu einem Netzwerk zusammenschließen, in dem sie einen
Erfahrungsaustausch zur Entwicklung von Bürgerkommune und bürgerschaftlichem
Engagement verabreden und wechselseitige Lernprozesse anhand von
Best-Practice-Beispielen etablieren. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das
Civitas-Netzwerk der Bertelsmann-Stiftung bürgerorientierter Kommunen. Eine
weitere Form von Netzwerkbildung bezieht sich auf die jeweilige örtliche Ebene
und umfasst alle Akteure vor Ort, die sich mit dem Thema Bürgerkommune und
Bürgerengagement beschäftigen (wollen). Solche Netzwerke sind für die
Verwirklichung der Idee der Bürgerkommune vor Ort von höchster Wichtigkeit.
Hier verabreden Vertreter örtlicher Politik und Verwaltung, bürgerschaftlicher
Initiativen, Vereine und Organisationen und örtlicher Unternehmen konkrete
Projekte und Aktivitäten zum Themenbereich Bürgerkommune und bürgerschaftliches
Engagement. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Form einer Vernetzungspolitik
sind ermutigend, es kommt nun darauf an, dass noch mehr Kommunen freiwillig
solche Lern- und Entwicklungsnetzwerke bilden.
Ø Lokale Einrichtungen und Dienste für bürgerschaftliches
Engagement öffnen!
Es bedarf
allerdings weiterer Elemente, um die Idee der „Bürgerkommune“ mit
Leben zu erfüllen. Gerade auf örtlicher Ebene finden wir ein breites Spektrum
an Einrichtungen, Diensten und verbandlichen Strukturen in den Bereichen von
Sport, Kultur, Umwelt, Wohlfahrtspflege, Bildung und Stadtentwicklung. Was
können diese Einrichtungen und Dienste zur Revitalisierung des Gemeinwesens
beitragen? Schauen wir uns diese Einrichtungen und Dienste – z.B.
Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen und vieles mehr –
genauer an, dann finden wir oftmals Strukturen vor, in denen bürokratische
Abläufe oder ein betriebswirtschaftlich optimierter „Kundendienst“
vorherrschen. Dies hängt nicht zuletzt mit der Einführung
privatwirtschaftlicher Managementkonzepte auch in das Management öffentlicher
und gemeinnütziger Einrichtungen zusammen. Wir finden – ob dies nun im
Sport, im Umweltbereich oder in der Wohlfahrtspflege ist – vielfach eine
weitreichende Ökonomisierung vormals eher bürokratisch geprägter
Organisationskulturen und -strukturen. Es gibt viele gute Gründe dafür, soziale
Einrichtungen und Dienste betriebswirtschaftlich zu optimieren. Aus der
Perspektive einer lokalen Bürgergesellschaft reicht dies aber nicht aus. Neben
und in Ergänzung zu marktwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen
Elementen müssen auch bürgerschaftliche Elemente in die Organisationskultur
dieser Einrichtungen und Dienste eingebracht werden. Hierbei geht es nicht nur
um das traditionelle Ehrenamt. Darüber hinaus geht es um ein breites Spektrum
von Aktivitäten und Handlungsformen der Mobilisierung des „sozialen
Kapitals“ der Bürgergesellschaft, die Entwicklung von
Public-Private-Partnerschaften, die Nutzung von Vertrauensbeziehungen zu
bestimmten Milieus und Adressaten sowie die Mobilisierung individueller freiwilliger
Mitarbeit und Spendenbereitschaft. Warum sollen z.B. Schulen für eine
Bereicherung des Lehrangebotes und des schulischen Lebens nicht die
Mitmachbereitschaften und Engagementpotentiale von Eltern, Schülerinnen und
Schüler sowie Vereinigungen und Unternehmen im Umfeld der Schule nutzen? Warum
bemühen wir uns nicht stärker darum, etwa im Bereich der Kindertagesbetreuung
Kinder und Eltern stärker in die Gestaltung der alltäglichen pädagogischen
Arbeit einzubeziehen und damit die Qualität dieser Einrichtungen zu verbessern?
Warum greifen wir nicht noch mehr die ermutigenden Beispiele auf, in denen
offene Einrichtungen für Kinder und Jugendliche durch Kooperation mit weiteren
Akteuren im Stadtteil neue Erfahrungsräume erschließen und den Gebrauchs- und
Erlebniswert der Einrichtungen für ihre NutzerInnen erhöhen? Wie sie sehen,
meint bürgergesellschaftliche Öffnung sozialer Einrichtungen und Dienste
keineswegs einfach die Erhöhung des Anteils ehrenamtlich Mitwirkender. Hier
geht es um ein viel breiteres Spektrum an Aktivitäten und Herangehensweisen.
Die bessere Verzahnung und Vernetzung eines Krankenhauses mit
Selbsthilfegruppen und Gesundheitsinitiativen vor Ort, die Verbesserung der
Ressourcenausstattung von Schulen und Kindereinrichtungen durch Fördervereine
und Freundeskreise gehören ebenso dazu wie Kooperationsnetzwerke zwischen
ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen im Gesundheits- und
Sozialsektor unter Einschluss engagierter Bürger. Selbstverständlich ist die
bürgergesellschaftliche Öffnung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten keine
alleinige Aufgabe kommunaler Politik und Verwaltung. Hier sind insbesondere die
Führungskräfte dieser Einrichtungen und Dienste gefordert. Es geht darum,
bürgergesellschaftlich orientierte Leitbilder für diese Einrichtungen zu
entwerfen, und sowohl Organisationsentwicklungs- als auch Vernetzungsprozesse
anzustoßen, die das Innenleben dieser Einrichtungen und Dienste enger mit den
Potentialen des umliegenden Gemeinwesens verknüpfen. Kommunale Politik und
Verwaltung können hier mit Best-Practice-Beispielen im eigenen
Zuständigkeitsbereich, der Ermutigung und Ermunterung solcher
Modernisierungsstrategien und der entsprechenden Ausgestaltung von
Förderkriterien wichtige Impulse für die Weiterentwicklung einer
Bürgergesellschaft vor Ort geben.
Ø Die lokale Infrastruktur zur Unterstützung und
Förderung bürgerschaftlichen Engagements stabilisieren und weiterentwickeln!
Der Beitrag lokaler
Infrastruktureinrichtungen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements –
wie etwa Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros und Freiwilligenagenturen
etc. – zur Weiterentwicklung der lokalen Bürgergesellschaft ist
inzwischen weitgehend anerkannt. Dennoch ist die finanzielle Absicherung dieser
Infrastrukturstellen in höchstem Maße gefährdet. Dies betrifft – wenn
auch nicht allein, so doch in besonderem Maße – die
Freiwilligenagenturen, die sich erst seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre
herausgebildet haben und die deshalb bereits seit ihrer Entstehung auf schwierige
finanzielle Rahmenbedingungen in Kommunen und Ländern gestoßen sind. Die Folge
ist eine hohe Dynamik von Neugründungen und Schließungen entsprechender
Einrichtungen, wie aktuelle Bestandsanalysen zeigen. Die Schaffung und
Weiterentwicklung einer engagementfördernden Infrastruktur auf kommunaler Ebene
kostet Geld und ist nicht allein auf der Basis von
Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen und sozialhilfegestützten Arbeitsverhältnissen zu
bewerkstelligen. Bereits heute arbeitet ein großer Teil der
Infrastruktureinrichtungen mit Mischfinanzierungssystemen. Öffentliche Mittel
der Kommune, Unterstützung durch Verbände, Projektförderungen aus Landesmitteln
und Stiftungen, Mittel für erbrachte Beratungsaufträge von Verbänden und
sonstigen Organisationen, Gelder von Unternehmen für gemeinsame Projekte,
Sponsoring-Mittel, Spenden, Mitgliedsbeiträge usw. bilden einen bunten
Flickenteppich der Finanzierung. Auch ist offensichtlich, dass angesichts der
Finanzknappheit die Bedeutung zusätzlicher Mittel in Zukunft ansteigen wird.
Dennoch bleibt die Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen dieser Art auch
weiterhin eine öffentliche Aufgabe. Dies schließt den Einbezug weiterer
Finanzquellen keineswegs aus, es muss aber allen Akteuren klar werden, dass
eine funktionsfähige engagementfördernde Infrastruktur auf kommunaler Ebene
ohne eine Mitverantwortung der öffentlichen Hand für die Gewährleistung
nachhaltiger Finanzierungsgrundlagen nicht zu haben sein wird. Allerdings
sollten die Finanzierungs- und Förderkonzepte so ausgestaltet werden, dass
Anreize zur Gewinnung zusätzlicher Finanzquellen gesetzt werden.
Abgesehen davon
sind konzeptionelle Fragen zu klären. Bislang wurden gerade die
Freiwilligenagenturen oft noch viel zu sehr in ihrer Rolle als
Vermittlungsbörsen – sozusagen als „Arbeitsämter für das
Ehrenamt“ – wahrgenommen. Die Enquete-Kommission weist in ihrem
entsprechenden Abschnitt zu Recht darauf hin, dass sich die
Freiwilligenagenturen inzwischen längst auf dem Weg von Vermittlungs- zu
Entwicklungsagenturen befinden (vgl. Enquete-Kommission 2002). Aus dem
eingeschränkten Aufgabenprofil, dass sich insbesondere um die Aufgabe der
Information, Beratung und Vermittlung gruppiert, hat sich längst ein
erweitertes Aufgabenprofil herausgebildet, dass darüber hinaus Aufgaben wie
Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung sowie Beratung von Organisationen im Hinblick
auf den Einsatz engagementbereiter Bürgerinnen und Bürger erweitert. Auf der
Basis dieses erweiterten Aufgabenprofils können die Freiwilligenagenturen
wichtige Anstoß- und Impulsfunktionen bei der Weiterentwicklung örtlicher
bürgergesellschaftlicher Strukturen übernehmen. Dies schließt allerdings ein,
ihren Erfolg nicht ausschließlich an Vermittlungsquoten sondern auch an der
Erreichung der darüber hinaus genannten Aufgaben zu messen. Im Hinblick auf die
örtliche Infrastruktur zur Beförderung von Bürgergesellschaft und
Bürgerbeteiligung wird es also in Zukunft verstärkt darauf ankommen, sowohl die
ungeklärten Finanzierungsfragen zu klären und das erweiterte fachliche Profil
der Freiwilligenagenturen konsequent zu verwirklichen.
Ø Corporate Citizenship auf lokaler Ebene unterstützen
und ermutigen!
Vielerorts haben
Unternehmen – sowohl klein- und mittelständische als auch große
Unternehmen – die Bedeutung der Idee der Bürgergesellschaft und des
bürgerschaftlichen Engagements auch für ihr Handeln entdeckt. Stichworte hierzu sind Corporate Citizenship oder
– etwas eingeschränkter – Corporate Social Responsibility. Die Grundidee ist,
dass sich auch gewinnorientierte Unternehmen als Akteure der Bürgergesellschaft,
also als Akteure begreifen können, die eine Verantwortung für das umliegende
Gemeinwohl übernehmen. Dem widerspricht nicht, dass aus der Perspektive der
Unternehmen Corporate-Citizenship-Aktivitäten eng mit wirtschaftlichen
Nutzenerwägungen und der Verfolgung unternehmensstrategischer Ziele verbunden
sind. Es geht darum, ein Passungsverhältnis zwischen den Interessen von
Bürgergruppen und Einzelunternehmen zu identifizieren und gegebenenfalls
Kooperationen zum wechselseitigen Nutzen (Win-Win-Situationen) herzustellen.
Das Stiften derartiger Kooperationen zwischen privatgewerblichen Unternehmen,
gemeinnützigen Organisationen und kommunalen Akteuren ist anspruchsvoll und
voraussetzungsreich. Daher sind in vielen Ländern Mittlerorganisationen entstanden,
die in beiden Bereichen zu Hause sind und Brücken zwischen den Sektoren bauen
können. Auch den Kommunen kommt bei der Förderung einer entsprechenden lokalen
Infrastruktur eine Schlüsselposition zu. Hierbei kann es sich allerdings nur um
Vermittlungsagenturen handeln, die ihre Schwerpunktsetzung im Bereich Corporate
Citizenship deutlich akzentuieren und sich auf diesem Gebiet professionell
aufstellen. Im Mittelpunkt sollte weniger eine öffentliche Dauerförderung als
vielmehr eine Anschubförderung ausgewiesener Pilotprojekte in wirtschaftlich
relevanten Verdichtungsräumen wie etwa dem Rhein-Main-Gebiet handeln. Bei
diesen Formen des Brückenbaus zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen
Bereichen wird es darauf ankommen, gemeinsam interessierende Felder und
Projekte ausfindig zu machen, sich gegenseitig genauer kennen zu lernen und
jeweils vorhandene Stärken derart miteinander zu verknüpfen, dass nicht nur die
lokale sondern auch die überlokale Bürgergesellschaft davon profitiert. Dass
diese Aufgabe nicht einfach zu bewältigen sein wird und eine Reihe von
Missverständnissen zwischen den beteiligten Akteuren bestehen, haben die
bisherigen „zarten Pflänzchen“ einer solchen sektorübergreifenden
Kooperation bereits deutlich gemacht.
Die Praxis der
Engagementförderung auf der lokalen Ebene zeigt, dass herkömmliche
Handlungsfelder wie soziale Dienste, Sport, Rettungswesen, Feuerwehr, Kultur
und kommunale Ehrenämter längst durch neue Handlungsfelder wie Arbeit und
Wirtschaft, Schule, Stadtentwicklung, Umwelt und Verwaltungsmodernisierung
ergänzt worden sind. Engagementpolitik ist übergreifende Querschnittspolitik
und nicht allein Ressortpolitik! Allerdings resultieren hieraus erhebliche
Anforderungen an Strategiebildung und Vernetzung. Denn auf der einen Seite
erfolgt hieraus die Aufforderung, den Gesichtspunkt der Förderung
bürgerschaftlichen Engagements in allen Handlungsfeldern lokaler Politik
nachhaltig zu verankern. Nur innerhalb der einzelnen Handlungsfelder ist es
möglich, zielgenaue und wirksame Förderstrategien zu entwickeln. Besonderheiten
der einzelnen Bereiche – in der Kinder- und Jugendpolitik, im
Rettungswesen, im Bereich der Stadt- und Wohnumfelderneuerung usw. –
wirken sich auf die konkreten Instrumente und Verfahren der Engagementpolitik
aus. Dies macht jedoch eine integrative Perspektive keineswegs überflüssig.
Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerkommune müssen ressortübergreifend
gefördert und in einem übergreifenden Leitbild versinnbildlicht werden. Ohne
Koordination und Kooperation der Aktivitäten in den einzelnen Ressorts und ohne
Entwicklung übergreifender Ziele und Handlungsperspektiven würde
Engagementpolitik in eine Vielzahl unverbundener Teilelemente zerfallen. Dies
hätte den Nachteil, dass etwa in einer konkreten Kommune in dem einen Bereich
(z.B. Kinder- und Jugendpolitik) innovative und nachhaltige Verfahren der
Engagementpolitik weit vorangeschritten sind, während in einem anderen Bereich
(z.B. der Wohnumfelderneuerung) engagementpolitischer Stillstand überwiegt.
Hieraus folgt
zweierlei: Zum einen müssen kommunale Politik und Verwaltung dafür sorgen, dass
ressortübergreifende Kooperation möglich ist. Hierzu zählen Arbeitsgruppen
zwischen den Ressorts und Verwaltungsstellen sowie die Einrichtung
übergreifender Anlauf- und Leitstellen an der Schnittstelle zwischen
bürgergesellschaftlichen Akteuren und kommunaler Politik und Verwaltung. Auf
der anderen Seite müssen Netzwerke und Verhandlungssysteme initiiert werden, in
denen Bürgergesellschaftliche Akteure und Vertreter von Politik und Verwaltung
konkrete Vorhaben und Projekte abstimmen und übergreifende Leitprinzipien einer
Engagementpolitik aushandeln können. Netzwerke dieser Art zielen auf Begegnung
und Austausch, auf die gemeinsame Entwicklung und Koordinierung von Aktivitäten
und Strategien zur Engagementförderung. Sie sind ein Anzeichen dafür, dass sich
das politische Handlungsfeld der Engagementförderung zunehmend auch als
ressortübergreifendes Beziehungsnetz von Akteuren und Institutionen zu
konsolidieren beginnt. Dennoch sind Hemmnisse und Widerstände nicht zu
unterschätzen. Ressortegoismen und „Fachbruderschaften“ sorgen
vielfach dafür, dass eine konsequente Hinwendung zu übergreifenden
Förderstrategien scheitert. Es wird in Zukunft darauf ankommen, das Bewusstsein
aller Akteure für die Bedeutung des übergreifenden Leitbilds der
„Bürgerkommune“ zu schärfen und die „Reformdividende“
solcher Formen und Experimente kooperativer Politik für alle Beteiligten zu
verdeutlichen.